Autofahren – nicht jeder ist dafür geeignet
Liebe Leser!
falls Sie jetzt einen Artikel über wenig bis gar nicht talentierte Autofahrer erwarten, muss ich Sie enttäuschen. Es geht hier nicht um Menschen, sondern um „Schuhe“. Insofern geht es dann doch wieder um Menschen, also Autofahrer, die beim Fahren die falschen Schuhe tragen. Insofern sind es dann doch auch schlechte Autofahrer. Zumindest sind es Autofahrer, die entweder leichtsinnig sind, oder nicht weit genug denken, vielleicht auch beides. Sommer, Sonne, Freizeit, da sind viele mit dem falschen Schuhwerk per Auto unterwegs, zumindest, wenn sie am Steuer sitzen. Darüber machen wir uns mal ein paar mehr Gedanken.
Schlecht gerüstet
Endlich Sommer, mal kein Regen, sondern hohe Temperaturen und Sonnenschein. Da ziehen viele an den Füßen leichteres Schuhwerk vor. Sandalen, Flip-Flops und High-Heels sind gefragt, manche gehen sogar barfuß. Warum auch nicht? Setzt man sich aber mit solchem Schuhwerk ans Steuer eines PKW, kann das ganz schön gefährlich werden. Offenes, leichtes Schuhwerk, gar Flip-Flops oder nackte Füße sind bei Bremsen, Kuppeln und Gas geben oft die Ursache für folgenschwere Unfälle.
Manchmal ist der Kontakt zu den Pedalen nicht eng genug oder nicht ausreichend kraftvoll. Es kann auch die Gefahr des Abrutschens bestehen. Bei High-Heels oder groben Wanderschuhen gibt es erst gar keinen richtigen Kontakt, was ein genaues Dosieren in der Betätigung der Pedalerie unmöglich macht. Ein zu locker sitzender Schuh kann sich unterhalb der Pedalerie verkeilen. Die Vorstellung ist reiner Horror.
Was sagt die Straßenverkehrsordnung?
Über das geeignete Schuhwerk beim Führen eines Fahrzeugs sagt die StVo gar nichts, zumindest nicht explizit. Dafür sagt sie aber eine ganze Menge über die „Sorgfaltspflicht“ des Fahrers. Wer also mit dem eindeutig falschen Schuhwerk fährt, begeht eine sogenannte Verletzung dieser Sorgfaltspflicht. Bleibt diese ohne Folgen…glück gehabt. Lässt sich bei einem Unfall jedoch nachweisen, dass das Tragen von ungeeignetem Schuhwerk teilweise oder ganz der Grund für dessen Entstehung war, ist mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Leider kommt es immer wieder zu solchen Unfällen, bei denen das falsche Schuhwerk Unfall verursachend war. Meist kommt es dann zu Gerichtsverhandlungen, in denen die Frage der Haftung der Kfz-Versicherung eine Rolle spielt. Es liegt in solchen Fällen nämlich der Umstand der „groben Fahrlässigkeit“ vor. Zwar muss die Haftpflichtversicherung auch in einem solchen Fall den Schaden des Gegners übernehmen, die Voll-Kaskoversicherung lehnt aber meistens die Übernahme des eigenen Schadens ab. Hinzu kommt, dass bei grober Fahrlässigkeit und einem dadurch entstandenen Personenschaden zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten entstehen können, die über den Umfang der Leistung aus der Haftpflichtversicherung hinaus gehen.
Viele Prozesse zeigen, wie kompliziert rechtliche Feststellungen über den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu machen sind. Da befindet man sich als Schadensverursacher „auf ziemlich dünnem Eis“. Wer sich an das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzt, sollte festes Schuhwerk tragen. Soviel Sorgfalt darf erwartet werden!