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Mit dem Rad unterwegs – Punkte sammeln

Mit dem Rad wird man das vermutlich nicht durch überhöhte Geschwindigkeit schaffen, aber auch als Radfahrer kann man mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten. Wer in Großstädten mit viel Verkehr und vielen Radfahrern lebt, kennt die Szenarien. Roten Ampeln werden überfahren, schnell wird auf den Gehweg ausgewichen, weil es schneller geht. Rücksicht auf Fußgänger gibt es dann eher selten. Zebrastreifen verlieren ihre Bedeutung. Ja, das klingt nicht schön, es ist aber Alltagserfahrung. Wer sich als Fahrrad-Rowdy erweist, kann so mal schnell Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei sammeln. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob man im Besitz eines Führerscheins ist. Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle, auch für Radfahrer und Fußgänger.

Mit dem Fahrrad schnell unterwegs

Vorsicht! Falle!

Viele junge Menschen nehmen Risiken nicht ernst. Da kommt es schon mal vor, dass am Freitagabend zwei Personen bei bester Partylaune leicht alkoholisiert auf einem E-Scooter unterwegs durch die Innenstadt sind. Viel zu häufig kommt es dabei zu Unfällen, bei denen auch dritte geschädigt werden. Und dann ist man überrascht, wenn die Polizei das Alkohol-Testgerät hervorholt. Böses Erwachen! Befindet man sich als junger Besitzer eines Führerscheins noch in der Probezeit, wird es ganz besonders drastisch, da in dieser Phase der Strafkatalog ganz besondere Auflagen vorsieht. Da kann sich die Erlaubnis zum Führen eines Kfz schon mal für längere Zeit verschieben. Und wer glaubt, das eigene jugendliche Alter schützt vor Strafe, täuscht sich gewaltig. Verkehrsdelikte, für die die Straßenverkehrsordnung entsprechende Konsequenzen fordert, werden bereits für Personen ab dem 14. Lebensjahr in Flensburg registriert. Das war es dann mit dem Führerschein zum 18. Geburtstag!