Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich dabei um einen eigenständigen Vertrag oder eine Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Lebensversicherung handelt. Mit der ersatzlosen Streichung der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente und der Reduzierung auf die Erwerbsminderungsrente hat sich im Schadensfall eine Lücke aufgetan, die schnell zum sozialen Abstieg führen kann.
Die Erwerbsminderungsrente leistet nur, wenn die erkrankte Person keinen anderen Beruf mehr ausüben kann – die Berufsunfähigkeitsrente stellt darauf ab, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr darstellbar ist. Ein hochqualifizierter IT-ler könnte ja noch als Pförtner arbeiten – dumm nur, wenn keine Pförtner auf dem Arbeitsmarkt gesucht werden. Das Nicht-Vorhandensein eines Arbeitsplatzes bedingt nicht den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
Die Vielzahl der Angebote im Rahmen eines Internetvergleiches zu durchforsten, wird mögliche Klauseln im Kleingedruckten nicht deutlich machen. Für kaum ein anderes Versicherungsprodukt gilt, dass das Gespräch mit dem Fachmann zwingend notwendig ist, um den wirklich passenden Vertrag zu finden. Und auch hier lautet das Fazit der Verbraucherschützer: Der Preis für eine gute Absicherung ist das letzte Entscheidungskriterium – die Qualität der Bedingungen ist entscheidend.
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