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Betriebs- und Berufshaftpflicht Berlin

Unternehmerisches Handeln kann Dritte schädigen, Unternehmen haften dafür.

Grundsätzlich hat ein Unternehmen für die Qualität seiner Arbeit die Verantwortung. Hat die Qualität der Arbeit oder die Arbeit selbst schädigende Folgen für Dritte, so haftet das Unternehmen. Das gilt nicht nur für die ausgeführte Arbeit, sondern auch für die Folgen aus Produktfehlern.

Die Haftungsfrage

Um ein weitverbreitetes Missverständnis aus der Welt zu schaffen: Pfusch ist nicht versicherbar! Was soll dann aber eine Betriebshaftpflicht, oder, was ist dadurch versichert? Nehmen wir ein Beispiel: eine Autowerkstatt baut einen Satz neue Bremsklötze ein. Es entsteht eine Verwechslung. Die Klötze passen zwar baulich, sind aber für eine geringere Belastung ausgelegt. Die Verwechslung fällt zunächst nicht auf, bis es zum Unfall kommt. Zum Glück entsteht nur Sachschaden. Da der Unfall eindeutig auf den falschen Einbau zurückzuführen ist, haftet die Werkstatt bzw. die Haftpflicht der Werkstatt für alle Unfallkosten. Nicht versichert ist der falsche Einbau der Bremsen, den muss die Werkstatt auf eigene Kosten korrigieren, bzw. finanziell ersetzen. Es ist leicht zu erkennen, dass ein Unternehmen nicht die Qualität seiner Arbeit versichern kann, wohl aber die Folgen, die aus falscher Arbeit resultieren. Versichert sind ebenfalls Schäden, die in der Ausführung einer Tätigkeit entstehen.

Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Alle Gewerbetreibende und Unternehmen

Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines Gewerbetreibenden oder eines Unternehmens mit seinen Mitarbeitern, die aus der Tätigkeit, den Eigenschaften und den Rechtsverhältnissen resultieren. Dazu gehört die Haftung aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter Produkte. Die sogenannte „einfache“ Produkthaftung ist also immer Bestandteil der Betriebshaftpflicht. Für den Fall, dass ein Unternehmen Waren oder Produkte herstellt, die beim weiterverarbeitenden Betrieb in größere Gebinde oder Produkte eingehen (Zulieferung), können Schäden entstehen, die durch die Wertschöpfung weit über der Wertigkeit des zugelieferten Produktes liegen. Für diesen Fall bedarf es einer sogenannten „erweiterten Produkthaftpflicht“. Deren Leistungsumfang deckt Ansprüche wegen

  • Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbinden, Vermischen oder Verarbeiten der zugelieferten Erzeugnisse in andere Produkte entstehen
  • Kosten für Aus- oder Einbau mangelhafter Erzeugnisse, wie auch Maschinen

Die Betriebshaftpflicht Berlin ist eine sehr spezifische Versicherung mit Deckungskonzepten, die auf das entsprechende Unternehmen mit seinem Tätigkeitsbereich zugeschnitten sind. Das Produkt „von der Stange“ gibt es nicht!

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