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Betriebliche Altersvorsorge Berlin

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Diese Form der Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer die günstigste Variante, da sie viele Vorteile hat: staatliche Förderung durch Steuerbegünstigung und Minderung der Sozialabgaben. Die Varianten sind zahlreich: Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfond, Pensionszusage, Direktversicherung, Entgelt- oder Gehaltsumwandlung und so weiter. Wir kennen Sie alle und wissen nach einem Gespräch mit Ihnen, was für Sie in Frage kommt.

Für wen

Grundsätzlich für alle Angestellten, Arbeitnehmer und angestellte Geschäftsführer. Für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge Berlin ein Weg zur Bindung und Motivation Ihrer Mitarbeiter, da sie sich als Organisator der sogenannten bAv an der Finanzierung beteiligen können und ihrerseits  Sozialabgaben sparen.

Wie

Mit dem Arbeitgeber. Über ihn wird die bAv durchgeführt. Jeder Arbeitgeber ist nämlich gesetzlich verpflichtet, auf die Möglichkeit dieser Altersvorsorgeform hinzuweisen und – falls vom Arbeitnehmer gewünscht – auch umzusetzen.

Vorteile

Die bAv ist durch ihre staatliche Sonderstellung die wichtigste Form der Altersvorsorge. Vielen Empfängern gesetzlicher Renten schließt sie die Rentenlücke. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber und informieren Sie dann uns. Wir setzen uns mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.

Unser Angebot

Gemeinsam ermitteln wir die für ihre Bedarfslage entsprechende Variante der betrieblichen Altersvorsorge, die Höhe der monatlichen Beiträge und den aus diesen Zahlungen resultierenden Vorteil hinsichtlich der Steuer- und Sozialabgaben. Selbstverständlich setzen wir uns auch mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, denn formal läuft die Beantragung dieser Vorsorgeform über das Unternehmen, in dem Sie beschäftigt sind.

Betriebliche Altersvorsorge nutzen

Die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit hat für das Jahr 2023 festgestellt, dass jeder siebte Arbeitnehmer in der Bundesrepublik zu den Geringverdienern gehört. Das gilt besonders für Bedienstete im Bereich der wirtschaftlichen Dienstleistungen, des Sozialwesens, der Pflege, des Baugewerbes, der Land- und Forstwirtschaft und im Gastgewerbe. Die Konsequenz dieses Umstands für den Umfang der späteren Rente ist gravierend.

Das geringe Einkommen ermöglicht daher nur geringe private Altersvorsorge. Umso dringender ist der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, zu deren Durchführung jeder Arbeitgeber für seine Angestellten verpflichtet ist. Informieren Sie sich in unserem Hause.

 

FAQ Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Betriebliche Altersvorsorge


1. Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rentenversicherung fürs Alter vorzusorgen. Dabei spart der Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber Kapital an, das später als Rente oder einmalige Auszahlung gewährt wird.


2. Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung – das heißt: Ein Teil des Bruttogehalts kann für die Altersvorsorge verwendet werden. Der Arbeitgeber muss eine Durchführungsform dafür anbieten.


3. Welche Durchführungswege gibt es?

Es gibt fünf gesetzlich anerkannte Wege der bAV:

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Unterstützungskasse
  5. Direktzusage (Pensionszusage)
    Jeder Weg hat eigene steuerliche und organisatorische Besonderheiten.

4. Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts (z. B. 100 € monatlich) nicht ausgezahlt, sondern in die bAV eingezahlt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen – es entsteht eine sofortige Steuer- und Sozialabgabenersparnis.


5. Gibt es Zuschüsse vom Arbeitgeber?

Ja, seit 2019 ist ein Arbeitgeberzuschuss gesetzlich vorgeschrieben, wenn die bAV über Entgeltumwandlung läuft. Mindestens 15 % des umgewandelten Betrages müssen vom Arbeitgeber zusätzlich eingezahlt werden, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart.


6. Wie werden Beiträge und Auszahlungen steuerlich behandelt?

Beiträge sind meist steuer- und sozialabgabenfrei, solange bestimmte Grenzen eingehalten werden.
Die spätere Auszahlung im Ruhestand wird hingegen versteuert und ggf. verbeitragt (Kranken-/Pflegeversicherung).


7. Wann und wie kann ich über das angesparte Geld verfügen?

Die angesparte Summe wird in der Regel frühestens mit Rentenbeginn ausgezahlt – meist als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalleistung. Eine vorzeitige Verfügung ist nur in Ausnahmefällen möglich.


8. Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Die meisten Verträge sind portabel, d. h. sie können zu einem neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weitergeführt werden. Wichtig ist, die konkreten Bedingungen der gewählten Durchführungsform zu prüfen.


9. Welche Risiken gibt es?

Risiken sind abhängig von der Form:
– Anlage- und Kapitalmarktrisiken (bei fondsgebundenen Varianten)
– Insolvenzrisiko des Arbeitgebers (bei Direktzusagen/Unterstützungskassen)
– mögliche Leistungsminderung durch Inflation oder Beitragslücken.


10. Warum lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Die bAV bietet Steuer- und Sozialvorteile, wird häufig vom Arbeitgeber bezuschusst, und schafft eine zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand – ein wesentlicher Baustein zur Schließung der Versorgungslücke.

 

Durchführungsweg Wer führt den Vertrag? Finanzierung Arbeitgeberzuschuss möglich? Steuerliche Behandlung der Beiträge Leistung im Alter Portabilität bei Jobwechsel Typische Vorteile / Nachteile
Direktversicherung Versicherungsgesellschaft über den Arbeitgeber Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierung Ja, mindestens 15 % Zuschuss bei Entgeltumwandlung Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung Sehr gut übertragbar + Einfach, sicher, standardisiert <br> – ggf. geringere Rendite
Pensionskasse Eigenständige Versorgungseinrichtung (ähnlich Versicherung) Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeiträge Ja Steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Grenze Rentenzahlung Meist portabel, abhängig von Kasse + Etabliert, solide <br> – eingeschränkte Anlagemöglichkeiten
Pensionsfonds Kapitalmarktorientierte Versorgungseinrichtung Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeiträge Ja Steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Grenze Lebenslange Rente oder Kapital Häufig portabel + Höhere Renditechancen <br> – Größeres Anlage- und Wertschwankungsrisiko
Unterstützungskasse Vom Arbeitgeber oder Verband getragene Versorgungseinrichtung Meist Arbeitgeberfinanziert Optional Steuerfreie Beiträge, keine Sozialabgaben Rente oder Kapital Eingeschränkt portabel + Hohe Flexibilität, keine Beitragshöchstgrenzen <br> – Komplexe Abwicklung, keine staatliche Aufsicht
Direktzusage (Pensionszusage) Arbeitgeber selbst sagt Leistung zu Arbeitgeberfinanzierung Optional Rückstellung im Unternehmen, keine Besteuerung beim Arbeitnehmer Rente oder Kapital direkt vom Arbeitgeber Meist nicht portabel + Individuell gestaltbar, kostengünstig für Arbeitgeber <br> – Risiko bei Arbeitgeberinsolvenz

💡 Fazit:
Für die meisten Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der gängigste und einfachste Weg – sie ist steuerlich attraktiv, leicht verständlich und gut übertragbar.
Für größere Unternehmen können Direktzusagen oder Unterstützungskassen Vorteile bieten, da sie individuell gestaltbar sind.

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