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D & O-Versicherung Berlin

Wenn die Unternehmensleitung Fehler macht – die Managerhaftpflicht­versicherung.

Wer ein Unternehmen führt, trifft unentwegt Entscheidungen. Ein Unternehmen führen heißt aber auch, es „nach vorne“ zu bringen und in die Zukunft zu führen. Das ist mit Risiken verbunden und im Zweifel auch mit Fehlentscheidungen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstände und leitende Angestellte haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.

Was ist versichert?

Die D & O (Directors-and-Officers) ist eine gewerbliche Vermögensschadenshaftpflicht. Der Geschädigte ist das Unternehmen, der Schadenverursacher eine versicherte Person des Unternehmens, also ein Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder leitender Angestellter, der durch sein falsches unternehmerisches Handeln dem Unternehmen einen Vermögensschaden zugefügt hat. Aus dieser Konstellation ist ersichtlich, dass der Versicherungsnehmer einer D & O-Versicherung Berlin immer das Unternehmen selbst ist und damit die Gruppe der Leitenden als versicherte Personen einsetzt.

Seit dem 01.07.2010 müssen Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften im Falle eines Vermögensschadens einen Selbstbehalt von 10% leisten. Über diesen Selbstbehalt kann das Vorstandsmitglied eine eigene, persönliche D & O über 10% einer möglichen Schadenssumme selbst abschließen.

Unternehmen sichern sich gegen die finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen von leitenden Angestellten durch die D & O  Versicherung Berlin

 

FAQ Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema D & O Versicherung Berlin


1. Was ist eine D&O-Versicherung?

Eine D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte vor finanziellen Schäden, die aus Pflichtverletzungen bei ihrer Organ- oder Leitungsfunktion entstehen. Sie übernimmt die Abwehr unbegründeter Ansprüche und die Zahlung von berechtigten Schadensersatzforderungen.


2. Wer ist durch eine D&O-Versicherung versichert?

Versichert sind in der Regel aktuelle, ehemalige und zukünftige Organmitglieder (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) sowie leitende Angestellte, manchmal auch Prokuristen. Der genaue Personenkreis hängt vom Versicherungsvertrag ab.


3. Wovor schützt die D&O-Versicherung konkret?

Sie deckt Haftungsansprüche ab, die wegen Vermögensschäden erhoben werden, wenn ein Organmitglied seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verletzt – etwa bei Fehlentscheidungen, unterlassener Kontrolle oder verspäteter Insolvenzanmeldung.


4. Deckt die D&O-Versicherung auch fahrlässiges Handeln ab?

Ja, sie schützt grundsätzlich auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen. Vorsätzliche oder bewusst gesetzeswidrige Handlungen sind jedoch nicht versichert.


5. Wer kann Ansprüche geltend machen?

Sowohl das eigene Unternehmen (Innenhaftung) als auch Dritte, z. B. Geschäftspartner, Gesellschafter oder Gläubiger (Außenhaftung), können Ansprüche gegen die versicherten Personen stellen.


6. Welche Schäden sind typischerweise versichert?

Versichert sind reine Vermögensschäden (kein Sach- oder Personenschaden), etwa durch falsche Investitionsentscheidungen, fehlerhafte Verträge, Verstöße gegen Compliance-Regeln oder unzureichende Aufsicht.


7. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Deckungssumme hängt von Unternehmensgröße, Branche und Risikopotenzial ab. Kleine und mittlere Unternehmen wählen oft 1–5 Mio. €, größere Gesellschaften eher 10–50 Mio. € oder mehr. Entscheidend ist, dass die Summe realistisch zur möglichen Schadenshöhe passt.


8. Wie unterscheidet sich die D&O-Versicherung von einer Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflicht schützt das Unternehmen selbst vor Schäden, die Mitarbeitern bei der Berufsausübung entstehen. Die D&O-Versicherung schützt stattdessen die Entscheidungsträger persönlich vor Haftungsansprüchen im Rahmen ihrer Organfunktion.


9. Zahlt die D&O-Versicherung auch Anwalts- und Verfahrenskosten?

Ja. Sie übernimmt die Abwehrkosten, also Anwalts-, Gutachter-, Schieds- und Gerichtskosten, sofern der Anspruch im Zusammenhang mit einem versicherten Fall steht.


10. Warum ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?

Weil Organmitglieder mit ihrem Privatvermögen haften – oft unbegrenzt. Eine D&O-Versicherung bietet daher einen entscheidenden Schutz vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken und trägt zur Sicherheit bei der Unternehmensführung bei.


Fazit:
Die D&O-Versicherung ist ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements für Führungskräfte und Unternehmen. Sie schützt nicht nur das persönliche Vermögen der Verantwortlichen, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens.

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