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Blow-ups – Hitzeschäden auf der Autobahn

Blow-ups – Hitzeschäden auf der Autobahn. Mittwoch 02.07.2025. Für heute wird der erste Hitzerekord des Jahres erwartet. Anlass genug, ein Thema anzusprechen, dass für alle Autofahrer auf Autobahnen bei großer Hitze von Bedeutung sein kann. Es handelt sich dabei um Hitzeschäden an Autobahnen, sogenannte Blow-ups, die ganz plötzlich und unvermittelt auftreten können. Sie stellen eine veritable Gefahr dar und werfen die Frage auf, wer im Schadensfall für die Kosten aufkommt.

Blow-ups, Hitzeschäden auf Autobahnen

Wenn die Autobahn sich wölbt

Hitzeschäden an Autobahnen sind keine Seltenheit. Steigen die Temperaturen ins Extreme, können auf Autobahnen Aufwölbungen der Fahrbahn von enormer Höhe entstehen. Das gilt aber nur für Fahrbahnen einer bestimmten Bauart, nämlich die aus Beton, nicht aus Asphalt. Aber wer weiß das schon beim Überfahren. Und das Gefährliche an der Sache ist der Umstand, dass diese Aufwölbungen ganz plötzlich auftreten. Die Betonplatten dehnen sich ganz langsam aus, stoßen irgendwann aneinander und wenn die Spannung und der Druck zu hoch werden, kommt es spontan zum Platzen der Fahrbahn mit der entsprechenden Aufwölbung. Blow-up, die Autobahn wird zur Sprungschanze. Sollte es ihnen passieren, dass Sie eine solche Stelle überfahren, vor der noch nicht mit entsprechenden Schildern gewarnt wurde, wäre es ratsam, bei der Polizei unter tel. 110 eine entsprechende Information mitzuteilen.

Schaden, wer zahlt

Kommt es bei einem Blow-up zu einem Unfall, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden, sofern ein weiterer Verkehrsteilnehmer durch Sie betroffen war. Ihr eigener Schaden wäre durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wurde nachweislich durch die Straßenmeisterei nicht auf die Gefahrenstelle hingewiesen, müsste ein Versäumnis an der entsprechenden Stelle vorliegen, um gegenüber dem Land, bzw. der Behörde einen Anspruch zu formulieren. Das kann für jemanden, der nur teilkaskoversichert ist, wesentlich sein, um Schäden, die durch keinen weiteren Verkehrsteilnehmer ausgelöst wurden, ersetzt zu bekommen. Sicherlich kein einfaches Unternehmen. An bekannten Gefahrenstellen wird häufig auf mögliche Blow-ups durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit reagiert.

Kommt es durch übermäßige Hitze zu Schäden an Ihren Fahrzeug, denen kein Unfallgeschehen vorausgeht, kommen Sie für die Kosten selbst auf. Ausgenommen davon sind Glasschäden. Es kann durchaus sein, dass Fensterscheiben des Fahrzeug durch Hitze zerspringen. Diese Schäden zahlt die Teilkaskoversicherung. Am besten ist aber, es passiert erst gar nichts!