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Vermögens­schaden­haftpflicht Berlin

Wenn bei einem Schadenfall weder Personen noch Sachen direkt betroffen sind, liegt meist ein Vermögensschaden vor.

Für den einen ist sie Pflicht, für den anderen höchst ratsam. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dürfen ohne Vermögensschadenhaftpflicht Berlin gar nicht praktizieren, der Sachverständige, Makler oder Unternehmensberater sollte ohne sie nicht arbeiten.

Das abstrakte Risiko

Schäden an Personen und Sachen haben unabhängig von ihrer Entstehung objektiven Charakter, sie sind offensichtlich gegeben und bedürfen lediglich einer Bewertung. Vermögensschäden sind das Ergebnis von Tätigkeiten, deren unzureichende oder fehlerhafte Durchführung zum finanziellen Nachteil einer Person oder einer juristischen Person führen. Dahinter verbergen sich oft schwer zu fassende Schadenszenarien. Hat das Finanzamt einen Berechnungsfehler begangen, lässt sich das meist mit einem konkreten Betrag ausdrücken und der Steuerberater, der die entsprechende Frist zum Widerspruch versäumt, hat einen genau zu beziffernden Vermögensschaden angerichtet. Bei Sachverständigen, Maklern und Unternehmensberatern sind die Schäden oft wesentlich komplizierter zu ermitteln. Da jede Form der Haftpflichtversicherung immer auch eine passive Rechtschutzversicherung darstellt, da sie unberechtigte Forderungen oder Forderungshöhen zurückweist, bietet eine Vermögensschadenhaftpflicht einen sicheren Handlungsrahmen in unsicherem Gelände.

Übrigen ist der Kreis derer, die eine entsprechende Deckung brauchen aber dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind, wesentlich größer als hier beschrieben. Grundsätzlich lässt ich feststellen, dass alle Personen, deren Tätigkeit Konsequenzen für die materielle Stellung Dritter hat, eine Vermögenschadenhaft brauchen, dazu gehört der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins ebenso wie der gewählte Vertreter einer Eigentümergemeinschaft oder ein eingesetzter Vormund.

Was ist ein Vermögensschaden?

Wer jemandem einen Schaden zufügt, hat dafür zu haften. Nicht alle Schäden beziehen sich auf die Versehrtheit einer Person oder einer Sache. Schäden können auch rein materiellen Charakter haben. Stellen Sie sich vor, Sie sind Mitglied im Vorstand eines Segelvereins. Durch eine falsche finanzielle Entscheidung ihrerseits verliert der Verein seine Gemeinnützigkeit. Für den Verein wird das teuer. Es ist ein Schaden zu seinem finanziellen Nachteil entstanden.

 

FAQ Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Vermögensschadenhaftpflicht Berlin

1. Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Selbstständige vor finanziellen Ansprüchen Dritter, die durch reine Vermögensschäden entstehen – also Schäden, bei denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht.


2. Wann liegt ein reiner Vermögensschaden vor?

Ein reiner Vermögensschaden liegt vor, wenn jemand finanzielle Einbußen erleidet, ohne dass zuvor eine Sache beschädigt oder eine Person verletzt wurde. Beispiel: Ein Steuerberater macht einen Rechenfehler, wodurch der Mandant zu viel Steuern zahlt.


3. Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Sie ist besonders wichtig für Berufsgruppen, die beratend, prüfend, verwaltend oder begutachtend tätig sind – etwa:

  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberater, IT-Dienstleister
  • Versicherungsvermittler, Makler
  • Architekten und Ingenieure mit Beratungsleistungen

4. Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensfolgeschäden ab.
Die Vermögensschadenhaftpflicht hingegen deckt reine Vermögensschäden, die durch berufliche Fehler verursacht werden, aber keinen körperlichen oder materiellen Schaden beinhalten.


5. Welche typischen Schadensfälle sind versichert?

Beispiele:

  • Fristversäumnisse, z. B. bei juristischen oder steuerlichen Verfahren
  • Falsche Beratung oder Berechnung
  • Fehlerhafte Gutachten oder Vertragsgestaltungen
  • Datenverluste oder Fehlentscheidungen mit finanziellen Folgen

6. Was ist nicht versichert?

Nicht gedeckt sind:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Vertragsstrafen oder reine Erfüllungsschäden
  • Personen- und Sachschäden
  • Schäden durch unerlaubte Handlungen außerhalb der beruflichen Tätigkeit

7. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Summe richtet sich nach der Branche und dem Risiko.
Für Freiberufler liegt sie häufig zwischen 250.000 € und mehreren Millionen Euro pro Schadensfall. Berufsständische Kammern schreiben oft Mindestversicherungssummen vor (z. B. bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern).


8. Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Kosten hängen von Branche, Umsatz, Risiko und Deckungssumme ab.
Für Selbstständige beginnen Tarife oft bei einigen hundert Euro jährlich, für größere Kanzleien oder Agenturen kann der Beitrag deutlich höher ausfallen.


9. Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

Empfehlenswert sind:

  • weltweite Deckung (bei internationalen Mandaten)
  • rückwirkende Deckung für frühere Tätigkeiten
  • Erweiterungen für Datenschutz- oder IT-Schäden
  • Nachhaftung (Schutz nach Unternehmensauflösung oder Berufsaufgabe)

10. Wie läuft die Schadenregulierung ab?

Nach Schadeneintritt prüft der Versicherer zunächst, ob der Anspruch berechtigt ist.
Er leistet entweder Schadenersatz oder übernimmt die Abwehr unbegründeter Forderungen („passiver Rechtsschutz“). So wird der Versicherte sowohl finanziell als auch juristisch entlastet.


Fazit:
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Berufsgruppen unverzichtbar, die durch ihre fachliche Tätigkeit finanzielle Entscheidungen oder Beratungen verantworten. Sie schützt vor hohen Schadensersatzforderungen im Fall von Berufsfehlern und trägt zur Existenzsicherung bei.

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