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Richtig versichert, oder dumm gelaufen

Richtig versichert, oder dumm gelaufen? Was hat das Segeln mit der „richtigen“ Haftpflichtversicherung zu tun. Zunächst einmal gar nichts, genauer betrachtet aber eine ganze Menge! Lieber Leser, bitte entschuldigen Sie, dass ich zunächst einmal etwas schwelgen und schwärmen muss. Wenn die Tage wärmer werden, das Wasser sich leicht kräuselt und die frische Brise durch die Haare streicht, dann gibt es für den Segler kein Halten mehr. Die Fahrt unter Segeln weckt viele Empfindungen, es fühlt sich nach Freiheit an, nach gedanklicher Ferne zum Alltag, nach Stillstand der Zeit. Aber bevor es soweit ist, steht eine Menge Arbeit an, denn in der Regel müssen die Boote zu Beginn der Saison erst wieder ins Wasser gebracht und aufgetakelt werden. Dazu gehört auch das Stellen des Mastes. Und nun kommen wir auch zum Thema „Haftpflichtversicherung“.

Die Segelsaison hat begonnen

Ich helfe gern

Segler sind untereinander grundsätzlich hilfsbereit. Das liegt nicht zwingend daran, dass wir als Segler außergewöhnlich nette und freundliche Menschen wären, zumindest auch nicht mehr als andere, sondern daran, dass jeder Segler in der Regel mehrmals in der Saison bei bestimmten Handgriffen an seinem Boot auf die Hilfe eines befreundeten Seglers angewiesen ist. Also nicht lange schnacken, wer Hilfe braucht, der bekommt sie. So auch neulich. Ein befreundeter Segler bat mich, ihm doch beim „Stellen“ des Mastes zu helfen. Selbstverständlich. Doch die Aufgabe ist gar nicht so leicht. Der Mast ist gut 12 Meter lang, nicht aus Alu, sondern aus massivem Holz tatsächlich sogar noch länger, weil der nicht auf Deck aufgesetzt wird, sondern durch den Rumpf bis auf den Schiffsboden reicht und dazu nicht aus Alu, sondern aus massivem Holz. Da kann schon mal was schiefgehen. Ein weiterer Segler auf dem Hafengelände kam dazu, um zu helfen. Er meinte: Achtung, so eine Hilfsaktion hat mich schon mal ganz schön viel Geld gekostet.

Die Hilfeleistung

Mir war klar, was mein Segelkollege mitteilen wollte. Er war Opfer einer Regelung in der gesetzlichen Definition des Haftpflichtparagrafen geworden. Die besagt, dass derjenige, der im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung einen Schaden verursacht, der zu helfenden Person keinen Ersatz schuldet. Klingt gut. Aber wer will die Verantwortung für einen verursachten Schaden von sich weisen? Man zahlt also dennoch, zumindest anteilig. Diese unglückliche Konstellation von Schuldfreiheit und gefühlter Verantwortung ist jedoch vermeidbar. Mein helfender Segelkollege musste wohl zu den „Schlaumeiern“ gehört haben, die gegen jeden guten Rat und alle Argumente an alten Versicherungsverträgen festhalten in der Annahme, früher war alle besser und vermutlich auch günstiger. Beides ist aber falsch. Die Umstellung einer Haftpflichtversicherung auf neueste Bedingungen ist meist nicht teurer und umfasst mittlerweile auch die Deckung für Schäden, die im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung entstehen.

Deshalb: stellen Sie ihre Verträge auf die jeweils neueste Deckungsversion um, damit Sie im Schadenfall nicht das Nachsehen haben.