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Ein kleiner Fehler – Vermögensschaden in Millionenhöhe

Ein kleiner Fehler – Vermögensschaden in Millionenhöhe. Das wäre ein Szenarium, in dem die Betriebshaftpflicht nicht greift. Viele Unternehmen und Freiberufler wissen das nicht. Eine Betriebshaftpflicht tritt ein, wenn durch einen Sachschaden wirtschaftliche Folgeschäden auftreten. Was aber, wenn ein kleiner Programmierfehler oder eine falsche Beratung zu Datenverlust, Projektverzögerungen oder Stillstand des gesamten Betriebsablaufs führt? Für reine Vermögensschäden bedarf es da einer besonderen Deckung, der Vermögensschadenshaftpflicht.

Ein kleiner Programmierfehler – und alles steht still

Risikobewußtsein für Vermögensschäden

Viele Unternehmen und Freiberufler bieten Dienstleistungen an. Das sind entweder beratende Dienste technischer Support oder der direkte Eingriff in digitale Strukturen. Nehmen wir zum Beispiel mal den Warenfluss in einem produzierenden Unternehmen. Vom Just-In-Time-Einkauf über die Lagerung und den Warenfluss im Unternehmen bis hin zur maschinellen Produktion selbst läuft das alles digital gesteuert. Meist sind die Systeme und vor allem deren Steuerung, die das alles regelt, keine eigenen Entwicklungen, sondern Fremdleistungen. Rät ein IT-Berater in einem solchen Fall zum Beispiel zu einem Umstieg auf ein vermeintlich schnelleres System, dass sich aber in der Folge als nicht kompatibel mit den vorhandenen Ablaugen erweist, steht der Betrieb plötzlich still. Das führt in kurzer Zeit zu einem finanziellen Schaden in atemberaubender Größe. Dazu kommt möglicherweise Datenverlust. Da in diesem Vorgang kein „Sachschaden“ entstanden ist, würde eine Betriebshaftpflicht des IT-Beraters gar nicht greifen. Dafür bedarf es der Deckung durch eine Haftpflichtversicherung, die reine Vermögensschäden reguliert.

Wer denkt schon so weit

Unternehmern aus dem Bereich der IT-Beratung und E-Commerce ist das Risiko wohl bewußt, aber zur Risikogruppe gehören alle beratenden Berufe, der gesamte Medienbereich (denken Sie an die Konsequenzen einer falschen Information) und auch die Immobilienberufe, in denen ja ständig Werte von Bauobjekten evaluiert werden. Der vermutlich bedeutendste Fall eines Vermögensschadens in der deutschen Wirtschaftsgeschichte war die unzulässige, aber getätigte Äußerung des Vorstandssprechers der Deutschen Bank über die fragile Bonität des Medienunternehmens von Leo Kirch. Die Kirch-Gruppe war tatsächlich in eine gewisse Schieflage geraten und versuchte sich gerade neu aufzustellen. Die Information über die Zweifel an der Bonität seitens der Bank brach der Kirch-Gruppe aber das Genick. Es kam zu einem der größten deutschen Wirtschaftsprozesse. Die Deutsche Bank und damit ihre Vermögensschadenhaftpflicht musste für den Schaden eintreten. Soweit muss es ja nicht immer kommen, aber die Schadensmöglichkeiten für Vermögen lauern oft da, wo man sie nicht vermutet.

Wer einmal das Bewußtsein vom Risiko für reine Vermögensschäden entwickelt hat, sollte sich in der Einschätzung seiner Tätigkeit beraten lassen. Besser mal nachdenken als „nach“-zahlen.