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Eine Lebensversicherung, eine Witwe und zwei Geliebte – eine nicht ganz moralische Geschichte

Eine Lebensversicherung, eine Witwe und zwei Geliebte. Die Geschichte ist ein wenig delikat und gleichwohl betrüblich, erzählt von einem fragwürdigen Charakter und – schlimmer noch – von Geiz.

Der Tod und die trauernde Witwe

Ein Mann sorgt vor

Ein Unternehmer und Chef eines gut aufgestellten mittelständigen Unternehmens wollte für seinen Todesfall vorsorgen und seiner Gattin durch eine Risikolebensversicherung ein auskömmliches Leben sichern. Dafür sollte dass das Vermögen des Unternehmens in Anspruch genommen werden sollte. Eine gute Idee. Gegen jede Erwartung kam es nach einigen Jahren wirklich zum tragischen Tod des Unternehmers infolge eines Autounfalls. Zwei Wochen nach der Beerdigung kam es zu einem eher unschönen Telefonat. Die Sekretärin des Verstorbenen meldete sich bei der Witwe mit dem Hinweis, sie brauche einen Totenschein und die entsprechende Versicherungspolice, da sie die Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung sei, die der Unternehmer abgeschlossen habe, um im Todesfall für sie zu sorgen.

Die Details des weiteren Gesprächs ersparen wir uns. Soviel war ersichtlich: die Sekretärin war schon über längere Zeit die Geliebte des Verstorbenen gewesen. Die Witwe nahm Kontakt mit der Versicherung auf und machte dabei zwei weitere unerfreuliche Feststellungen. Zum einen handelte es sich bei der von der Sekretärin in Anspruch genommene Bezugsberechtigung um genau die Versicherung, die ursprünglich zu ihren Gunsten abgeschlossen wurde. Zum anderen stellte sich heraus, dass die besagte Sekretärin gar nicht mehr die Bezugsberechtigte war, sondern mittlerweile eine Abteilungsleiterin des Unternehmens. Der Verstorbene hatte offensichtlich ein reges außereheliches Liebesleben und war dazu noch geizig. Statt für jede seiner geneigten Mitarbeiterinnen eine entsprechende Risikolebensversicherung abzuschließen, wurde jeweils die ursprüngliche mit einer neuen Bezugsberechtigung versehen. Dabei sind die Beiträge für Risikolebensversicherungen im Verhältnis zur versicherten Todesfallsumme doch relativ gering.

Die richtige Vorsorge

Eine Risikolebensversicherung ist eine ideale Vorsorge für Hinterbleibende. Bei relativ geringen Beiträgen kann für den Fall des Todes eine recht ordentliche Versicherungssumme versichert werden. Wer zum Beispiel ein Haus finanziert und die Tilgungsphase noch geraume Zeit dauert, kann die Kredittilgung für den Partner damit sichern. Es gibt für diese Zwecke zum Beispiel auch Vertragsformen, in denen eine einmal zur Verfügung stehende Versicherungssumme zur gegenseitigen Absicherung von zwei Personen dienen. Eine beliebte Vertragsform zur gegenseitigen Absicherung von Geschäftspartnern. Der Grund für den günstigen Beitrag bei recht hoher Versicherungssumme liegt darin, dass nach Ablauf der vereinbarten Risikodauer keine Auszahlung stattfindet, sondern der Vertrag einfach erlischt. Anders bei der Kapital bildenden Lebensversicherung. Der Beitrag dafür ist oft um ein Vielfaches höher, aber zum Ende der Laufzeit erhält der Versicherte die vereinbarte Versicherungssumme plus Rendite ausgezahlt, entweder als monatliche Rente oder als Einmalzahlung. Man kann also mit dem Todesfallrisiko auch ein Stück Altersvorsorge kombinieren. Es lohnt, sich über die Möglichkeiten der Absicherung zu informieren.