Es ist Gesetz in Deutschland, dass kein motorbetriebenes Fahrzeug, sei es Fahrrad mit Elektromotor, Krankenfahrstuhl oder eine Limousine der Oberklasse ohne Haftpflichtversicherung betrieben werden darf. Vor diesem Hintergrund kommt der Haftpflichtversicherung eine besondere Bedeutung als Pflichtversicherung für Sie als Fahrzeughalter zu. Die Zeiten, in denen die Versicherer mit jeweils einem Tarif am Markt waren, sind jedoch schon lange Vergangenheit. In der Regel stehen den Verbrauchern heute drei Tarifvarianten zur Auswahl, die sich in Preis und Leistung unterscheiden. Das Leistungsspektrum in der KFZ-Haftpflichtversicherung ist jedoch nicht so gravierend unterschiedlich wie in der Fahrzeugversicherung. Der Einschluss der Mallorca-Police, der Differenzdeckung zwischen ausländischer Haftpflicht für den Mietwagen und der hiesigen eigenen Versicherungssumme ist ein Faktor. Häufig sind Haftpflichtversicherungen im Ausland sehr niedrig angesetzt und decken die Kosten aus einem Personenschaden nur teilweise. Eine weitere Besonderheit ist der Rabattschutz. Dieser lässt einen KFZ-Schaden im Kalenderjahr zu, ohne dass eine Herabstufung in der SF-Klasse erfolgt. Grundsätzlich sollten Sie sich als Versicherungsnehmer für die höchstmögliche Versicherungssumme entscheiden. Personenschäden können langfristig in die Millionen gehen, die gesetzliche Deckungssumme bietet vor dem Hintergrund der Rechtsprechung bei Personenschäden nur rudimentären Schutz.
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber von den meisten Autofahrern genutzt, ist die Fahrzeug- oder auch Kaskoversicherung. Diese wird wiederum in Teilkasko und Vollkasko unterschieden. Während die Teilkasko Versicherungsschutz bei Brand, Diebstahl, Glas- und Wildschäden bietet, ersetzt die Vollkasko auch Schäden, die vom Fahrzeughalter selbst verursacht wurden. Die Fahrzeugversicherung macht die Unterschied in den einzelnen Tarifen deutlich. So kann in der Luxusvariante die Erstattung des Fahrzeuges nach einem Totalschaden zum Neuwert bis zu 24 Monate nach Erstzulassung erfolgen. Der Einschluss einer Parkschadenversicherung ist ebenso möglich wie der auch in die Haftpflicht integrierbare Rabattretter. Entsprechend der Ausprägung der Fahrzeugversicherung sind Haarwildschäden inzwischen auf Schäden durch jedes Tier erweitert worden. Während bislang nur die Kosten durch Schäden eines Marderbisses ersetzt wurden, werden inzwischen auch die Folgeschäden reguliert. Das bedeutet, dass nicht nur der zerbissene Ölschlauch bezahlt wird, sondern auch die Kosten, die durch den daraus resultierenden Kolbenfresser entstehen.
Welche Poduktvariante für Sie in Frage kommt, lässt sich am Besten im Gespräch mit einem unserer Versicherungsexperten klären, der mit Hilfe entsprechender Check-Listen den Bedarf punktgenau ermittelt.
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