Betriebliche Altersvorsorge nutzen
Die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit hat für das Jahr 2023 festgestellt, dass jeder siebte Arbeitnehmer in der Bundesrepublik zu den Geringverdienern gehört. Das gilt besonders für Bedienstete im Bereich der wirtschaftlichen Dienstleistungen, des Sozialwesens, der Pflege, des Baugewerbes, der Land- und Forstwirtschaft und im Gastgewerbe. Die Konsequenz dieses Umstands für den Umfang der späteren Rente ist gravierend.
Das geringe Einkommen ermöglicht daher nur geringe private Altersvorsorge. Umso dringender ist der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, zu deren Durchführung jeder Arbeitgeber für seine Angestellten verpflichtet ist. Informieren Sie sich in unserem Hause.
FAQ Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
1. Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rentenversicherung fürs Alter vorzusorgen. Dabei spart der Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber Kapital an, das später als Rente oder einmalige Auszahlung gewährt wird.
2. Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung – das heißt: Ein Teil des Bruttogehalts kann für die Altersvorsorge verwendet werden. Der Arbeitgeber muss eine Durchführungsform dafür anbieten.
3. Welche Durchführungswege gibt es?
Es gibt fünf gesetzlich anerkannte Wege der bAV:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage (Pensionszusage)
Jeder Weg hat eigene steuerliche und organisatorische Besonderheiten.
4. Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts (z. B. 100 € monatlich) nicht ausgezahlt, sondern in die bAV eingezahlt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen – es entsteht eine sofortige Steuer- und Sozialabgabenersparnis.
5. Gibt es Zuschüsse vom Arbeitgeber?
Ja, seit 2019 ist ein Arbeitgeberzuschuss gesetzlich vorgeschrieben, wenn die bAV über Entgeltumwandlung läuft. Mindestens 15 % des umgewandelten Betrages müssen vom Arbeitgeber zusätzlich eingezahlt werden, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart.
6. Wie werden Beiträge und Auszahlungen steuerlich behandelt?
Beiträge sind meist steuer- und sozialabgabenfrei, solange bestimmte Grenzen eingehalten werden.
Die spätere Auszahlung im Ruhestand wird hingegen versteuert und ggf. verbeitragt (Kranken-/Pflegeversicherung).
7. Wann und wie kann ich über das angesparte Geld verfügen?
Die angesparte Summe wird in der Regel frühestens mit Rentenbeginn ausgezahlt – meist als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalleistung. Eine vorzeitige Verfügung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
8. Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Die meisten Verträge sind portabel, d. h. sie können zu einem neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weitergeführt werden. Wichtig ist, die konkreten Bedingungen der gewählten Durchführungsform zu prüfen.
9. Welche Risiken gibt es?
Risiken sind abhängig von der Form:
– Anlage- und Kapitalmarktrisiken (bei fondsgebundenen Varianten)
– Insolvenzrisiko des Arbeitgebers (bei Direktzusagen/Unterstützungskassen)
– mögliche Leistungsminderung durch Inflation oder Beitragslücken.
10. Warum lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?
Die bAV bietet Steuer- und Sozialvorteile, wird häufig vom Arbeitgeber bezuschusst, und schafft eine zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand – ein wesentlicher Baustein zur Schließung der Versorgungslücke.
| Durchführungsweg |
Wer führt den Vertrag? |
Finanzierung |
Arbeitgeberzuschuss möglich? |
Steuerliche Behandlung der Beiträge |
Leistung im Alter |
Portabilität bei Jobwechsel |
Typische Vorteile / Nachteile |
| Direktversicherung |
Versicherungsgesellschaft über den Arbeitgeber |
Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierung |
Ja, mindestens 15 % Zuschuss bei Entgeltumwandlung |
Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei |
Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung |
Sehr gut übertragbar |
+ Einfach, sicher, standardisiert <br> – ggf. geringere Rendite |
| Pensionskasse |
Eigenständige Versorgungseinrichtung (ähnlich Versicherung) |
Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeiträge |
Ja |
Steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Grenze |
Rentenzahlung |
Meist portabel, abhängig von Kasse |
+ Etabliert, solide <br> – eingeschränkte Anlagemöglichkeiten |
| Pensionsfonds |
Kapitalmarktorientierte Versorgungseinrichtung |
Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeiträge |
Ja |
Steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Grenze |
Lebenslange Rente oder Kapital |
Häufig portabel |
+ Höhere Renditechancen <br> – Größeres Anlage- und Wertschwankungsrisiko |
| Unterstützungskasse |
Vom Arbeitgeber oder Verband getragene Versorgungseinrichtung |
Meist Arbeitgeberfinanziert |
Optional |
Steuerfreie Beiträge, keine Sozialabgaben |
Rente oder Kapital |
Eingeschränkt portabel |
+ Hohe Flexibilität, keine Beitragshöchstgrenzen <br> – Komplexe Abwicklung, keine staatliche Aufsicht |
| Direktzusage (Pensionszusage) |
Arbeitgeber selbst sagt Leistung zu |
Arbeitgeberfinanzierung |
Optional |
Rückstellung im Unternehmen, keine Besteuerung beim Arbeitnehmer |
Rente oder Kapital direkt vom Arbeitgeber |
Meist nicht portabel |
+ Individuell gestaltbar, kostengünstig für Arbeitgeber <br> – Risiko bei Arbeitgeberinsolvenz |
💡 Fazit:
Für die meisten Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der gängigste und einfachste Weg – sie ist steuerlich attraktiv, leicht verständlich und gut übertragbar.
Für größere Unternehmen können Direktzusagen oder Unterstützungskassen Vorteile bieten, da sie individuell gestaltbar sind.