Alles eine Frage der Strategtie

Wer im Alter auf zusätzliches Kapital zurückgreifen kann, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Soll das Geld schrittweise aus einem Fondsdepot entnommen oder in eine private Rentenversicherung eingebracht werden? Ein Entnahmeplan kann zunächst mit höheren monatlichen Auszahlungen locken. Dafür trägt der Sparer das Risiko, dass das Kapital vor dem Lebensende vollständig aufgebraucht ist.

Notwendiges Wachstum

Die passende Strategie für den Ruhestand

Eine sorgfältige Finanzplanung im Alter muss nicht nur die ersten Jahre nach dem Berufsleben berücksichtigen. Entscheidend ist vielmehr, wie lange das Vermögen tatsächlich reichen muss. Denn mit zunehmendem Alter können insbesondere Ausgaben für Gesundheit, Betreuung und Pflege deutlich steigen. Sind die Ersparnisse dann bereits verbraucht, lässt sich der gewohnte Lebensstandard möglicherweise nicht mehr aufrechterhalten.

Eine lebenslange und gleichbleibende Zahlung bietet vor allem die private Rentenversicherung. Sie zahlt – anders als ein gewöhnlicher Auszahlungsplan – grundsätzlich bis zum Tod. Der Versicherer übernimmt damit das sogenannte Langlebigkeitsrisiko.

Entnahmeplan verspricht zunächst mehr Geld

Bei einem Fondsentnahmeplan wird das vorhandene Kapital in regelmäßigen Beträgen ausgezahlt. Wie hoch die Monatsrate ausfallen kann, hängt unter anderem von der angenommenen Rendite und dem Zeitraum ab, über den das Geld reichen soll.

Eine Untersuchung des Instituts für Aktuar- und Finanzwissenschaften (ifa) aus dem Jahr 2023 veranschaulicht den Unterschied: Aus einem Vermögen von 100.000 Euro konnte eine 65-jährige Person bei einem leistungsstarken Anbieter eine garantierte lebenslange Rente von 416 Euro monatlich erhalten.

Unter der Annahme einer jährlichen Fondsrendite von sechs Prozent wären dagegen bis zum kalkulierten 90. Lebensjahr monatlich bis zu 632 Euro möglich gewesen. Die Auszahlung hätte damit rund 50 Prozent über der garantierten Versicherungsrente gelegen. Allerdings wäre das Kapital bei dieser Berechnung spätestens zum 90. Geburtstag aufgebraucht.

Das Risiko: Das Geld reicht möglicherweise nicht

Die höhere Monatsrate ist mit einem erheblichen Unsicherheitsfaktor verbunden. Nach den Berechnungen des ifa lag die Wahrscheinlichkeit, dass das Vermögen bei einer monatlichen Entnahme von 632 Euro bereits vor dem 90. Geburtstag vollständig aufgebraucht ist, bei 67,6 Prozent. Selbst bei einem angenommenen Endalter von 85 Jahren betrug das Risiko noch 56,8 Prozent.

Auch eine niedrigere Entnahme schützt nicht automatisch vor einem finanziellen Engpass. Wer aus dem Fondsvermögen lediglich 416 Euro pro Monat beziehen möchte – also genauso viel wie aus der privaten Rentenversicherung –, muss ebenfalls mit einem vorzeitigen Kapitalverzehr rechnen. Bei einer geplanten Laufzeit bis zum 85. Lebensjahr lag das Risiko laut ifa bei 24,5 Prozent. Sollte das Geld bis zum 90. Geburtstag reichen, stieg es auf 36 Prozent.

Börsenkurse machen die Planung unsicher

Der Grund für die großen Unterschiede zwischen Planung und Realität liegt in den Wertschwankungen an den Kapitalmärkten. Bei einer gleichbleibenden Entnahme wirken sich Verluste besonders stark aus: Das Depot ist dann kleiner, während weiterhin derselbe Betrag ausgezahlt wird. In der Folge kann sich die Lebensdauer des Vermögens deutlich verkürzen.

In vielen Modellrechnungen wird dagegen mit einer konstanten Rendite kalkuliert. Eine solche Entwicklung gibt es an der Börse jedoch nicht. Auf gute Jahre können Kursverluste folgen, und gerade in der frühen Auszahlungsphase können sie die finanzielle Stabilität eines Entnahmeplans gefährden. ifa-Studienleiter Jochen Ruß weist deshalb darauf hin, dass Wertschwankungen eine verlässliche Berechnung der künftigen Auszahlungen erschweren.

