Zum 01. Januar 2017 sind im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt worden und lösen damit die ehemaligen drei Pflegestufen ab. Das neue Gesetz soll vor allem den Pflegebedarf von Demenzkranken, geistig Behinderten und psychisch Kranken besser erfassen. Die Einstufungen basieren deshalb darauf, wie selbständig ein Betroffener in seinem Alltag noch sein kann und nicht wie früher im wesentlichen auf dem Grad der rein körperlichen Einschränkung. Der daraus entstandene Leistungskatalog ist sehr differenziert und hat eine enorme Leistungsbandbreite von 125,- € bis 2005,-€ monatlicher Zahlung, wobei noch einmal zwischen häuslicher und stationärer Pflege unterschieden wird. Sie finden auf vielen Web-Portalen unter dem Begriff "Pflegegrade" den umfangreichen Leistungskatalog erläutert, dessen Darstellung an dieser Stelle zu weit führen würde. Aber es ist leicht zu erkennen, dass selbst bei einer vollstationären Pflege die Leistung der Pflegeversicherung in Verbindung mit der durchschnittlichen Rentenhöhe nicht zur Finanzierung eines Heimplatzes ausreichen würde. Einen Überblick über die Pflegegrade und das finanzielle Leistungsspektrum der Pflegeversicherung finden Sie in unserem Versicherungs-blog!
Im Jahr 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung von Herrn Norbert Blüm ("Die Rente ist sicher") eingeführt und von ihm als "Jahrhundertwerk" bezeichnet.
Bereits nach drei Jahren war die Pflegeversicherung defizitär. Wen wunderts? Der demographischen Entwicklung wird auch hier (in der Kranken- und Rentenversicherung spielt sich gleiches ab) nicht Rechnung getragen und weiterhin auf das sogenannte Finanzierungs-Umlageverfahren gesetzt, obwohl es den Politikern doch bekannt sein müsste, dass durch die Geburtenrate, und der ständig steigenden Lebenserwartung der Menschen, sich die Situation derart verschärft, dass es auf einen finanziellen Kollaps der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausläuft. ( vdabbakw )
Ab dem Jahr 2005 müssen kinderlose einen Zuschlag (0,25% ihres Einkommens) zum Pflegebeitrag zahlen. Geholfen hat dies wenig. Rund 360 Millionen Defizit konnte die gesetzliche Pflegeversicherung im Jahr 2005 verbuchen.
Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis 2050 auf ca. 4 Millionen Betroffene erhöhen. Somit verdoppelt sich die Anzahl der Pflegebedürftigen. Hinzu kommt noch eine nicht zu vernachlässigende Steigerung der Gesamtausgaben!
Die derzeitigen gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherungen sind vollkommen unzureichend! Ein stationärer Pflegeplatz kostet heute durchschnittlich 3.000 Euro monatlich und mehr.
Als Leistung zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung beim höchsten Pflegegrad 5 1.612 Euro, in Härtefällen maximal 2.005 Euro, was bei häuslicher Pflege nur eingeschränkt gilt.
Kinder zahlen für die Eltern. Reichen die eigenen Rücklagen nicht mehr aus, so werden die Familienangehörigen zur Finanzierung herangezogen. Vorher muss aber erst einmal das eigene Vermögen aufgebraucht werden. Und dann sind die Kinder an der Reihe. Das Sozialamt leistet gegebenenfalls vor und holt sich das Geld dann von den Kindern zurück!
Empfehlung: Wer nicht zum Sozialfall werden will und die eigenen Kinder aussen vor lassen will, sorgt am besten mit einer privat Pflegeversicherung vor!
Weitergehende Informationen zum Thema Pflege finden Sie in unserem Versicherungs-blog!
Gute Bewertungen sind die besten Empfehlungen.
Das sagen unsere Kunden über uns: