Was geschah
Der Fahrer eines Pkw kollidierte auf der Autobahn ohne Fremdeinwirkung mit einer Leitplanke, wie immer e auch dazu kam. Statt anzuhalten, um den Schaden an der Leitplanke und am eigenen Fahrzeug in Augenschein zu nehmen, fuhr er munter weiter. An der nächsten Raststätte hielt er an, begutachtete sein Fahrzeug, dass auf einer Seite völlig demoliert war. Dennoch verständigte er weder die Autobahnmeisterei noch seine Versicherung. Einige Tage gingen ins Land und es gab einen Kostenvoranschlag für den Schaden am Fahrzeug, 22.000€! Da erst setzt er sich mit seinem Versicherer in Verbindung und hoffte auf Regulierung im Rahmen seiner Vollkasko-Versicherung. Die Autobahn-Meisterei wurde auch später nicht informiert.
Konsequenz
Der Pkw-Fahrer staunte nicht schlecht, als seine Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnte. Warum? Es gab keinen klaren Unfallhergang, keine amtliche Schadenaufnahme, keine genaue Ortsangabe des Versicherungsortes und keine Mitteilung an den "Geschädigten", also die Autobahnmeisterei. Die Versicherung wies auch darauf hin, dass durch das unberechtigte Verlassen des Unfallortes nicht einmal sicher gestellt wäre, das er selbst der wirklich Unfall verursachende Fahrer gewesen sei. Das wollte der Pkw-Fahrer nicht akzeptieren und es kam zu einem Gerichtstermin beil Koblenzer Langericht. Das entschied ganz entsprechend der Argumentation des Versicherers. Auch das wollte der Fahrer nicht hinnehmen. Aus seiner Sicht sei es aus Gründen der Gefahr unzumutbar gewesen, sich bis zum möglichen Eintreffen der Polizei, bzw. der Straßenmeisterei auf der Autobahn aufzuhalten. Es kam zur Verhandlung vor dem OLG Koblenz. Doch auch dort entschied man nicht anders. Das Gerichte beurteilte nicht die Frage der Zumutbarkeit des Wartens, sondern verwies auf den Umstand, dass der Fahrer auch von der nächsten Raststätte aus weder Polizei noch Starßenmeisterei benachrichtigt hatte, dies in Folge sogar ganz unterließ und erst viele Tage später sich an seine Versicherung wandte, die ihrerseits nichts als die Wortaussage des Fahrers besaß. Der Kasko-Schaden wurde also nicht übernommen. Die Konsequenzen für die de facto "Fahrerflucht" stehen noch aus, aber zur behördlichen Strafe weerden auch noch die Kosten für eine demolierte Leitplanle kommen.
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