Jedes Unternehmen kann auf vielfältige Weise Schäden an der Umwelt auslösen. Dazu bedarf es nicht erst eines Geschäftsmodells, bei dem mit umweltrelevanten Anlagen oder Stoffen gearbeitet wird. Tatsächlich aber ist die Risikobandbreite enorm groß. Deshalb teilt man alle Unternehmen zunächst ein in zwei Gruppen: Unternehmen, die nicht mit umweltrelevanten Anlagen arbeiten, keine chemischen Produkte herstellen, Filteranlagen betreiben oder Lageranlagen für gefährliche Stoffe besitzen. Da von diesen Unternehmen aber dennoch eine grundsätzliche Gefährdung für die Umwelt ausgeht, bietet die Versicherungswirtschaft für diese Gruppe einen Umweltbasisschutz an. Dies ist eine Ergänzung zur allgemeinen Betriebshaftpflicht und sollte in jedem Unternehmen dieser Kategorie vorhanden sein.
Die zweite Deckungsvariante der Umweltpolice folgt in ihrer Risikodefinition den sieben Risikogruppen der gesetzlichen Einteilung und bezieht sich auf Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf umweltgefährdende Stoffe und Anlagen aufbaut. In vielen Fällen ist der Betrieb entsprechender Anlagen oder die Nutzung und Lagerung bestimmter Stoffe mit einer duch den Gesetzgeber geforderten Umwelthaftpflicht verbunen. Die Umweltpolice berücksichtigt dann die Risiken entsprechend der gesetzlichen Risikozuordnung.
Gute Bewertungen sind die besten Empfehlungen.
Das sagen unsere Kunden über uns: