Anstellungsvertragsrechtsschutz
Als Vertreter juristischer Personen haben Manager keinen Arbeits- sondern einen Anstellungsvertrag. Der Arbeitsrechtsschutz greift da nicht. Der Anstellungsvertragsrechtsschutz schafft Abhilfe.
Hat ein Geschäftsführer oder Vorstand auf der Grundlage seines Anstellungsvertrages mit dem Unternehmen, für das er tätig ist, ein arbeitsrechtliches Problem, bedarf es des Anstellungsvertragsrechtsschutz, um für die Auseinandersetzung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.