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Anstellungs­vertrags­rechtsschutz Berlin

Als Vertreter juristischer Personen haben Manager keinen Arbeits- sondern einen Anstellungsvertrag. Der Arbeitsrechtsschutz greift da nicht. Der Anstellungs­vertrags­rechtsschutz Berlin schafft Abhilfe.

Hat ein Geschäftsführer oder Vorstand auf der Grundlage seines Anstellungsvertrages mit dem Unternehmen, für das er tätig ist, ein arbeitsrechtliches Problem, bedarf es des Anstellungs­vertrags­rechtsschutz Berlin, um für die Auseinandersetzung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Die Deckung eines solchen Vertrags hat viele Vorteile:

  • Versicherungsschutz bei gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzung auf der Grundlage des Anstellungsvertrags bei Aktiv- wie Passivverfahren
  • Der Versicherungsfall besteht unmittelbar, sobald der Versicherte, sein Gegner oder eine dritte Person gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben soll
  • Der Versicherer übernimmt die Kosten des versicherten Verfahrens inklusive die dem Versicherten auferlegten Kosten der Gegenseite und aller Sachverständigenkosten

Ein Anstellungsvertragsrechtsschutz ist vor allem deshalb ratsam, weil bei der Funktion der Versicherten im Unternehmen Gehaltsgrößen entstehen, die meist zu hohen Streitwerten führen, z.B. bei Kürzung der Bezüge, Differenzen bezüglich der Abfindungshöhe, Unstimmigkeiten bei der Höhe von Gratifikationen oder eine nicht vertragsgemäße Altersvorsorge.

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