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Firmen- und Strafrechtsschutz Berlin

Gewerbliche Vorgänge unterliegen rechtlichen Bedingungen – juristische Streitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden.

Ob es sich um Schadensersatzforderungen handelt oder um Probleme mit dem Finanzamt, um Ordnungswidrigkeiten oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen in Personalfragen, immer ist die Wahrung oder Durchsetzung des eigenen Rechts verbunden mit finanziellem Aufwand. Und der ist meist nicht kalkulierbar.

Wie im Privaten, so im Gewerblichen

Die juristische Grundproblematik, in einer Gesellschaft zu leben, in der die meisten Abläufe, Beziehungen und Verhältnisse durch Gesetze geregelt sind, ist für Privatpersonen nicht wirklich anders als für gewerblich und unternehmerisch handelnde Personen. Im Grunde gelten auch dieselben Risikobereiche, nur mit dem Unterschied des Blickwinkels.

Der Angestellte nutzt seinen Arbeitsrechtschutz bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, der Arbeitgeber mit Blick auf den Angestellten. Die Privatperson schützt gegebenenfalls auch seine Familie, der Unternehmer seine Angestellten nach außen. Dennoch hat der Rechtsschutz für Firmen einige notwendige Besonderheiten.

Die Deckungsbausteine

Belassen wir es bei einer Aufzählung und konzentrieren wir uns später auf zwei besondere Aspekte: Schadensersatz, Steuerrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Disziplinar- und Standesrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Datenrecht, Vertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Arbeitsrecht, Vorsorgerecht.

Eine Rechtsschutzversicherung ist immer ein Bündel von Einzelbausteinen, kann aber in Teilen individuell gebaut werden. Dabei kommt zwei Bausteinen eine besondere Rolle zu, dem Vertragsrecht und dem Strafrecht. Der Grundbaustein des Vertragsrechts deckt Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsschlüssen, die nicht gleichzeitig identisch sind mit dem gewerblichen Geschäftsmodell des Unternehmens. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen für betriebliche Zwecke ein Auto kauft und dabei eine rechtliche Auseinandersetzung über den Kaufvertrag entsteht.

Für die rechtliche Deckung vertraglicher Vorgänge innerhalb der eigentlichen geschäftlichen Aktivität bedarf es des Zusatz-Bausteins Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Dieser deckt Streitigkeiten aus dem Kauf oder Verkauf von Waren, aus Finanzierungsverträgen, Speditions-, Installations- oder Reparaturaufträgen aus Herstellungs- oder Dienstleistungsverträgen, egal, ob es sich dabei um Verträge mit ihren Kunden oder mit Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieben handelt.

Der Baustein Strafrechtsschutz ist im Grunde unerlässlich. Besteht ein Anfangsverdacht, der bereits durch eine anonyme Anzeige ausgelöst sein kann, hat der Staatsanwalt keine andere Wahl als zu ermitteln. Damit steht Ihr Betrieb erst einmal still. Das hat nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, das beschädigt auch Ihr Image. Ohne erfahrenen Strafrechtsanwalt, der mit der Staatsanwaltschaft verhandeln kann, ist ein solcher Schaden unvermeidbar.

Ein weiteres Beispiel. Sie sind Inhaber einer Spedition. Einer Ihrer Fahrer verliert bei der Nutzung seines privaten Fahrzeugs wegen Trunkenheit den Führerschein, was er Ihnen nicht mitteilt. Während einer betrieblichen Fahrt ereignet sich durch den Fahrer verschuldet ein Unfall mit Todesfolge. Dummerweise hat Ihre Sekretärin die routinemäßige Kontrolle der Fahrerlaubnis vergessen. Als Ergebnis sähen Sie sich dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung in mittelbarer Täterschaft ausgesetzt. Bei Ihnen lag die letztendliche Verantwortung der Kontrolle. Nur ein versierter Strafverteidiger wäre in der Lage, mit der Strafkammer über die Umwandlung einer möglichen Verurteilung in eine finanzielle Strafzahlung zu verhandeln. Strafrechtsereignisse in Firmen sind häufiger als man denkt, aber wer redet schon gerne darüber?

