Ein Schicksalsschlag auf Reisen
Ein Schicksalsschlag auf Reisen. Niemand rechnet damit. Jeder kann davon betroffen sein. Es kommt vor, dass ein Reisender verstirbt. Während einer Urlaubsreise in Österreich verstirbt ein Wanderer an einem Herzinfarkt. Tragisch genug, dass eine Urlaubsreise so ihr Ende findet. Die Familie daheim ist tief betroffen. Und plötzlich stellen sich ungeahnte Probleme.
Der Verstorbene war wohnhaft in Berlin und soll auch dort beerdigt werden. Das beauftragte Bestattungshaus unternimmt erste Schritte, um den Leichnam zu überführen. Womit die Familie nicht gerechnet hat, sind die hohen Kosten für die Überführung, die sich auf gut 3.000€ belaufen. Dazu kommen noch die Kosten für die Beerdigung selbst. Nicht jeder ist in der Lage, solche Summen ohne weiteres zu finanzieren. Man entschließt sich letztendlich für eine Feuerbestattung, also für die Einäscherung des Leichnams. So entstehen lediglich Transportkosten für eine Urne, statt für einen Sarg.
Problem ohne Lösung?
Hätte es für diesen Fall eine Versicherungslösung gegeben? Grundsätzlich nein. Bergungskosten und Rücktransport, wie sie oftmals in Unfall-, Reise- und Reisekrankenversicherungen eingeschlossen sind, beziehen sich immer auf den Umstand von Unfall und Krankheit, nicht aber auf den Todesfall. Eine Ausnahme bieten einige Automobilclubs durch Mitgliedschaft oder entsprechende Schutzbriefe. Das sind aber keine klassischen Versicherungen, sondern „eingekaufte“ Serviceleistungen, um Mitglieder zu werben.
Dennoch geben wir Ihnen auch dazu gerne Auskunft. Das ist unser „Service“