Mehr Sicherheit bedeutet meist geringere Auszahlungen

Das Risiko lässt sich reduzieren, wenn ein größerer Teil des Vermögens in schwankungsärmere Anlagen investiert wird. Vollständig beseitigen lässt es sich dadurch jedoch nicht. Schließlich bleibt offen, wie lange die Person lebt und wie sich die Kapitalmärkte entwickeln.

Bei einer unterstellten jährlichen Rendite von vier Prozent und geringeren Kursschwankungen würden die 416 Euro monatlich bei rund zehn Prozent der Sparer nicht bis zum 85. Geburtstag ausreichen. Bis zum 90. Lebensjahr würde das Geld sogar bei etwa einem Viertel der Sparer nicht reichen.

Die Lebenserwartung wird häufig unterschätzt

Wer ein solches Risiko für akzeptabel hält, sollte die statistische Lebenserwartung berücksichtigen. Nach der Kohortensterbetafel des Statistischen Bundesamtes – Variante 2 der Trendvariante für den Zeitraum 1923 bis 2023 – werden von den Frauen des Jahrgangs 1959, die 2024 65 Jahre alt wurden, rund 67,5 Prozent mindestens 85 Jahre alt. 46,8 Prozent erreichen voraussichtlich sogar das 90. Lebensjahr.

Bei den Männern dieses Jahrgangs werden etwa 52,3 Prozent mindestens 85 Jahre alt. Knapp ein Drittel, konkret 31,6 Prozent, dürfte auch den 90. Geburtstag erleben. Damit ist ein sehr langes Leben kein seltenes Ausnahmeereignis, sondern ein wichtiger Faktor bei der Altersvorsorge.

Die Rentenversicherung verteilt das Langlebigkeitsrisiko

Bei einer privaten Rentenversicherung spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die versicherte Person besonders alt wird. Die vereinbarte Rente wird grundsätzlich bis zum Lebensende gezahlt. Möglich ist das durch den Risikoausgleich innerhalb des Versichertenkollektivs.

Der Versicherer kalkuliert die Leistungen anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung. Stirbt ein Teil der Versicherten früher, werden für diese Personen weniger Rentenzahlungen fällig. Das dadurch frei werdende Kapital kann dazu beitragen, die Renten derjenigen zu finanzieren, die besonders lange leben.

Fazit: Höhere Monatsrate oder lebenslange Sicherheit?

Ein Fondsentnahmeplan kann rechnerisch zu höheren Auszahlungen führen und bietet zudem mehr Flexibilität beim Zugriff auf das Kapital. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass Verluste an den Kapitalmärkten oder ein längeres Leben die Planung zunichtemachen.

Die private Rentenversicherung bietet meist eine niedrigere kalkulierte Monatsleistung, schützt dafür aber vor dem finanziellen Risiko eines langen Lebens. Wer im Ruhestand dauerhaft auf eine feste Zahlung angewiesen ist, sollte deshalb nicht nur auf die anfängliche Höhe der Monatsrate achten, sondern auch darauf, ob das Einkommen tatsächlich bis zum Lebensende gesichert ist.

Nach wie vor basiert die wirtschaftliche und private Mobilität in unserem Land auf Mineralöl-Verbrauch. Auch im Bereich Heizen und Produzieren hat es bei aller Kritik zu keinen wesentlichen Veränderungen geführt, zumindest zu keinen, die uns in Schock-Szenarien ruhig ausharren ließe.

Seit dem Beginn der militärischen Auseinandersetzung zwischen den USA und dem Iran kommt es nun zum zweiten Mal zu einer Ausnahmesituation: die arabische Halbinsel ist nun auf beiden Seiten blockiert, im Osten durch den Iran, im Westen durch die Huthies im Jemen. Auch wenn Europa aus diesen Regionen kaum mit Öl beliefert wird, ist Europa vom internationalen Handelspreis für Öl abhängig.

Die Wirkung auf Wirtschaft und Bevölkerung ist verheerend. Muss der Staat also wieder einmal in den Handel eingreifen? Gestern Abend hat er es zumindest getan.

