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Dumm gelaufen – was heißt schon „versichert“

Dumm gelaufen – was heißt schon „versichert“? Da hat Oma Puvogel nicht schlecht gestaunt. Plötzlich war das Bild weg. Da half kein An- und Ausschalten, auch der sanfte Klaps auf das Gehäuse des Fernsehgerätes half nicht. Das Gerät blieb dunkel, es war offensichtlich kaputt. Nicht so schlimm, dachte Oma Puvogel. Sie hatte ja eine Hausratversicherung. Gründlich wie sie war, hatte sie aus den abgehefteten Policen schnell die entsprechende Telefonnummer herausgesucht. Im folgenden Telefonat kam die Enttäuschung. Die Versicherung wollte den Schaden nicht ersetzen. Aber warum? Das Gerät war doch Teil des versicherten Hausrats!

Sie denken, diese Geschichte haben wir uns ausgedacht. Leider nein, nur der Name Puvogel ist Erfindung. Anrufe dieser Art erhalten Versicherungsunternehmen regelmäßig. Eine Sache oder eine Situation sei doch „versichert“, also müsse die Versicherung auch zahlen, meint der Kunde oft fälschlich. Wer die Sache mit dem Fernsehgerät zu Ende denkt, müsste erkennen, dass eine Versicherung keine Gegenstände ersetzt, die im Laufe ihrer Nutzung ihre Gebrauchsfähigkeit verlieren. Kaum ein Handelsprodukt würde dann vom Kunden selbst bezahlt. Versicherungen zahlen Leistungen, wenn die definierten Risiken eintreten. Versicherungen decken Gefahren.

Ach was! Soso!

Was sind Risiken

Risiken sind Gefahrumstände, durch deren Eintritt Schäden entstehen können. Im Bereich der Sachversicherungen sind das in der Regel Feuer, Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl, Sturm, Hagel. Zunehmend versichern Wohnungs- und Hausbesitzer Elementarschäden als Reaktion auf die Veränderung des Klimas und deren Folgen. Unfallversicherungen leisten finanzielle Hilfe für die Folgen eines Unfallereignisses. Hier wird schon deutlich, dass Risiken sich nicht einfach aus dem Gebrauch eines Wortes und dessen Bedeutung erklären, sie müssen explizit definiert werden. Am klarsten erkennt man das am Beispiel der Krankenversicherung. Jedem ist bewusst, dass eine Krankenversicherung nicht für jedwede Leistung im Gesundheitsbereich aufkommt, sondern nach einem klar definierten Leistungskatalog mit entsprechenden Honorarsetzen. Ist ein Risiko in der Definition der „Allgemeinen und Besonderen Bedingungen“ nicht als leistungspflichtig erfasst, zahlt die Versicherung nicht.

Vorsicht Falle

Wir leben ja heute (leider) in einer Zeit, in der „Meinungen“ die Fakten zunehmend ersetzen, was de facto zwar nicht möglich ist, aber jeder weiß ja heute alles über alles. Wer also „meint“, er sei gut und richtig versichert, es aber tatsächlich nicht weiß, könnte sich auf dünnem Eis bewegen. Ein Beispiel: viele Kunden wünschen individuelle Lösungen, da bei ihnen nicht immer alle Risiken in Bezug auf eine Sache versichert werden sollen. Allein im Bereich der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung gibt es diverse Versicherungsvarianten, die unterschiedliche Umfänge abdecken. Das einfache Wort „Verkehrsrechtsschutz“ sagt also gar nichts. Wer sich in Versicherungsfragen auf Online-Portalen bewegt, läuft häufig Gefahr, Dinge miteinander preislich zu vergleichen, die völlig unterschiedliche Leistungsumfänge haben. Ein besonders krasses Beispiel bieten technische Zusatzversicherungen, die ein Produzent oder Händler komplexer Produkte anbietet. Der Kunde denkt, er sei umfangreich nach Erwerb einer technischen Anlage damit auch versichert, erkennt aber nicht, dass lediglich der Nutzungsausfall gedeckt ist, aber weder Brand, Blitzschlag oder gar Diebstahl. So erklärt sich der ach so günstige Preis. Kein Wunder.

Die Lösung

Wer eine Versicherungsleistung braucht, muss akzeptieren, dass sinnvoller Versicherungsschutz etwas kostet – und zwar einen angemessenen Preis. Zweitens sollte der Kunde akzeptieren, dass es für einen zutreffenden Versicherungsschutz auch eine kompetente Beratung zu den gewünschten Risiken braucht. Wer krank ist, braucht einen Arzt, nicht Wikipedia oder Google. Und der Kranke diagnostiziert nicht selbst, sondern hört auf den Fachmann. Und noch eine Wahrheit: die medizin-technische Entwicklung schreitet ständig voran und niemand will auf neue Heilmethoden verzichten. Das verursacht Kosten – wie auch anders. Im Bereich „Versicherung“ ist das nicht anders. Wie soll eine Rechtsstreitigkeit aus einem Online-Handel mit einer Rechtsschutz-Police abgedeckt sein, die 1980 abgeschlossen wurde, als es diese Risiken noch gar nicht gab. Und woher kommt das Geld für die Deckung dieses Risikos?

Es ist wie ein ewiges Mantra: bitte sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann des Vertrauens in allen Fragen der Risiken, der Deckung und vor allem der Weiterentwicklung der Deckungskonzepte. Versuchen Sie nicht, Ihr eigener „Spezialist“ zu sein. Das geht meistens schief und kostet ein Vielfaches einer kompetenten Beratung mit einem individuell angepassten Deckungskonzept. Ein Bisschen Vertrauen braucht es schon!