Der Deutschland-Rechner hilft
Es ist ein schwieriges Thema. Der Partner verstirbt und hinterlässt Trauer, Schmerz und Ratlosigkeit. Kommt dann auch noch eine finanziell unsichere Gesamtlage durch die nicht ausreichende Hinterbliebenen-Versorgung dazu, kann es mitunter dramatisch werden. Auch wenn die Beschäftigung mit diesem Thema zu Lebzeiten eine heikle Annäherung an eine tragische Situation darstellt, ist es sinnvoll, sich damit auseinander zu setzen. Manchmal lässt sich beizeiten finanziell vorbeugen.

Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung
Die Witwenrente ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des Versicherten. Sie soll den finanziellen Verlust teilweise ausgleichen.
Grundsätzlich wird zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden. Die kleine Witwenrente wird in der Regel gezahlt, wenn der hinterbliebene Partner jünger ist und keine besonderen Voraussetzungen erfüllt. Sie beträgt meist 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und ist grundsätzlich zeitlich befristet. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent, in bestimmten Altfällen 60 Prozent. Sie wird gezahlt, wenn der Hinterbliebene zum Beispiel ein Kind erzieht, erwerbsgemindert ist oder ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Voraussetzung ist meist, dass die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Außerdem muss der Verstorbene die allgemeine Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt haben.
Wichtig ist auch das sogenannte Sterbevierteljahr: In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesmonat wird die Rente des Verstorbenen oft in voller Höhe weitergezahlt. Danach wird geprüft, ob eigenes Einkommen des Hinterbliebenen auf die Witwenrente angerechnet wird.
Wie gehen Sie vor
Die Witwenrente muss beantragt werden. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Für den Antrag werden in der Regel Sterbeurkunde, Heiratsurkunde sowie Angaben zu Einkommen und Versicherungsverlauf benötigt.
Wer wissen möchte, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Gerade bei Einkommen, Kindererziehung oder Rentenabschlägen lohnt sich eine individuelle Prüfung.
Das Open-Source-Portal „Deutschlandrechner“ bietet ein ausgezeichnetes Rechenmodul, mit dessen Hilfe genau und individuell jede Rentensituation für Hinterbleibende berechnet werden kann.
www.deutschland-rechner.de/witwenrente-rechner
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Die finanzielle Situation eines Hinterbliebenen ist ein Vorsorgefall und lässt sich mit entsprechender Planung beantworten. Wir beraten Sie dabei gern.
