Die Beitragsbemessungsgrenze
Nur wer sie als Angestellter erreicht (Bruttojahreseinkommen), kann sich von der Pflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Für Selbständige gilt zwar ebenfalls die Pflicht einer Kranken- und Pflegeversicherung, nicht aber die Bindung an die gesetzliche Krankenversicherung.
BBG in 2026: 69.750€ brutto
Ist die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht einmal erreicht, sind die Steigerungen der BBG in den Folgejahren für den Befreiungsstatus ohne Bedeutung.
FAQ 10 Fragen und Antworten zum Thema Krankenzusatzversicherung
1. Was ist eine Krankenzusatzversicherung?
Eine Krankenzusatzversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie übernimmt Kosten, die die GKV nur teilweise oder gar nicht trägt – etwa für bessere Zahnleistungen, Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder Einzelzimmer im Krankenhaus.
2. Warum ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll?
Sie schließt Versorgungslücken der GKV und ermöglicht eine bessere medizinische Betreuung und mehr Komfort. Wer häufig zum Zahnarzt muss oder Wert auf Privatleistungen legt, spart durch Zusatzversicherungen oft langfristig Geld.
3. Welche Arten von Krankenzusatzversicherungen gibt es?
Die häufigsten Varianten sind:
- Zahnzusatzversicherung: Für Zahnersatz, Implantate, Prophylaxe
- Krankenhauszusatzversicherung: Für Chefarztbehandlung, Einzel-/Zweibettzimmer
- Heilpraktiker- bzw. Naturheilkundezusatzversicherung: Für alternative Therapien
- Pflegezusatzversicherung: Finanzieller Schutz im Pflegefall
- Auslandskrankenversicherung: Für Reisen außerhalb Deutschlands
- Sehhilfenversicherung: Für Brillen und Kontaktlinsen
4. Wann ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sinnvoll?
Je früher, desto besser – idealerweise, solange man gesund ist. Mit zunehmendem Alter oder bestehenden Vorerkrankungen wird der Abschluss teurer oder ist nur eingeschränkt möglich.
5. Wie teuer ist eine Krankenzusatzversicherung?
Die Beiträge hängen ab von Alter, Gesundheitszustand, gewünschtem Leistungsumfang und Anbieter. Einfache Tarife starten teils bei wenigen Euro im Monat; umfangreiche Krankenhaus- oder Zahnzusatzversicherungen können mehrere Dutzend Euro monatlich kosten.
6. Gibt es Wartezeiten oder Gesundheitsprüfungen?
Ja, meist wird eine Gesundheitsprüfung verlangt. Je nach Tarif gelten Wartezeiten (typisch: 3 bis 8 Monate), bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Manche Anbieter verzichten auf Wartezeiten bei unfallbedingter Behandlung.
7. Was leistet die Krankenzusatzversicherung konkret?
Sie erstattet die Kosten anteilig oder vollständig für Leistungen, die sonst selbst bezahlt werden müssten – etwa Zahnersatz zu 80–100 %, Heilpraktikerleistungen oder Komfortleistungen im Krankenhaus.
8. Ist eine Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Beiträge gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen und sind in der Einkommensteuer teilweise absetzbar – sofern der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht bereits ausgeschöpft ist.
9. Worauf sollte man beim Vergleich von Tarifen achten?
Wichtig sind:
- Leistungsumfang und Erstattungshöhe
- Wartezeiten und Ausschlüsse
- Beitragsentwicklung im Alter
- Kundenbewertungen und Service des Versicherers
Ein unabhängiger Vergleich lohnt sich immer – online oder über einen Versicherungsberater.
10. Was passiert, wenn man die Versicherung wechseln oder kündigen möchte?
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber bleibt man lange bei einem Anbieter, profitiert man oft von altersabhängigen Rückstellungen. Kündigung sollte nur erfolgen, wenn ein Wechsel oder eine Verbesserung der Leistungen wirklich nachweisbar ist.
Fazit:
Eine Krankenzusatzversicherung kann sich lohnen, wenn Sie Ihre Versorgung verbessern oder Eigenkosten senken möchten. Wichtig ist, den Bedarf realistisch einzuschätzen und die Tarife sorgfältig zu vergleichen.