Kein Unternehmen sitzt im Gefängnis! Es sind immer die handelnden Menschen.

 

FAQ Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Firmen- und Strafrechtsschutz Berlin


1. Was bedeutet Firmenrechtsschutz?

Antwort:
Der Firmenrechtsschutz ist eine Versicherung, die Unternehmen vor den Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen schützt – etwa bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Behörden. Sie übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten im versicherten Umfang.


2. Welche Bereiche deckt der Firmenrechtsschutz ab?

Antwort:
Typische Bereiche sind:

  • Arbeitsrechtsschutz (z. B. Streit mit Mitarbeitern)
  • Vertragsrechtsschutz (z. B. Konflikte mit Geschäftspartnern)
  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Steuer- und Sozialversicherungsrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

3. Was ist Strafrechtsschutz für Firmen?

Antwort:
Der Strafrechtsschutz hilft, wenn Straftatvorwürfe gegen das Unternehmen oder seine Mitarbeitenden erhoben werden. Dazu zählen etwa Vorwürfe wegen fahrlässiger Körperverletzung, Umweltverstößen oder Steuerdelikten – jedoch meist nur, solange keine vorsätzliche Handlung nachgewiesen ist.


4. Wer ist im Rahmen des Strafrechtsschutzes versichert?

Antwort:
Neben der Firma selbst sind in der Regel alle geschäftsführenden Personen, Angestellten und Beauftragten versichert, sofern sie im betrieblichen Interesse handeln. Auch der Schutz von Tochterfirmen kann eingeschlossen werden.


5. Welche Kosten übernimmt der Strafrechtsschutz konkret?

Antwort:
Er übernimmt unter anderem:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Sachverständige und Zeugen
  • Reisekosten zu Verhandlungen
  • Kautionen (in bestimmten Grenzen)

6. Wann greift der Strafrechtsschutz nicht?

Antwort:
Wenn eine Tat vorsätzlich begangen wurde und dies rechtskräftig festgestellt ist, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Auch bei privat begangenen Delikten außerhalb des Unternehmens kann der Schutz ausgeschlossen sein.


7. Worin liegt der Unterschied zwischen Firmenrechtsschutz und Strafrechtsschutz?

Antwort:
Der Firmenrechtsschutz deckt zivilrechtliche Streitigkeiten ab, beispielsweise Vertragsfragen oder arbeitsrechtliche Konflikte. Der Strafrechtsschutz hingegen schützt bei strafrechtlichen Verfahren, in denen es um die Verteidigung gegen Tatvorwürfe geht.


8. Warum ist Strafrechtsschutz für Unternehmen wichtig?

Antwort:
Unternehmen und Führungskräfte sind zunehmend strafrechtlichen Risiken ausgesetzt – etwa durch strengere Vorschriften in Umweltschutz, Datenschutz und Arbeitssicherheit. Eine Strafrechtsschutzversicherung ermöglicht eine professionelle Verteidigung, ohne dass hohe Kosten das Unternehmen belasten.


9. Gibt es Wartezeiten oder besondere Bedingungen beim Abschluss?

Antwort:
Ja. Viele Versicherer verlangen eine Wartezeit (oft drei Monate), bevor der Schutz greift. Außerdem darf der Versicherungsfall zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht bereits absehbar sein.


10. Wie kann man den passenden Firmen- und Strafrechtsschutz auswählen?

Antwort:
Wichtig sind:

  • Deckungssumme und Leistungsumfang
  • Einschluss von Tochtergesellschaften und Führungspersonal
  • Geltungsbereich (national/international)
  • Möglichkeit der Erweiterung auf Spezial-Strafrechtsschutz (z. B. Umwelt-, Steuer-, Managerhaftung)
    Eine Beratung durch Versicherungsexperten hilft, den passenden Schutz für die Unternehmensgröße und Branche zu finden.

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