Firmen- und Strafrechtsschutz Berlin
Kein Unternehmen sitzt im Gefängnis! Es sind immer die handelnden Menschen.
FAQ Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Firmen- und Strafrechtsschutz Berlin
1. Was bedeutet Firmenrechtsschutz?
Antwort:
Der Firmenrechtsschutz ist eine Versicherung, die Unternehmen vor den Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen schützt – etwa bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Behörden. Sie übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten im versicherten Umfang.
2. Welche Bereiche deckt der Firmenrechtsschutz ab?
Antwort:
Typische Bereiche sind:
- Arbeitsrechtsschutz (z. B. Streit mit Mitarbeitern)
- Vertragsrechtsschutz (z. B. Konflikte mit Geschäftspartnern)
- Schadenersatzrechtsschutz
- Steuer- und Sozialversicherungsrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
3. Was ist Strafrechtsschutz für Firmen?
Antwort:
Der Strafrechtsschutz hilft, wenn Straftatvorwürfe gegen das Unternehmen oder seine Mitarbeitenden erhoben werden. Dazu zählen etwa Vorwürfe wegen fahrlässiger Körperverletzung, Umweltverstößen oder Steuerdelikten – jedoch meist nur, solange keine vorsätzliche Handlung nachgewiesen ist.
4. Wer ist im Rahmen des Strafrechtsschutzes versichert?
Antwort:
Neben der Firma selbst sind in der Regel alle geschäftsführenden Personen, Angestellten und Beauftragten versichert, sofern sie im betrieblichen Interesse handeln. Auch der Schutz von Tochterfirmen kann eingeschlossen werden.
5. Welche Kosten übernimmt der Strafrechtsschutz konkret?
Antwort:
Er übernimmt unter anderem:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Kosten für Sachverständige und Zeugen
- Reisekosten zu Verhandlungen
- Kautionen (in bestimmten Grenzen)
6. Wann greift der Strafrechtsschutz nicht?
Antwort:
Wenn eine Tat vorsätzlich begangen wurde und dies rechtskräftig festgestellt ist, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Auch bei privat begangenen Delikten außerhalb des Unternehmens kann der Schutz ausgeschlossen sein.
7. Worin liegt der Unterschied zwischen Firmenrechtsschutz und Strafrechtsschutz?
Antwort:
Der Firmenrechtsschutz deckt zivilrechtliche Streitigkeiten ab, beispielsweise Vertragsfragen oder arbeitsrechtliche Konflikte. Der Strafrechtsschutz hingegen schützt bei strafrechtlichen Verfahren, in denen es um die Verteidigung gegen Tatvorwürfe geht.
8. Warum ist Strafrechtsschutz für Unternehmen wichtig?
Antwort:
Unternehmen und Führungskräfte sind zunehmend strafrechtlichen Risiken ausgesetzt – etwa durch strengere Vorschriften in Umweltschutz, Datenschutz und Arbeitssicherheit. Eine Strafrechtsschutzversicherung ermöglicht eine professionelle Verteidigung, ohne dass hohe Kosten das Unternehmen belasten.
9. Gibt es Wartezeiten oder besondere Bedingungen beim Abschluss?
Antwort:
Ja. Viele Versicherer verlangen eine Wartezeit (oft drei Monate), bevor der Schutz greift. Außerdem darf der Versicherungsfall zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht bereits absehbar sein.
10. Wie kann man den passenden Firmen- und Strafrechtsschutz auswählen?
Antwort:
Wichtig sind:
- Deckungssumme und Leistungsumfang
- Einschluss von Tochtergesellschaften und Führungspersonal
- Geltungsbereich (national/international)
- Möglichkeit der Erweiterung auf Spezial-Strafrechtsschutz (z. B. Umwelt-, Steuer-, Managerhaftung)
Eine Beratung durch Versicherungsexperten hilft, den passenden Schutz für die Unternehmensgröße und Branche zu finden.
Strafrechtsschutz bei Durchgriffshaftung
Im strafrechtlichen Kontext gewinnt die Durchgriffshaftung im Firmenbereich eine besondere Bedeutung, da sie nicht nur zivilrechtliche Haftungsfragen betrifft, sondern auch persönliche strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern, Vorständen oder faktischen Organen begründen kann. Zwar kennt das Strafrecht keine „Haftung“ im klassischen Sinne wie das Zivilrecht, jedoch kann der Schutz der juristischen Person durchbrochen werden, wenn natürliche Personen strafbare Handlungen unter dem Deckmantel der Gesellschaft begehen.
Relevant ist dies insbesondere bei Wirtschafts- und Vermögensdelikten wie Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Insolvenzstraftaten (§§ 15a InsO, 283 ff. StGB), Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder bei Verstößen gegen Buchführungs- und Kapitalerhaltungspflichten. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Gesellschaft als bloßes Instrument zur Verschleierung, Schädigung von Gläubigern oder Umgehung gesetzlicher Pflichten genutzt wird. Typisch sind Fälle der Vermögensverschiebung, Scheingeschäfte oder der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung.
Strafrechtlich entscheidend ist das persönliche Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie eine Garantenstellung oder faktische Geschäftsführung. Die strafrechtliche „Durchgriffswirkung“ dient damit dem Schutz der Rechtsordnung und stellt klar, dass die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft kein Schutzschild für strafbares Verhalten ist.