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Neuerungen 2024 für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zum Teil bekommt der Bürger mehr Geld vom Staat, höhere Preise werden das zusätzliche Geld aber neutralisieren.

Neuerungen 2024 stehen ins Haus. Viele Bürgerinnen und Bürger werden von steigenden Leistungen des Staates profitieren, aber alle Bürger werden auch höher belastet. Der Mindestlohn steigt und Teile des Heizungsgesetztes treten in Kraft. Wir versuchen, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen zu geben.

Neuerungen in 2024

Bürgergeld steigt

Das Bürgergeld ist die Existenzgrundlage von mehr als 5 Millionen Menschen in Deutschland. Das ist bedenklich. Zum 1. Januar erhöht sich die Zahlung um monatlich 12%. Das bedeutet für Alleinstehende ein Plus von 61€ auf 563€. Erwachsene, die in Partnerschaft leben, erhalten 506€, die Sätze für Kinder liegen altersabhängig zwischen 357€ und 471€. Kosten für Wohnen und Heizen kommen noch hinzu. Zusätzlich zahlen viele staatliche Einrichtungen weitere soziale Unterstützung auf Antrag.

Kinderzuschlag steigt

Wer ein geringes Einkommen hat und für die Existenz von Kindern sorgen muss, kann nun einen erhöhten Kinderzuschlag beantragen. Der Höchstbetrag steigt von 250€ auf 292€.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt von 12€ auf 12,41€ pro Stunde.

Höhere Minijob-Grenze

Die finanzielle Obergrenze für Minijobs wird in Zuge der Erhöhung des Mindestlohns ebenfalls angepaßt von 520€ auf 538€.

Azubilohn

Ausbildungsverträge, die zum neuen Jahr beginnen, definieren einen neuen Azubilohn in Höhe von 649€ im ersten Ausbildungsjahr. Das ist eine Erhöhung zum Vorjahr von 4,7%.

Heizungsgesetz

Teile des neuen Heizungsgesetz greifen. Von jetzt ab werden in Neubauten von Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut, die mindestens mit 65% erneuerbaren Energien arbeiten. Wärmepumpen leisten das in der Regel.

CO2-Preis

Tanken sowie Heizen mit Öl und Gas werden teurer. Der CO2-Preis steigt auf 45€ je Tonne.

Energiepreisbremse

Die im letzten Jahr noch geltende Strom- und Gaspreisbremse ist ab 01. Januar ausgesetzt.

E-Auto-Förderung

Auch die ist „Geschichte“. Zum 17.12.2023 lief die Annahme von Anträgen auf Zuteilung des Umweltbonus beim Kauf eines Elektro-Autos aus.

Mehrwertsteuer im Gastro-Bereich

Seit dem 01. Januar gilt in der Gastronomie wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Gastronomie wird es in Zukunft weiter schwer haben.