Skip to main content
search

Thema Segeln und Haftpflicht, zum zweiten Mal

Thema Segeln und Haftpflicht, zum zweiten Mal. Der Deckungsumfang, den eine Versicherung abdeckt, ist in den allgemeinen und besonderen Bedingungen eines Vertrages genau festgelegt. Man denke nur an die strikte Unterscheidung zwischen „privat“ und „gewerblichem“ Geltungsbereich. Man tut gut daran, die Bedingungen wörtlich zu nehmen und nicht nach eigenem Gutdünken auszulegen. Im Schadenfall definiert nicht der Kunde nach Opportunität seine Ansprüche, sondern der Versicherer nach klar festgelegter Rechtslage, so wie in folgendem Fall.

Segeln, ein herrlicher Sport!

Der Schlaumeier

Ein Mensch entdeckte die Faszination des Segelns und wollte selbst in den Besitz eines entsprechenden Bootes kommen. Er absolvierte eine Grundausbildung, die an vielen Seen als Nutzungsberechtigung ausreicht. Danach kam auch bald schon ein gebrauchtes Boot in seinen Besitz, ein Kajütboot mit der Länge von knapp 6 Metern, immerhin! Er war nicht Mitglied eines Segelvereins, das galt ihm zu spießig, sondern er mietete einen Wasser-Liegeplatz bei einem gewerblichen Vermieter. Der „Grundschein“ der Segelschule reichte zur Legitimation.

Herr „Schlaumeier“ war sich der Tatsache bewusst, dass ein Segelboot und die Tätigkeit des Segelns durchaus ein Risiko darstellten, dass Haftungsrisiken nach sich ziehen könnte. Der gut gemeinte Rat eines Freundes, seine private Haftpflichtversicherung würde zu diesem Zweck nicht ausreichen, wurde mit einem Blick in das Bedingungswerk eben dieser Police beantwortet. Und was stand da? Mitversichert sei u.a. die Nutzung von Surfbrettern und Gummibooten. Das hätte Herr „Schlaumeier“ wörtlich nehmen sollen, statt nach eigener Interpretation darin die Mitversicherung von Wassersport mit entsprechenden Sportgeräten zu erkennen.

Der kleine Unterschied

Es sollte schon innerhalb des Vergleichs auffallen, dass „Sportgeräte“ wie Surfbretter oder Gummiboote nicht wirklich zur selben Kategorie wie Segelboote gehören. Segelboote, wie sie an Binnenseen üblich sind, haben ein Gewicht von durchschnittlich 500 bis 2.000kg. Es sind Fahrzeuge und keine Freizeitvehikel kleiner Dimension. Und die Erweiterung der Deckung von diesen Geräten auf „ausgewachsene“ Segelboote ist eine begriffliche Beugung des Wortes „Sportgerät“, zu der man Mut braucht!

Und so kam es zum Augenblick der bitteren Erkenntnis. Herr „Schlaumeier“ kachelte durch seine noch begrenzte Erfahrung bei einem Ablegemanöver und ungünstigem Wind in einen gerade restaurierten Schärenkreuzer aus Mahagoni-Holz, strahlend blank poliert. Die Kosten der Reparatur und der Wertminderung (leicht abweichende Tönung des Holzes) ergaben einen Wert von rund 30.000,-! Die private Haftpflichtversicherung von Herrn „Schlaumeier“ hatte mit dem Schaden natürlich nichts zu tun.

Die Beiträge für eine Bootshaftpflicht, wie sie von Herrn „Schlaumeier“ besser hätte abgeschlossen werden sollen, liegen zwischen 50,- und 100,- Jahresbeitrag. Wer das Geld zum Erwerb eines Segelbootes hat, der hat auch das Geld, es zu versichern.