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Versicherungsfall: Anhänger

Versicherungsfall: Anhänger – ist ein Anhänger, der von einem Fahrzeug gezogen wird, überhaupt versicherungspflichtig? Manchmal ja, manchmal nein. Das klingt schon verwirrend genug, bedeutet also: von Fall zu Fall. Aber damit nicht genug. Ein nicht versicherter Anhänger kann aber dennoch Schäden verursachen. Was dann? Wir wollen im weiteren ein wenig Klarheit schaffen.

Versichern? Besser wäre es!

Wie jetzt?

Grundsätzlich müssen Anhänger versichert sein. Aber es gibt auch Ausnahmen. Ihnen wird aber sicher schon einmal ein so genanntes Grünes Kennzeichen aufgefallen sein. Dabei handelt es sich in der Regel um landwirtschaftlich genutzte Anhänger. Wer zur Nutzung eines solchen versicherungsfreien Kennzeichens berechtigt ist, kennt die gesetzlichen Regelungen. Und dennoch sind solche Fahrzeuge oftmals versichert. Bevor wir den Grad kompletter Verunsicherung erreicht haben, will ich die Zielgruppe hinweisen, um die es uns in diesem Artikel geht: Nutzer von Anhängern die ausschließlich zum Transport von Sportgeräten benutzt werden, also Bootsanhängern, sogenannte Trailer.

Der Bootstrailer

Der Bootstrailer ist aufgrund seiner Verwendung nicht versicherungspflichtig, was nicht bedeutet, dass er deshalb keine Zulassung im Sinne der Straßenverkehrsordnung braucht. Selbstverständlich muss auch der „angemeldet“ sein und hat daher auch ein Kennzeichen, aber ein grünes. Nun stellt sich aber die Frage, ob der Zustand der Versicherungsfreiheit wirklich wünschenswert ist. Wird der versicherungsfreie Hänger vom ziehenden Fahrzeug getrennt, stellt er dennoch ein Risiko dar. Am Straßenrand abgestellt, könnte er durch unerwünschtes Rollen einen Schaden auslösen, was eine Haftpflichtforderung auslösen könnte. Wird ein nicht versicherter Hänger gestohlen, besteht für diesen Diebstahl eben auch kein Versicherungsschutz im Sinne einer Teilkaskoversicherung.

Die sinnvolle Lösung

Wer einen Sportboottrailer besitzt, sollte ihn haftpflichtversichern, auch ohne Verpflichtung dazu. Und wer ihn vor Verlust durch Diebstahl schützen will, bedarf einer Kaskoversicherung. Unabhängig vom Trailer muss ein Boot mit einer Haftpflicht versichert werden und sollte auch eine Kaskoversicherung haben.

Was immer wieder falsch gemacht wird

Jeder Bootsanhänger muss „angemeldet“, also „zugelassen“ werden, damit er ein Kennzeichen bekommt. Soll das Fahrzeug aber nicht versichert werden, dürfen Sie für diese Zulassung keine eVb benutzen, denn die eVb ist die elektronische Versicherungsbestätigung einer Versicherungsgesellschaft. Durch die Nutzung einer eVb bei der Anmeldung entsteht kostenpflichtiger Versicherungsschutz, der vielleicht gar nicht gewollt ist. Meldet sich dann durch die Mitteilung des Kraftverkehrsamtes ein Versicherer mit einer Zahlungsaufforderung, ist die Diskussion da. Wurde eine eVb benutzt, ist die Sachlage aber eindeutig. Diese Fälle begegnen uns in unserer Alltagspraxis leider häufig. Entscheiden Sie also rechtzeitig vor Anmeldung des Trailers über seinen Versicherungsstatus!