Private Rentenversicherungen gibt es in drei Varianten, jeweils für die kapitalbildende als auch für die fondsbasierte Lösung.
Für die erstgenannten Beispiele ist, wie bei der Lebensversicherung, ebenfalls der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente möglich, die Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit kann jedoch nur bei laufender Beitragszahlung abgeschlossen werden. Wenn Sie dennoch Hinterbliebene absichern möchten, können Sie eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Beträgt diese beispielsweise zehn Jahre und der Rentenempfänger verstirbt drei Jahre nach Rentenbeginn, erhalten die Begünstigten im Todesfall weitere sieben Jahre die Rente ausgezahlt.
In der Besteuerung ist die private Rentenversicherung eine hochlukrative Geldanlage. Die Erträge werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach Ihrem Alter zu Beginn der Rentenzahlung. Ist dieses beispielsweise zu Rentenbeginn 60 Jahre alt, und Sie beziehe eine Rente von 200 Euro, ihr persönlicher Steuersatz beträgt 30 Prozent, ermittelt sich die Steuerschuld wie folgt:
Ertragsanteil 60 Jahre: 22 % = 200 *22 % * 30 % =13,20 Euro. Die Steuerschuld aus der privaten Rentenversicherung beläuft sich demzufolge auf 13,20 Euro. Die Besteuerung aus Zinserträgen in Höhe von 2.400 Euro jährlich würde für einen Alleinstehenden demgegenüber 480 Euro betragen.
Für den Rentenbezug selbst bieten die verschiedenen Unternehmen die unterschiedlichsten Ausgestaltungsmöglichkeiten an. Welche für Sie die ideale Lösung darstellt, ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Da die Themen Riester-Rente und Basisrente in Bezug auf staatliche Förderung und spätere Besteuerung sehr komplex sind, verzichten wir an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung, sondern möchten diese mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welches ihre persönliche familiäre und steuerliche Situation berücksichtigt, erörtern.
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