Wann sind Winterreifen vorgeschrieben?
Eine feste Winterreifen-Saison gibt es in Deutschland nicht. Autofahrer müssen ihre Reifen also weder ab dem 1. November noch zu einem anderen kalendarischen Stichtag wechseln. Auch eine bestimmte Außentemperatur löst keine gesetzliche Pflicht zum Umrüsten aus.
Entscheidend sind die Straßenverhältnisse: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit geeigneter Winterbereifung fahren. Diese sogenannte situative Winterreifenpflicht ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bereifung muss jederzeit zur Witterung passen.
Da winterliche Straßenverhältnisse auch im Flachland kurzfristig auftreten können, ist es sinnvoll, rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit auf Winterreifen zu wechseln. So muss man nicht erst reagieren, wenn Schnee oder Eis bereits da sind. Von der situativen Pflicht ausgenommen sind unter anderem Motorräder sowie bestimmte Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.

Der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel
Zwei bekannte Faustregeln können bei der Entscheidung helfen: die 7-Grad-Regel und die O-bis-O-Regel.
Die 7-Grad-Regel empfiehlt, bei dauerhaft sinkenden Temperaturen unter etwa sieben Grad Celsius auf Winterreifen umzusteigen. Ihre weichere Gummimischung kann bei Kälte für besseren Halt sorgen. Sommerreifen werden bei niedrigen Temperaturen härter, wodurch ihre Haftung nachlassen kann. Die Sieben-Grad-Marke ist allerdings eine Orientierung und keine gesetzliche Grenze.
Die O-bis-O-Regel steht für „Oktober bis Ostern“. Sie rät dazu, in diesem Zeitraum Winterreifen zu verwenden, weil winterliche Bedingungen jederzeit möglich sind. Auch auf nassem Herbstlaub können sie Vorteile bieten. Da Ostern jedes Jahr auf ein anderes Datum fällt, kann der passende Zeitpunkt für den Wechsel im Frühjahr variieren.
Beide Regeln sind Empfehlungen, keine Vorschriften. Maßgeblich bleibt, dass die Reifen bei den tatsächlichen Straßenverhältnissen geeignet sind.
Woran erkennt man zugelassene Winterreifen?
Winterreifen müssen das Alpine-Symbol tragen: ein Berg mit drei Zacken und einer Schneeflocke. Dieses Zeichen steht für festgelegte Anforderungen an die Wintertauglichkeit. Die frühere Kennzeichnung „M+S“ allein genügt dafür nicht mehr.
Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol verwendet werden. Wer dann ausschließlich mit M+S-Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Bußgelder bei falscher Bereifung
Wer bei Schnee oder Eis mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Bei einer Gefährdung sind es 100 Euro, nach einem Unfall 120 Euro. In allen genannten Fällen kommt jeweils ein Punkt hinzu.
Wer sein Auto bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen stehen lässt, verstößt nicht gegen die situative Winterreifenpflicht. Entscheidend ist die Fahrt auf öffentlichen Straßen.
Welche Folgen kann es für den Versicherungsschutz geben?
Falsche Bereifung kann neben einem Bußgeld auch versicherungsrechtliche Folgen haben, insbesondere wenn es zu einem Unfall kommt.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für die Schäden des Unfallgegners auf – auch dann, wenn der Verursacher bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren ist. Der Schutz des Unfallopfers bleibt bestehen.
Kaskoversicherung
Anders kann es bei Schäden am eigenen Fahrzeug aussehen. War für den Fahrer erkennbar, dass Sommerreifen für die Straßenverhältnisse ungeeignet waren, und trägt die Bereifung zum Unfall bei, kann die Kaskoversicherung ihre Leistung unter Umständen kürzen. In schweren Fällen ist auch eine vollständige Kürzung möglich. Ob und in welchem Umfang das geschieht, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den Vertragsbedingungen ab.
Mögliche Mitschuld trotz Vorfahrt
Auch wer den Unfall nicht selbst verursacht hat, kann eine Mitschuld erhalten, wenn die falsche Bereifung den Unfall mitverursacht oder dessen Folgen verschärft hat.
Ein Beispiel: Sie fahren mit Sommerreifen auf einer verschneiten Straße mit der erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h. An einer gleichrangigen Kreuzung nimmt Ihnen ein anderes Fahrzeug die Vorfahrt. Obwohl Sie sofort bremsen, kommt es zum Zusammenstoß. Ergibt die Prüfung, dass Sie mit Winterreifen rechtzeitig hätten anhalten können, kann Ihnen eine Mitschuld zugerechnet werden.
Bei einer Mitschuld von 30 Prozent müsste Ihre Haftpflichtversicherung beispielsweise 30 Prozent des Schadens am gegnerischen Fahrzeug übernehmen. Das kann sich auf Ihre Schadenfreiheitsklasse auswirken. Für einen entsprechenden Anteil des eigenen Schadens müssten Sie ohne Vollkaskoversicherung selbst aufkommen; mit Vollkasko kann auch dort eine Rückstufung folgen.
Was unterscheidet Winter- und Sommerreifen?
Winterreifen haben zusätzliche feine Rillen und Lamellen im Profil. Sie unterstützen den Halt auf Schnee und können Wasser sowie Schneematsch besser aus der Kontaktfläche ableiten. Außerdem ist ihre Gummimischung weicher als die von Sommerreifen. Dadurch bleibt sie bei niedrigen Temperaturen flexibler und kann mehr Grip bieten.
Reifenpflege und Profiltiefe im Blick behalten
Auch die passenden Reifen allein reichen nicht aus: Nach einem Wechsel sollte der Reifendruck geprüft und auf den empfohlenen Wert eingestellt werden. Regelmäßiges Auswuchten sorgt für einen ruhigeren Lauf, reduziert Vibrationen und kann den Verschleiß verringern.
Für Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Für Winterreifen empfehlen Reifenhersteller aus Sicherheitsgründen jedoch häufig mindestens vier Millimeter. Zudem sollten sie nicht älter als sechs Jahre sein.
Die größere Profiltiefe kann auch bei Fahrten ins Ausland wichtig sein: In Österreich sind für Winterreifen mindestens vier Millimeter vorgeschrieben. Eine Zwei-Euro-Münze kann als einfache Orientierung dienen, denn ihr silberner Rand ist etwa vier Millimeter breit.
