Betriebliche Altersvorsorge Berlin

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Diese Form der Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer die günstigste Variante, da sie viele Vorteile hat: staatliche Förderung durch Steuerbegünstigung und Minderung der Sozialabgaben. Die Varianten sind zahlreich: Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfond, Pensionszusage, Direktversicherung, Entgelt- oder Gehaltsumwandlung und so weiter. Wir kennen Sie alle und wissen nach einem Gespräch mit Ihnen, was für Sie in Frage kommt.

Für wen

Grundsätzlich für alle Angestellten, Arbeitnehmer und angestellte Geschäftsführer. Für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge Berlin ein Weg zur Bindung und Motivation Ihrer Mitarbeiter, da sie sich als Organisator der sogenannten bAv an der Finanzierung beteiligen können und ihrerseits  Sozialabgaben sparen.

Wie

Mit dem Arbeitgeber. Über ihn wird die bAv durchgeführt. Jeder Arbeitgeber ist nämlich gesetzlich verpflichtet, auf die Möglichkeit dieser Altersvorsorgeform hinzuweisen und – falls vom Arbeitnehmer gewünscht – auch umzusetzen.

Vorteile

Die bAv ist durch ihre staatliche Sonderstellung die wichtigste Form der Altersvorsorge. Vielen Empfängern gesetzlicher Renten schließt sie die Rentenlücke. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber und informieren Sie dann uns. Wir setzen uns mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.

Unser Angebot

Gemeinsam ermitteln wir die für ihre Bedarfslage entsprechende Variante der betrieblichen Altersvorsorge, die Höhe der monatlichen Beiträge und den aus diesen Zahlungen resultierenden Vorteil hinsichtlich der Steuer- und Sozialabgaben. Selbstverständlich setzen wir uns auch mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, denn formal läuft die Beantragung dieser Vorsorgeform über das Unternehmen, in dem Sie beschäftigt sind.

Betriebliche Altersvorsorge Berlin

Betriebliche Altersvorsorge nutzen

Die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit hat für das Jahr 2023 festgestellt, dass jeder siebte Arbeitnehmer in der Bundesrepublik zu den Geringverdienern gehört. Das gilt besonders für Bedienstete im Bereich der wirtschaftlichen Dienstleistungen, des Sozialwesens, der Pflege, des Baugewerbes, der Land- und Forstwirtschaft und im Gastgewerbe. Die Konsequenz dieses Umstands für den Umfang der späteren Rente ist gravierend.

Das geringe Einkommen ermöglicht daher nur geringe private Altersvorsorge. Umso dringender ist der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, zu deren Durchführung jeder Arbeitgeber für seine Angestellten verpflichtet ist. Informieren Sie sich in unserem Hause.

 

FAQ Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Betriebliche Altersvorsorge


1. Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rentenversicherung fürs Alter vorzusorgen. Dabei spart der Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber Kapital an, das später als Rente oder einmalige Auszahlung gewährt wird.


2. Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung – das heißt: Ein Teil des Bruttogehalts kann für die Altersvorsorge verwendet werden. Der Arbeitgeber muss eine Durchführungsform dafür anbieten.


3. Welche Durchführungswege gibt es?

Es gibt fünf gesetzlich anerkannte Wege der bAV:

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Unterstützungskasse
  5. Direktzusage (Pensionszusage)
    Jeder Weg hat eigene steuerliche und organisatorische Besonderheiten.

4. Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts (z. B. 100 € monatlich) nicht ausgezahlt, sondern in die bAV eingezahlt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen – es entsteht eine sofortige Steuer- und Sozialabgabenersparnis.


5. Gibt es Zuschüsse vom Arbeitgeber?

Ja, seit 2019 ist ein Arbeitgeberzuschuss gesetzlich vorgeschrieben, wenn die bAV über Entgeltumwandlung läuft. Mindestens 15 % des umgewandelten Betrages müssen vom Arbeitgeber zusätzlich eingezahlt werden, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart.


6. Wie werden Beiträge und Auszahlungen steuerlich behandelt?

Beiträge sind meist steuer- und sozialabgabenfrei, solange bestimmte Grenzen eingehalten werden.
Die spätere Auszahlung im Ruhestand wird hingegen versteuert und ggf. verbeitragt (Kranken-/Pflegeversicherung).


