Was "kostet" das Überschreiten der Parkzeit?
21.11.2019
aktualisiert am 21.11.2019
Parkzeiten sind definiert, habe ihre festen Kosten pro Zeiteinheit und lassen sich nicht beliebig verlängern hinsichtlich der Höchstparkdauer. Dass Inkaufnehmen eines Bußgeldes nach Katalog ist keine Kalkulationsgrundlage für mögliche Folgekosten. Dazu ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Az.: 6 K 578/17)
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