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Die Alkoholpralinen waren schuld

Die Alkoholpralinen waren schuld – das zumindest behauptete ein Autofahrer, der des Nachts so gegen 03:00 Uhr mit 1,32 Promille in eine Polizeikontrolle geriet und als fahruntüchtig eingestuft wurde. Mit dieser Erklärung musste sich das Amtsgericht Frankfurt auseinandersetzen und sprach dazu ein Urteil (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.08.2024, Az: 907 Cs 515 Js 19563/24).

Die Alkoholpralinen waren schuld – behauptet ein betrunkener Autofahrer

Am Anfang stand ein Saunabesuch

Nach einem umfangreichen Saunabesuch setzte sich ein Autofahrer in sein Fahrzeug und….schlief ein. Das zumindest behauptete der später mit einem Alkoholpegel von 1,32 Promille nachts so gegen 03:00 im Raum Frankfurt/M von der Polizei angehaltene Fahrer. Er sei wegen akuter Unterzuckerung in Schlaf gefallen. Nach Stunden wieder aufgewacht hätten ihm nette, aber ihm nicht näher bekannte Personen, zur Stabilisierung seines Zustands eine Tüte mit ca. 10 Pralinen geschenkt, die er allesamt verspeiste. Dass es sich dabei um Pralinen mit Vodka-Füllung gehandelt habe, sei ihm zu diesem Zeit nicht aufgefallen. Alkohol in Form von Vodka schmecke ja recht neutral. Das ist zwar zutreffend, ist aber insofern merkwürdigt, da Pralinen in der Regel mit „geschmackvollem“ Alkohol aromatisiert werden.

Die Meinung des Sachverständigen

Der zu Rate gezogene Sachverständige führte folgendes aus: um durch alkoholisierte Pralinen einen Alkoholpegel von 1,32 Promille zu erlangen, hätte der Beklagte zum Beispiel 132 Mon-Chéri-Pralinen zu sich nehmen müssen. Der Einwand des Autofahrers, es habe sich um sehr große Pralinen gehandelt, wollte das Gericht jedoch nicht gelten lassen. Es kam, wie es kommen musste. Der mit Pralinen gefütterte Autofahrer wurde wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verurteilt. Auch wenn wir grundsätzlich eine Kfz-Rechtsschutz-Versicherung für sinnvoll halten, sie hätte im vorliegenden Fall auch nichts genutzt.

Vielleicht ist es in manchen Fällen ratsamer, sich nicht mit erfundenen Geschichten zu verteidigen. Unser Rat: gönnen Sie sich ruhig eine oder auch zwei alkoholisierte Pralinen, selbst wenn Sie noch fahren müssen. Zumindest der Blutzuckerspiegel stimmt dann. Guten Appetit!