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D & O-Versicherung Berlin

Wenn die Unternehmensleitung Fehler macht – die Managerhaftpflicht­versicherung.

Wer ein Unternehmen führt, trifft unentwegt Entscheidungen. Ein Unternehmen führen heißt aber auch, es „nach vorne“ zu bringen und in die Zukunft zu führen. Das ist mit Risiken verbunden und im Zweifel auch mit Fehlentscheidungen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstände und leitende Angestellte haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.

Was ist versichert?

Die D & O (Directors-and-Officers) ist eine gewerbliche Vermögensschadenshaftpflicht. Der Geschädigte ist das Unternehmen, der Schadenverursacher eine versicherte Person des Unternehmens, also ein Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder leitender Angestellter, der durch sein falsches unternehmerisches Handeln dem Unternehmen einen Vermögensschaden zugefügt hat. Aus dieser Konstellation ist ersichtlich, dass der Versicherungsnehmer einer D & O-Versicherung Berlin immer das Unternehmen selbst ist und damit die Gruppe der Leitenden als versicherte Personen einsetzt.

Seit dem 01.07.2010 müssen Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften im Falle eines Vermögensschadens einen Selbstbehalt von 10% leisten. Über diesen Selbstbehalt kann das Vorstandsmitglied eine eigene, persönliche D & O über 10% einer möglichen Schadenssumme selbst abschließen.

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