Einigung bei Aktivrente
Einigung bei Aktivrente. Wer über den Beginn des Rentenalter hinaus arbeiten will, soll in Zukunft dafür steuerlich belohnt werden. Die Regierungskoalition hat sich nun auf eine konkrete Regelung geeinigt. Durch diesen Anreiz erhofft die Regierung, dass pro Jahr 25.000 Arbeitnehmer den Eintritt ins Rentnerdasein „verschieben“. Was heißt das genau?
Die Regelung
Am 01.01.2026 tritt das Gesetz zur Aktivrente in Kraft. Darauf hat sich das Koalitionskabinett geeinigt. Dies ist ein kleiner Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels. Auch wenn die Idee überzeugt und vielen Arbeitnehmern ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit im Übergang zum Rentenbeginn gibt, geht die Regierung von nur 25.000 Interessenten für dieses Modell aus. Dennoch hilft auch das.
Voraussetzung dafür, dieses Modell zu nutzen, ist die freiwillige Verschiebung des Renteneintritts. Der Beginn der freiwilligen Weiterbeschäftigung setzt natürlich das Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters voraus. Statt dann Rente zu beziehen, wird die Beschäftigung solange fortgesetzt, wie der vermeintliche Rentner daran Interesse hat. Statt einer Rentenzahlung erhält der Weiterbeschäftigte wie gewohnt sein Gehalt. Die Versteuerung dieses Einkommens beginnt erst nach Abzug eines Freibetrages von 2.000 €. Das ist eine finanziell äußerst attraktive Regelung, verringert sich die Besteuerung dadurch ja auf eine geringe Summe.
Die Weiterführung der Beschäftigung hat einen zweiten wichtigen Vorteil. Der „arbeitende“ Rentner ohne Rentenbezug, verschiebt den Beginn der Rentenzahlung, wodurch die Höhe der späteren Rente steigt. Das ist der umgekehrte Vorgang zu den Rentenabschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn. Der zweite positive Effekt für den „späteren“ Rentner ist die Tatsache, dass die Rentenansprüche sich ja durch weitere Beitragszahlungen aus dem monatlichen Gehalt erhöhen, also ein doppelter Effekt zur individuellen Rentenerhöhung.
Das Ergebnis
Berufstätige erhalten im Übergang zum Rentenalter eine neue Freiheit und Gestaltungsperspektive. Die Möglichkeit zur Erhöhung der späteren Rentenbezüge durch verlängerte Beitragszahlung und Steuerbefreiung wird eingeräumt. Das Debakel des Fachkräftemangels wird vielleicht ein wenig gedämpft. Das ist in der Summe wesentlich besser als gesetzliche Festschreibungen wie die verbindliche Erhöhung des Renteneintrittsalters. Die Frage ist nur, ob das alles reicht. Vermutlich nicht. Es bedarf weiterhin einer radikalen Rentenreform in Verbindung mit der Neugestaltung der Abgabenregelung in die Sozialkassen – und das gilt ebenso für den Bereich Gesundheit, Pflege und Bürgergeld.