Die beiden Maßnahmen

Die Bundesregierung reagiert auf die Entwicklung des Benzin- und Dieselpreises mit einem Doppelschlag: Preisdeckel plus Steuerrabatt. Klingt simpel, ist aber in Wahrheit äußerst komplex, zumindest in einem Fall.

Der Staat kassiert beim Handel mit Benzin und Diesel gleich zweimal, einmal mit einer „Mineralölsteuer“, die fest als Teil des Benzinpreises definiert ist und ein zweites Mal über die Mehrwertsteuer, die dem reinen Verkaufspreis zugerechnet wird. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Hälfte des Gesamtpreises, der an der Kasse der Tankstelle zu zahlen ist, dem Staat zugeführt werden muss. Dies ist eine extrem wichtige Einnahmequelle des Finanzministers. Nun hat für unabsehbare Zeit die Regierung den festen Steuersatz auf Mineralöl gesenkt und damit eine Reduzierung des Kraftstoffpreises um 17 Cent pro Liter erreicht. Beim letzten Mal in diesem Jahr stieg der reduzierte Preis nach einem Monat wieder langsam an, bis der Effekt der Steuerentlastung verpufft war und die staatlichen Steuerausfälle als zusätzliche Einnahmen in den Kassen der Ölkonzerne landeten. Zu kurz gegriffen. Aber wie läßt sich das vermeiden?

Der Wirkmechanismus des Benzinpreisdeckels ist von Seiten des Staates noch gar nicht definiert. Es kann sich aber in jedem Fall nur um eine direkte Verständigung zwischen Bundesregierung und Mineralöl-Industrie handeln. Das Problem dabei ist, dass Mineralöl-Konzerne internationale Gebilde sind und deutsche Politiker nur geringen Einfluss auf sie haben. Die in Deutschland nach deutschen Recht tätigen Teile der internationalen Konzerne sind Tochtergesellschaften mit überschaubarem Handels- und Gestaltungsvolumen. Bis jetzt ist in dieser Frage noch alles offen.

Das finanzielle Engagement der Regierung

Grundsätzlich verbietet es sich marktwirtschaftlich, dass der Staat aktiv in die Gestaltung von Produktpreisen eingreift. Wenn aber ein offensichtliches unternehmerisches Fehlverhalten in einer entsprechenden Krisensituation erkennbar ist, darf er das zum Wohle der Allgemeinheit durchaus tun. Fraglich ist aber, ob er das mit eigenen finanziellen Mitteln tun sollte. Zumindest in Falle der Steuersenkung wäre das so. Die gegenwärtige Maßnahme wird den Staat, also damit uns, den Betroffenen selbst, 2,5 Milliarden € allein in diesem Jahr kosten. Der Benzinpreisdeckel würde ihn dagegen nichts kosten, nur die Konzerne müssten auf Anteile des Umsatzes verzichten.

Die Bevölkerung und wesentliche Teile der Wirtschaft werden entlastet aufatmen. Das ist verständlich, aber am Ende ist und bleibt es ein Nullsummen-Spiel, ein Linke Tasche – rechte Tasche. Das macht es bitter. Die Milliarden, die diese Maßnahme nun kostet und zu gleichen Teilen beim Bund und bei den Ländern bleiben, ist weder beim Bund noch bei den Ländern vorhanden. Andere, nicht weniger wichtige Maßnahmen wie Investitionen in Infrastruktur und in die Bildung, müssen dafür ausbleiben. Schmerzlich! Und zusätzliche Kreditaufnahme darf nicht sein. Vielen ist nicht bewusst, an welcher Klippe wir stehen. Im Jahr 2029 wird nach gegenwärtiger Wirtschafts- und Steuerlage der gesamte Bundeshaushalt für Rente, Soziales und Zinsen draufgehen. Das sollte man sich vergegenwärtigen, bevor wieder unreflektiert Rufe nach Kostenübernahme durch den Staat gefordert wird. Der Staat hat kein Geld, es sei denn, es ist unser Steuergeld oder es sind unsere Schulden. Und solange wir abhängig sind von fossilen Energien, was sich absehbar kaum ändern wird, wird die weltweite Großwetterlage auf unsere Wirtschaft durchgreifen. Daran wird das nationalistische Geschwurbel bestimmter politischer Kreise nichts ändern. Freund Putin wird nicht helfen! Putin ist kein Freund!