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Gesetzliche Haftpflicht ist ein Rechtsgut, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.

Gesetzliche Haftpflicht laut § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuch: Jeder muss hierzulande Schadensersatz erbringen, wenn er andere Menschen, deren Gesundheit, Freiheit, Güter oder sonstige Rechte versehentlich oder absichtlich verletzt. Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür.

Glasschaden! Wer haftet?
Glasschaden! Wer haftet?

Gesetzliche Haftpflicht – Klassiker in vielen Variationen

Die Pflicht zur Haftung für Schäden, die man einem anderen zufügt, ist gesetzlich geregelt. Ausgehend von diesem Grundsatz unterscheidet der Gesetzgeber viele unterschiedliche Geltungsbereiche. Die Pflicht zur Haftung besteht grundsätzlich immer. In manchen Bereichen besteht sogar die gesetzliche Pflicht, das Haftungsrisiko durch eine Versicherung zu decken. Jeder, der ein Auto oder sonstig durch Motor angetriebenes Fahrzeug fährt, kennt die Versicherungspflicht. Für alle anderen Risiken besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Pflicht zur Haftung einem Versicherer zu übertragen.

Unkalkulierbares Risiko

Die denkbaren Umstände, aus denen Schäden für Dritte entstehen können, sind grenzenlos. Keine Handlung eines Menschen ist davon ausgenommen, kein möglicher Schaden kann durch noch soviel Vorsicht vermieden werden. Daher ist es gut, dass der Staat durch ein Gesetz die Verpflichtung zum Schadensersatz festgelegt hat. Der entscheidende Aspekt, der für die Absicherung des Falles eines Schadensersatzes durch einen Versicherer spricht, ist die unkalkulierbare Höhe, die ein solcher Schaden bedeuten kann. Ist das nur wieder ein aufgeblähtes Verkaufsargument der Versicherungswirtschaft? Wer seine Vorurteile pflegen will, soll das weiterhin tun. Hoffen wir auf „Schadenfreiheit“. Wer die Fragestellung ernst nimmt, der informiere sich doch am besten bei den Zentralen der Verbraucherschützer, die fraglos nicht in Verdacht stehen, die Interessen der Versicherungswirtschaft zu vertreten: Private Haftpflicht – ein absolutes Muss für jeden!

Existenzgefährdende Schadenhöhen

Man mag zur Idee der Versicherung stehen, wie man will. Gefährdet ein Schaden, für den man gesetzlich zur Regulierung verpflichtet ist, die eigene Existenz, hört die Abwägung auf. Setzt man sich versehentlich auf die Brille eines Freundes, liegt der Schaden im Rahmen einer Höhe, die man vielleicht aus der eigenen Tasche begleichen kann. Veranlasst man durch einen unbedachten Schritt auf einen Straßenübergang bei noch roter Ampelschaltung einen Reisebus zu einer Vollbremsung und es kommen Fahrgäste zu Schaden, können die Folgeschäden ins Unermessliche steigen. Dann ist die Existenz bedroht. Grundsätzlich gilt die Regel, dass man gegen Schäden versichert sein sollte, deren Regulierung die eigenen Möglichkeiten überschreiten.

Das Bild ist bunt

Das Spektrum an Risiko-Bereichen, die durch Versicherungsdeckungen versichert werden können, ist bunt. Jedem von uns ist die Pflicht zur Kfz-Versicherung für die Haftpflicht bekannt. Als Privatperson sollte dazu auch eine private Haftpflichtversicherung gewählt werden. Darüber Hinaus gibt es aber noch eine Fülle von Risiko-Bereichen, für die es besondere Deckungsmöglichkeiten gibt. Aus der beruflichen Tätigkeit können besondere Risiken resultieren. Der Grundstücksbesitzer, der Bauherr, der Vermieter oder der Tierhalter trägt besondere Risiken und findet im Angebot der Versicherungsgesellschaften dazu gesonderte Versicherungen oder Ergänzungsbausteine im Rahmen der privaten Haftpflicht. Von besonderer Bedeutung sind alle Risiken im Bereich der betrieblichen und unternehmerischen Haftung. Dieses Feld ist entsprechend des Umfangs unterschiedlicher wirtschaftlicher Aktivitäten nur vom Versicherungsfachmann zu überschauen. Am Ende gilt: ob als Privatperson oder als gewerblich Handelnder sollte man das Gespräch mit dem Versicherungsspezialisten suchen.