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Anstellungs­vertrags­rechtsschutz Berlin

Als Vertreter juristischer Personen haben Manager keinen Arbeits- sondern einen Anstellungsvertrag. Der Arbeitsrechtsschutz greift da nicht. Der Anstellungs­vertrags­rechtsschutz Berlin schafft Abhilfe.

Hat ein Geschäftsführer oder Vorstand auf der Grundlage seines Anstellungsvertrages mit dem Unternehmen, für das er tätig ist, ein arbeitsrechtliches Problem, bedarf es des Anstellungs­vertrags­rechtsschutz Berlin, um für die Auseinandersetzung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Die Deckung eines solchen Vertrags hat viele Vorteile:

  • Versicherungsschutz bei gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzung auf der Grundlage des Anstellungsvertrags bei Aktiv- wie Passivverfahren
  • Der Versicherungsfall besteht unmittelbar, sobald der Versicherte, sein Gegner oder eine dritte Person gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben soll
  • Der Versicherer übernimmt die Kosten des versicherten Verfahrens inklusive die dem Versicherten auferlegten Kosten der Gegenseite und aller Sachverständigenkosten

Ein Anstellungsvertragsrechtsschutz ist vor allem deshalb ratsam, weil bei der Funktion der Versicherten im Unternehmen Gehaltsgrößen entstehen, die meist zu hohen Streitwerten führen, z.B. bei Kürzung der Bezüge, Differenzen bezüglich der Abfindungshöhe, Unstimmigkeiten bei der Höhe von Gratifikationen oder eine nicht vertragsgemäße Altersvorsorge.

Was ist Anstellungsvertrags-Rechtsschutz?

Noch nie gehört?
Auch ein Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat kann entlassen werden. Dabei kann es um beträchtliche finanzielle Ansprüche gehen. Ein „normaler“ Arbeitsrechtsschutz-Vertrag greift in solchen Fällen nicht.

 

FAQ Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Anstellungsvertragsrechtsschutz Berlin


1. Was versteht man unter Anstellungsvertragsrechtsschutz?

Der Anstellungsvertragsrechtsschutz ist ein Teilbereich des Arbeitsrechtsschutzes, der die rechtliche Absicherung bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bietet. Er deckt die Kosten für anwaltliche Beratung, Vertretung und gerichtliche Verfahren ab, wenn es z. B. um Kündigung, Abmahnung oder Gehaltsansprüche geht.


2. Wann greift der Anstellungsvertragsrechtsschutz?

Er greift bei Konflikten zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber, die aus dem bestehenden, beendeten oder beabsichtigten Arbeitsverhältnis resultieren – etwa bei:

  • Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
  • Streit über Arbeitszeugnisse
  • Mobbing oder Diskriminierung
  • Gehalts- oder Urlaubsansprüchen

3. Welche Kosten werden übernommen?

Je nach Versicherung umfasst der Rechtsschutz:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Gutachten und Zeug:innen
  • Teilweise Kosten der Gegenseite (bei verlorenem Prozess)

4. Gibt es Wartezeiten?

Ja. Meist besteht eine Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsabschluss, bevor der Versicherungsfall geltend gemacht werden kann. Das soll verhindern, dass jemand die Versicherung erst abschließt, wenn ein Streit schon absehbar ist.


5. Deckt der Rechtsschutz auch Konflikte mit dem Arbeitgeber, die schon bestehen?

Nein. Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Wartezeit oder vor Versicherungsbeginn entstanden sind, sind in der Regel ausgeschlossen.


6. Was kostet ein Anstellungsvertragsrechtsschutz?

Die Kosten hängen von Anbieter, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung ab. Für Privatpersonen liegt die Prämie häufig zwischen ca. 60 – 200 € pro Jahr, teils als Bestandteil einer umfassenden Rechtsschutzversicherung.


7. Ist der Anstellungsvertragsrechtsschutz einzeln abschließbar?

In der Regel nicht. Er ist meistens Teil eines Berufs- oder Arbeitsrechtsschutzmoduls innerhalb einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen. Manche Anbieter bieten aber spezielle Pakete für Angestellte.


8. Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Die Versicherung bleibt gültig, solange du weiterhin Arbeitnehmer:in bist. Sie gilt für das jeweils aktuelle Arbeitsverhältnis, unabhängig davon, ob du den Betrieb gewechselt hast.


9. Greift der Rechtsschutz auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten?

Ja. Häufig wird auch die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt abgedeckt, etwa bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder der Prüfung eines Abwicklungs- bzw. Aufhebungsvertrags.


10. Was ist nicht vom Rechtsschutz umfasst?

Nicht versichert sind meist:

  • Streitigkeiten, die vor Vertragsbeginn entstanden sind
  • Verfahren vor Arbeitslosengeldbehörden (Sozialrechtsschutz nötig)
  • Vorsätzliche Handlungen (z. B. Diebstahl im Betrieb)
  • Konflikte von Selbständigen oder Geschäftsführern ohne Arbeitsvertrag
Kategorie Leistungsumfang / Beispiel Typische Ausschlüsse / Einschränkungen
Allgemeine Kostenübernahme Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten (nach gesetzlichen Gebührenordnungen) Verfahren, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind
Kündigungsschutzverfahren Rechtsschutz bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung (Kündigungsschutzklage) Kündigungen, die vor Ablauf der Wartezeit erfolgten
Arbeitszeugnis und Vertragsinhalte Prüfung, Korrektur oder Durchsetzung eines Zeugnisses oder Arbeitsvertrages Streitigkeiten aus Nebenbeschäftigungen oder Tätigkeiten ohne Arbeitsvertrag
Gehalts- und Urlaubsansprüche Geltendmachung offener Lohnforderungen, Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung Fälle, bei denen Vorsatz oder Betrug nachgewiesen wird
Diskriminierung / Mobbing / Gleichbehandlung Rechtliche Schritte bei Benachteiligung oder Mobbing am Arbeitsplatz Psychologische oder therapeutische Folgekosten (nicht versichert)
Abmahnungen / Versetzungen Rechtliche Beratung oder Klage gegen ungerechtfertigte Abmahnungen, Versetzungen oder Änderungen im Arbeitsvertrag Fälle ohne ausreichende Erfolgsaussicht (Anwalt kann Ablehnung empfehlen)
Wartezeit Meist 3 Monate nach Vertragsbeginn, bevor Versicherung greift Kein Schutz bei bereits bestehenden Konflikten oder angekündigter Kündigung vor Ablauf der Frist
Versicherte Personen Arbeitnehmer:innen (keine leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Selbständigen, sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen) Konflikte aus unternehmerischer oder geschäftsführender Tätigkeit
Außergerichtliche Beratung Anwaltliche Beratung, Vertragsprüfung oder Einigung mit Arbeitgeber ohne Gericht Deckungssumme kann je nach Tarif begrenzt sein
Selbstbeteiligung Je nach Vertrag z. B. 150 € bis 300 € pro Fall Keine Selbstbeteiligung bei bestimmten Premiumtarifen

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