7. Wann und wie kann ich über das angesparte Geld verfügen?

Die angesparte Summe wird in der Regel frühestens mit Rentenbeginn ausgezahlt – meist als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalleistung. Eine vorzeitige Verfügung ist nur in Ausnahmefällen möglich.


8. Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Die meisten Verträge sind portabel, d. h. sie können zu einem neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weitergeführt werden. Wichtig ist, die konkreten Bedingungen der gewählten Durchführungsform zu prüfen.


9. Welche Risiken gibt es?

Risiken sind abhängig von der Form:
– Anlage- und Kapitalmarktrisiken (bei fondsgebundenen Varianten)
– Insolvenzrisiko des Arbeitgebers (bei Direktzusagen/Unterstützungskassen)
– mögliche Leistungsminderung durch Inflation oder Beitragslücken.


10. Warum lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Die bAV bietet Steuer- und Sozialvorteile, wird häufig vom Arbeitgeber bezuschusst, und schafft eine zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand – ein wesentlicher Baustein zur Schließung der Versorgungslücke.

 

Durchführungsweg Wer führt den Vertrag? Finanzierung Arbeitgeberzuschuss möglich? Steuerliche Behandlung der Beiträge Leistung im Alter Portabilität bei Jobwechsel Typische Vorteile / Nachteile
Direktversicherung Versicherungsgesellschaft über den Arbeitgeber Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierung Ja, mindestens 15 % Zuschuss bei Entgeltumwandlung Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung Sehr gut übertragbar + Einfach, sicher, standardisiert <br> – ggf. geringere Rendite
Pensionskasse Eigenständige Versorgungseinrichtung (ähnlich Versicherung) Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeiträge Ja Steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Grenze Rentenzahlung Meist portabel, abhängig von Kasse + Etabliert, solide <br> – eingeschränkte Anlagemöglichkeiten
Pensionsfonds Kapitalmarktorientierte Versorgungseinrichtung Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeiträge Ja Steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Grenze Lebenslange Rente oder Kapital Häufig portabel + Höhere Renditechancen <br> – Größeres Anlage- und Wertschwankungsrisiko
Unterstützungskasse Vom Arbeitgeber oder Verband getragene Versorgungseinrichtung Meist Arbeitgeberfinanziert Optional Steuerfreie Beiträge, keine Sozialabgaben Rente oder Kapital Eingeschränkt portabel + Hohe Flexibilität, keine Beitragshöchstgrenzen <br> – Komplexe Abwicklung, keine staatliche Aufsicht
Direktzusage (Pensionszusage) Arbeitgeber selbst sagt Leistung zu Arbeitgeberfinanzierung Optional Rückstellung im Unternehmen, keine Besteuerung beim Arbeitnehmer Rente oder Kapital direkt vom Arbeitgeber Meist nicht portabel + Individuell gestaltbar, kostengünstig für Arbeitgeber <br> – Risiko bei Arbeitgeberinsolvenz

💡 Fazit:
Für die meisten Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der gängigste und einfachste Weg – sie ist steuerlich attraktiv, leicht verständlich und gut übertragbar.
Für größere Unternehmen können Direktzusagen oder Unterstützungskassen Vorteile bieten, da sie individuell gestaltbar sind.

 

Betriebliche Altersvorsorge   21.12.2025

Im Jahr 2026 steigen die Steuerersparnis und die Sozialabgabenfreiheit in der betrieblichen Altersvorsorge. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hat auch direkten Einfluss auf die betriebliche Altersvorsorge. So können bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen BBG steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei zur Investition in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden. Damit bleiben 2026 in der betrieblichen Altersversorgung die Beiträge des Arbeitgebers und Entgeltumwandlungen des Arbeitnehmers in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds jährlich bis zu 8.112 Euro steuer- und bis zu 4.056 Euro sozialabgabenfrei. 2026 beläuft sich der in der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen der bAV geltende monatliche Freibetrag auf 197,75 Euro. Auf jeden Euro, der über diesen Betrag hinausgeht, sind Krankenversicherungsbeiträge abzuführen.

