Eine Betriebsinhaltsversicherung tritt in die Leistung ein, wenn ein Schaden durch die klassischen Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Einbruchdiebstahl verursacht wurde. Die Betriebsunterbrechung hat Produktionsausfall zur Folge. Hinzu kommt der Umstand, dass laufende Kosten wie Gehälter, Steuern und Kredite weiter beglichen werden müssen. Betriebsunterbrechung durch Feuer kann zu extrem langen Ausfallzeiten führen. Da reicht in der Regel die Betriebsunterbrechungsversicherung, die ein Teil der Inhaltsversichrung ist, nicht aus, da ihre Leistungsgrenze identisch ist mit der Höhe des versicherten Betriebsinhalts. Da in vielen Unternehmen mit verhältnismäßig geringen Produktionsmitteln höhe Umsätze erzielt werden, kann dieser Umstand in kürzester Zeit zur finanziellen Katastrophe führen. Die Versicherungswirtschaft bietet daher den Baustein Betriebunterbrechung auch als Einzelpolice an mit individueller Versichrungssumme.
In vielen Unternehmen haben einzelne Maschinen oder Produktionsanlagen strategische Bedeutung. Ihr Ausfall kann oftmals die ganze Produktion lahm legen. Das Risiko liegt aber meist nicht in einem Schaden durch die klassischen Risiken, sondern im sogenannten Maschinenbruch, also einem unvorhersehbaren Schaden an der Maschine selbst. Einzelne Maschinen lassen sich daher gegen das Risiko der Havarie einzeln versichern. Damit läßt sich auch eine Deckung für die daraus resultierende Betriebsunterbrechung abschließen. Lesen Sie dazu unter dem Stichwort Maschinenversicherung mehr.
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