Zahnersatz ist für gesetzlich Krankenversicherte inzwischen ein Luxusgut geworden. Die Definition für einen Leistungsanspruch lautet, dass die „medizinisch notwendige“ Lösung ersetzt wird, nicht die „bestmögliche“. Die Einführung von Festbeträgen, abhängig vom Behandlungsumfang, ist die Folge. Patienten, die höherwertigen Zahnersatz wünschen, müssen tief in die Tasche greifen oder sich privat absichern.
Private Krankenzusatzversicherungen ermöglichen es Ihnen als Versicherte in der GKV, ihren Versicherungsschutz gezielt aufzuwerten. Gleich, ob es die Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus ist oder eben Zahnersatz. Über zahlreiche Module, im ambulanten Bereich sehr stark auf die einzelnen medizinischen Versorgungsspektren differenziert, können Versicherungsnehmer die idealtypische Absicherung selbst gestalten. Aber auch hier gilt, der Preis ist nicht entscheidend. Gerade ein Preis-Leistungsvergleich im Bereich Zahnersatz macht die Leistungsunterschiede, die sich letztendlich auch auf die Kosten auswirken, dass der falsche Vertrag am Ende noch mehr Kosten verursacht, statt diese zu senken.
Gleiches gilt auch für Pflegezusatzversicherungen, unabhängig davon, ob eine Pflegezusatzversicherung oder nur ein Pflegetagegeld gewählt wird. Unstrittig ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Basisabsicherung bietet, die bei einer stationären Pflege in der Stufe III das eigene Portemonnaie oder das der Kinder schnell mit 2.000 Euro im Monat belastet. Eigenvorsorge tut not.
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