In Deutschland gibt es per Gesetz fünf mögliche Durchführungswege für die bAV. Dabei handelt es sich um Pensionskasse, die Direktversicherung, Pensionszusage, Unterstützungskasse und den Pensionsfonds. Am populärsten, aufgrund Einfachheit in der Handhabung, sind die Direktversicherung und die Pensionskasse. Die Pensionszusage findet überwiegend in der Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung Anwendung, die Unterstützungskasse bei freien Berufen und der Pensionsfonds bei Großunternehmen.
Wir wollen an dieser Stelle das Hauptaugenmerk auf die Pensionskasse und Direktversicherung richten. Die Beiträge dazu sind auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung maximiert. Diese Grenze wird jedes Jahr mit den neuen Sozialversicherungsdaten neu festgesetzt. Was ist das Besondere an dieser Art der Altersvorsorge? Sie ist hochrentabel. Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge ausschließlich, versteht sich das von selbst. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden aus dem Bruttoeinkommen entnommen. Das bedeutet, Sozialabgaben und Lohnsteuer errechnen sich aus dem um den bAV-Beitrag verminderten Brutto – nicht selten führt dies dazu, das fasst der doppelte Beitrag aufgewendet werden kann, der sonst aus dem Netto für die Altersvorsorge zur Verfügung steht. Besonders lukrativ wird die bAV, wenn die Vermögenswirksamen Leistungen eingebunden werden. Mit einer Beispielrechnung verdeutlichen wir Ihnen dies gerne. Einige Tarifverträge sehen übrigens die bAV nur noch als ausschließliche Verwendung für die VL vor.
Voraussetzung für die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ist, dass der Beginn der Rentenzahlung mit dem Eintritt in das Rentenalter identisch ist, eine Auszahlung vor Beginn des frühesten Renteneintritts ist nicht möglich. Da die Beiträge komplett aus der Besteuerung und den Sozialabgaben entnommen werden, werden die Rentenzahlungen nachgelagert besteuert, die Firmenrente fließt auch in die Beitragsbemessung zur Krankenversicherung mit ein. Dies sollte allerdings die Freude nicht trüben, zahlen Sie als Rentner doch in der Regel deutlich weniger Steuern als zu Zeiten als Arbeitnehmer.
Wenig ratsam ist die Option, Riester-Förderung und bAV zu kombinieren. Grund ist zum einen der Verlust der doppelten Fördermöglichkeit, als zum anderen die Tatsache, dass Leistungen aus der Riester-Rente nicht in die Beitragsberechnung zur Krankenversicherung mit herangezogen werden. Lassen Sie uns einmal unverbindlich ermitteln, welche Variante für Sie, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, am rentierlichsten ist.
Gute Bewertungen sind die besten Empfehlungen.
Das sagen unsere Kunden über uns: