Aus aktuellem Anlass: Führerscheinumtausch
Aus aktuellem Anlass: Führerscheinumtausch. EU-Plastikführerscheine besitzen nicht ohne Enddatum ihre Gültigkeit. Die ersten „grauen Lappen“ im Checkarten-Format aus den Anfangsjahren verlieren bis 2033 nach und nach ihre Gültigkeit. Für einige Karteninhaber ist Eile geboten. Bereits am 19. Januar 2026 läuft die erste Umtauschfrist ab. Genaueres finden Sie in diesem Beitrag.

Kartenführerschein seit 1999
Die allermeisten Deutschen besitzen heutzutage einen europäischen Kartenführerschein. Schon seit 1999 wurden nur noch Plastikkarten im Scheckartenformat ausgegeben. Sie ersetzten die bis dahin in Deutschland üblichen „rosa“ Papierführerscheine ersetzten. Der „graue“ Lappen hatte eh schon ausgedient. Doch wer glaubte, mit einem EU-Führerschein für alle Zeit Ruhe zu haben, irrt. Denn die EU-Kartenführerscheine aus der Anfangszeit werden nach und nach einkassiert. Gleichzeitig erhalten auch die letzten noch im Umlauf befindlichen Papier-Führerscheine ein finales Ablaufdatum.
Wir erklären, was hinter der großen Umtauschaktion steckt, welche Führerscheine betroffen sind – und ob das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein Folgen für den Versicherungsschutz hat.
Welche Führerscheine werden ausgetauscht?
Gemäß § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis Anfang 2033 in einen Kartenführerschein aktueller EU-Norm umzutauschen. Allein in Deutschland sind es nach Zählung des ADAC rund 43 Millionen Führerscheine, die absehbar ihre Gültigkeit verlieren.
Gleiches gilt für restlichen im Umlauf befindlichen Papierführerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden.
Nach diesem Zeitplan erfolgt der Umtausch alter Führerscheine
| Ausstellungsjahr | Fristende |
| 1999 – 2001 | 19.1. 2026 |
| 2002 – 2004 | 19.1. 2027 |
| 2005 – 2007 | 19.1. 2028 |
| 2008 | 19.1. 2029 |
| 2009 | 19.1. 2030 |
| 2010 | 19.1. 2031 |
| 2011 | 19.1. 2032 |
| 2012 – 18. Januar 2013 | 19.1. 2033 |
| bis 1998 ausgestellte Papier- oder Plastikführerscheine für die Geburtsjahrgänge bis 1952 |
Ziel des Umtausches
Mit dem Umtausch werden Führerscheine eingeführt, die EU-einheitlich sind und über die neuesten Sicherheitsfeatures verfügen und somit fälschungssicher sind. Übrigens ist die neue Führerscheinkarte in ihrer Gültigkeit begrenzt. Sie beträgt 15 Jahre und wird entsprechend des Auslaufdatums immer wieder umgetauscht.
Der Umtausch des alten Führerscheins wird beim Bürgeramt des jeweiligen Wohnortes beantragt, so wie jeder Bürger das vom Beantragen eines neuen Personalausweises oder eines Reisepasses kennt. Die Kosten liegen bei ca. 25€ und ist von Amt zu Amt etwas unterschiedlich.
Folgen bei Versäumnis
Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, was bei einer Verkehrskontrolle zu einem entsprechenden Verwarngeld führt. Vorausgesetzt, ein Fahrzeugführer besitzt die notwendige Erlaubnis zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs, der riskiert seinen Versicherungsschutz nicht. Diese Sicherheit sollte aber nicht dazu führen, die Angelegenheit nicht ernst zu nehmen!
