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Vererben und Schenken

Vererben und Schenken – Glücklich, wer etwas zu vererben hat. Gleichzeitig ist das Nachdenken über Erben und Schenken die Auseinandersetzung mit dem eigenen Ende. Der Tod ist aber auch natürlicher Teil des eigenen Lebens. Aus vielerlei Gründen tut man gut, sich rechtzeitig damit zu befassen, gerade wenn man etwas zu vererben hat. Dabei stellt sich die Frage, ob eine rechtzeitige Schenkung nicht die bessere Alternative zum Vererben ist. Hier ein paar Fakten zu dieser Alternative.

Vererben oder verschenken?

Die Schenkung

Die Schenkung ist eine Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, die im BGB nach §§ 516ff. geregelt ist. Wer verschenkt, überträgt einen Teil seines Vermögens, seiner Wertgegenstände, Immobilien oder auch Wertpapiere unentgeltlich an dritte.

Dabei hat eine Schenkung viele Vorteile. Durch die Schenkung umgeht man unangenehme Erbstreitigkeiten, verhindert eine mögliche Aufsplitterung des Vermögens und unterstützt bereits zu Lebzeiten Familie und Angehörige und hat damit freudigen Anteil an der beabsichtigten Wirkung der Weitergabe von Vermögen. Der finanzielle Vorteil der Schenkung ist die Minderung des Steueranteils, der beim testamentarischen Vererben entsteht. Wer beschenkt wird, muss darüber dem Finanzamt Mitteilung machen. Das prüft dann ob und wieviel Schenkungssteuer fällig wird. Dabei gibt es großrahmige Freigrenzen:

– Eheleute an Eheleute: 500.000€

– Eltern an Kind: 400.000€

– Großeltern an Enkel: 200.000€

– An alle übrigen Personen: 20.000€

Wer rechtzeitig mit dem Schenken als Weitergabe von Vermögen beginnt, hat einen besonderen Vorteil, da diese Freibeträge alle 10 Jahre wieder aufs neue zur Verfügung stehen und wiederholt werden können. Im Erbfall geht das nur einmal. Übrigens werden Schenkungen auf ein mögliches Erbe angerechnet, auch auf den sogenannten Pflichtteil.

Modalitäten der Schenkung

Wer eine Schenkung vornimmt, braucht in der Regel dafür keinen Notar, es sei denn, die Schenkung bezieht sich auf Immobilien und Grundstücke, die ja im Grundbuch eingetragen sind. Die Übertragung geht nicht ohne notarielle Hilfe. Dasselbe gilt für die Übertragung von Firmen oder Firmenanteilen.

Der Problemfall bei der Schenkung kann in einer Rückforderung des übertragenen Vermögens liegen. Die Gründe dafür müssen schwerwiegend sein. Denkbar wäre zum Beispiel das gravierende Fehlverhalten eines Beschenkten oder die plötzliche Verarmung des Schenkenden. In jedem Falle hat eine solche Rückforderung ein juristisches Verfahren zur Folge. Unangenehm, denkbar, aber in der Praxis sehr selten.

Das Erbe

Beim Tod eines Erblassers tritt der Erbfall ein. Meist ist das Erbe in Form eines Testaments geregelt, wobei die ebenfalls geregelten Grundlagen im BGB festgelegt sind, u.a. zum sogenannten Pflichtteil für direkte Nachkommen. Das Steuerrecht sieht für Erbberechtigte drei unterschiedliche Steuerklassen mit abgestuften Steuerhöhen vor. Deshalb ist die Schenkung zu Lebzeiten oftmals die steuerlich bessere Variante der Weitergabe von Vermögen. Im Gegensatz zur Schenkung hat die Vererbung einen besonderen Nachteil: sie sieht im Einzelfall auch die Vererbung von Schulden vor. Manch ein Erbe wird aus diesem Grund gar nicht angetreten, da die geerbten Schulden in der Höhe das geerbte Vermögen übersteigt.