 

Betriebliche Altersvorsorge neu gedacht: Wie moderne, fondgebundene Rentenversicherungen Unternehmen und Mitarbeitenden Mehrwerte bieten

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört seit Jahren zu den wichtigsten Instrumenten der Altersabsicherung in Deutschland. Gleichzeitig steht sie vor einem Wandel: Niedrigzinsphasen, steigende Lebenserwartung und der Wunsch nach mehr Flexibilität erfordern neue Lösungen. Genau hier setzt die Verbindung der betrieblichen Altersvorsorge mit modernen, fondgebundenen Rentenversicherungen an – eine Kombination, die Chancenorientierung, Sicherheit und steuerliche Vorteile vereint.

Klassische bAV trifft Kapitalmarkt

Traditionelle bAV-Modelle waren lange stark sicherheitsorientiert, häufig mit garantierten Leistungen, jedoch begrenzten Renditechancen. Moderne, fondgebundene Rentenversicherungen öffnen die bAV nun für den Kapitalmarkt. Ein Teil der Beiträge wird in Investmentfonds angelegt, wodurch langfristig höhere Renditechancen entstehen können. Gerade bei langen Laufzeiten – wie sie in der Altersvorsorge üblich sind – kann die Kapitalmarktbeteiligung einen entscheidenden Unterschied für die spätere Rentenhöhe machen.

Vorteile für Arbeitnehmer: Mehr Rendite, mehr Flexibilität

Für Arbeitnehmer bietet die Kombination aus bAV und fondgebundener Rentenversicherung mehrere Vorteile. Beiträge werden in der Regel aus dem Bruttogehalt finanziert (Entgeltumwandlung), was zu Steuer- und Sozialabgabenersparnissen in der Ansparphase führt. Gleichzeitig profitieren Mitarbeitende von der Ertragskraft moderner Fonds, die global investieren und breit diversifiziert sind.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Flexibilität: Viele fondgebundene bAV-Lösungen erlauben Fondswechsel, Anpassungen der Anlagestrategie oder die schrittweise Sicherung erzielter Gewinne kurz vor Rentenbeginn. So lässt sich die Altersvorsorge individuell an Lebensphasen und persönliche Risikoneigungen anpassen.

Vorteile für Arbeitgeber: Attraktivität und Mitarbeiterbindung

Auch für Arbeitgeber ist die moderne bAV ein strategisches Instrument. Sie steigert die Attraktivität als Arbeitgeber, unterstützt die Mitarbeiterbindung und kann im Wettbewerb um Fachkräfte ein entscheidendes Argument sein. Durch klar strukturierte, digitale Verwaltungsprozesse moderner Versicherer bleibt der administrative Aufwand überschaubar.

Zudem erfüllen Arbeitgeber mit der bAV ihre gesetzlichen Verpflichtungen und können durch Zuschüsse zur Entgeltumwandlung soziale Verantwortung zeigen. Eine zeitgemäße, fondgebundene Lösung signalisiert dabei Innovationsbereitschaft und Zukunftsorientierung.

Sicherheit bleibt ein zentraler Baustein

Trotz Kapitalmarktorientierung steht Sicherheit weiterhin im Fokus. Moderne fondgebundene Rentenversicherungen innerhalb der bAV kombinieren häufig Garantiekonzepte, Sicherungsmechanismen oder Ablaufmanagements mit chancenorientierten Anlagen. So wird versucht, Schwankungen zu begrenzen und gleichzeitig attraktive Renditeperspektiven zu ermöglichen.

Zukunftsfähige Altersvorsorge durch intelligente Kombination

Die Verbindung der betrieblichen Altersvorsorge mit modernen, fondgebundenen Rentenversicherungen ist mehr als ein Trend – sie ist eine Antwort auf die Herausforderungen der heutigen Altersvorsorge. Arbeitnehmer profitieren von höheren Renditechancen und steuerlichen Vorteilen, Arbeitgeber von motivierten, loyalen Mitarbeitenden und einem starken Employer Branding.

Wer die bAV heute strategisch weiterdenkt und auf moderne, fondsgebundene Lösungen setzt, schafft eine nachhaltige Altersvorsorge, die Sicherheit und Wachstum intelligent miteinander verbindet – und damit echte Perspektiven für die Zukunft eröffnet.

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