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Betriebsgebäude Berlin

Ob eigenes Haus oder Betriebsgebäude – das Risiko von Schäden bis zum Totalverlust ist immer dasselbe.

Ob sich ein Betriebsgebäude in Berlin im Besitz des Unternehmens befindet und selbst genutzt wird, oder es ist vermietet, die Risikoabsicherung von Schäden ist unerlässlich, um die Existenz des Unternehmens nicht zu gefährden

Gebäude ist Gebäude – fast!

Kaum jemand wird sein privates Gebäude unversichert lassen, stellt es doch einen Teil der Existenzsicherung dar. Die klassische Gebäudeversicherung versichert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden (sofern dies auf Wunsch in die Deckung mit aufgenommen wird). Ein einziges Ereignis kann die Substanz des ganzen Gebäudes ruinieren. Im Falle eines Betriebsgebäude in Berlin wäre das ohne Absicherung der Ruin des Unternehmens. Die Besicherung betrieblicher Gebäude hat aber eine Besonderheit: sie richtet sich aus an der Art des Gewerbes, dass in den Betriebsräumen ausgeführt wird, da unterschiedliche Gewerbe unterschiedlich große Risiken mit sich bringen können. Die Brandgefahr in einer Feuerverzinkerei ist anders einzustufen als in einem Molkereibetrieb.

Das Deckungskonzept
Versichert ist das Betriebsgebäude inklusive aller Aus- und Einbauten, die das Unternehmen als Eigentümer vorgenommen hat, in der Regel also auch Klimaanlagen und Zentralheizungen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen sowie Haustechnik. Damit eine Unterdeckung vermieden wird, setzt sich die Versicherungssumme aus dem Ergebnis einer Gebäudewertermittlung und der Summe der Aus- und Einbauten zusammen. Im Falle eines Schadens könnte diese Summe aber nicht ausreichen, um alle entstehenden Kosten zu decken. Nach einem Brandschaden gilt die verbrannte Bausubstanz als Sondermüll und muss entsprechend entsorgt werden, dazu kommen Abbruch-, Aufräum- und Feuerlöschkosten. Diese Kosten stehen zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung. Weitere Vorteile:

  • Mitversicherung von Gebäudeschäden durch Dritte nach Einbruch oder Einbruchversuch
  • Mitversicherung von Mietereinbauten, sofern das Gebäude vermietet ist
  • Ausgleich des Mietverlusts für maximal 18 Monate
  • Mitversicherung von Elementarschäden

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