Neue Zahlen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) hat mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine gemeinsame Statistik über die Entwicklung von Schadenereignissen im Straßenverkehr und den damit verbundenen Schadenkosten für Haftpflichtversicherer herausgegeben. Daraus ergibt sich die Anzahl von 64 Kfz-Haftpflicht-Schäden pro 1.000 zugelassener Pkw. Im Jahr 2015 lag der Durchschnitt immerhin noch bei 65,2 Schäden pro 1.000 Pkw. Insofern ist das eine erfreuliche, wenn keine übermäßige Verbesserung der Schadenanzahl.
Gegenläufiger Trend: Kostensteigerung
Vor dem Hintergrund dieser Verbesserung hinsichtlich der Anzahl von Kfz-Haftpflichtschäden wäre eigentlich eine moderate Verringerung der Schadenkosten zu erwarten, aber das genaue Gegenteil ist der Fall: trotz geringerer Unfallzahlen stiegen die von den Haftpflichtversicherern geleisteten Schadenzahlungen um 5,2% an. Heute liegt der durchschnittliche Haftpflichtschaden pro Unfall bei 3.451,-€. Die Zahl aller gemeldeter Unfälle pro Jahr liegt bei 2,82 Millionen, die Haftpflicht-Schadensumme beläuft sich auf 9,72 Milliarden Euro. Gigantisch, erst recht, wenn man bedenkt, dass damit pro Unfall nur die Kosten genannt sind, die als Haftpflicht-Entschädigung an die Unfallopfer gezahlt wurden, die Kosten der Unfallverursacher sind dabei ja noch offen. Bedenkt man, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Kosten durch die Leistung von Vollkasko-Versicherungen gedeckt waren, hat man eine Ahnung von der enormen finanziellen Belastung für die Versicherungsgeber. Es sollte daher nicht erstaunen, dass die Beiträge für Kfz-Versicherungen, ob Haftpflicht oder Vollkasko, weiter steigen.
Aus dem dargestellten ist zu ersehen, dass Kfz-Versicherungen ein alternativloser Kostenschutz für Schädiger und Geschädigte darstellen. Man stelle sich vor, eine nicht versicherte Person verursacht einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Da steigt die Schadensumme leicht ins 6 bis 7-stellige. Fahren ohne gülzige Kfz-Versicherung ist also kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere strafrechtliche Verfehlung. Dennoch gibt es aber immer wieder Unbelehrbare, die zwar Auto fahren, aber ihre Beiträge nicht entrichten. Zwischen der Zustellung der Mitteilung des Deckungsentzugs und dem Erscheinen der Polizei zur zwangsweisen Stillegung des Fahrzeugs ist ein schwebender Übergang mit unüberschaubarem Risiko. Man stelle sich vor, man würde in so einem Fall Opfer eines Nicht-Versicherten. Unsäglich!
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