Krankenversicherung Berlin
Beitragsbemessungsgrenze
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig. Eine Grundbedingung ist die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Für Selbständige, Freiberufler und Beamte ist das grundsätzlich kein Problem, für Angestellte gilt die Beitragsbemessungsgrenze, also der Jahresbruttoverdienst. Hier die Grenzwerte: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind es jährlich 101.400 Euro und 8.450 Euro monatlich.
FAQ 10 wichtige Fragen und Antworten zum Thema Krankenversicherung
1. Was ist eine Krankenversicherung und warum ist sie wichtig?
Antwort:
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Sie schützt dich vor finanziellen Belastungen im Krankheitsfall und sorgt dafür, dass du Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung hast. In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht.
2. Welche Arten von Krankenversicherung gibt es in Deutschland?
Antwort:
Es gibt zwei Hauptarten:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – für die meisten Arbeitnehmer, Auszubildenden und Studenten.
- Private Krankenversicherung (PKV) – für Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze.
3. Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Antwort:
Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens plus Zusatzbeitrag (je nach Krankenkasse unterschiedlich, meist etwa 1,5 %).
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag jeweils zur Hälfte.
4. Wer kann sich privat krankenversichern?
Antwort:
Privat krankenversichern können sich:
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamte
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 69.750 € jährlich)
- Studierende, die sich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen
5. Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV?
Antwort:
| Merkmal |
GKV |
PKV |
| Beitragshöhe |
einkommensabhängig |
abhängig von Leistung und Alter |
| Leistungen |
einheitlich gesetzlich festgelegt |
individuell wählbar |
| Familienversicherung |
kostenlos möglich |
separate Beiträge für jedes Mitglied |
| Abrechnung |
über Gesundheitskarte |
nach Rechnung und Erstattung |
6. Was ist die Familienversicherung?
Antwort:
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner und Kinder ohne eigenes oder nur geringes Einkommen kostenlos mitversichert werden. Das gilt nicht für die private Krankenversicherung.
7. Was bedeutet Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung in der PKV?
Antwort:
- Selbstbeteiligung: Versicherten tragen einen Teil der Kosten selbst (z. B. 300 € jährlich). Dadurch sinkt der monatliche Beitrag.
- Beitragsrückerstattung: Wenn du im Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmst, bekommst du einen Teil deiner Beiträge zurück.
8. Was passiert, wenn ich meine Krankenversicherung wechsle?
Antwort:
Beim Wechsel der GKV kannst du alle drei Monate kündigen (nach 12 Monaten Bindungsfrist).
In der PKV ist ein Wechsel schwieriger, da Alterungsrückstellungen verloren gehen könnten. Ein Vergleich lohnt sich nur sorgfältig geprüft.
9. Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?
Antwort:
Sinnvoll können sein:
- Zahnzusatzversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
- Krankentagegeldversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
10. Was sollte ich beim Abschluss einer Krankenversicherung beachten?
Antwort:
- Beitragshöhe und Leistungsumfang vergleichen
- Zusatzleistungen prüfen (z. B. Präventionskurse, alternative Heilmethoden)
- Service und Erreichbarkeit der Krankenkasse beachten
- Bei PKV: Gesundheitsprüfung und langfristige Beitragssituation berücksichtigen
Rentenversicherung 21.12.2025
In der gesetzlichen Rentenversicherung gelten ab dem 1. Januar 2026 neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Versicherte in der allgemeinen Rentenversicherung und ihre Arbeitgeber müssen Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.450 Euro im Monat (2025: 8.050 Euro) zahlen. Wer mehr verdient, muss für den Teil seines Bruttogehalts oberhalb dieser Einkommensgrenzen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Gesetzliche Krankenversicherung 21.12.2025
Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze an die Einkommensentwicklung angepasst. 2026 liegt die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei 69.750 Euro (2025: 66.150 Euro) pro Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Bis zu diesem Einkommen müssen gesetzlich Versicherte ihren Beitrag an die Krankenkasse zahlen. Die Versicherungspflichtgrenze soll sich dann auf 77.400 Euro jährlich belaufen.
Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben neben dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent Zusatzbeitragssätze. Zusatzbeiträge variieren von Kasse zu Kasse und lagen 2025 im Durchschnitt bei 2,5 Prozent. Für 2026 ergibt sich nach den bisher veröffentlichten Beschlüssen der Krankenkassen ein Durchschnittswert von 2,9 Prozent