Bundesregierung plant Neuausrichtung des Drei‑Säulen‑Modells

Auf dem Altersvorsorgekongress des GDV erläuterte Finanzstaatssekretär Steffen Meyer die Pläne der Bundesregierung zur umfassenden Reform der Alterssicherung. Ziel ist eine Neujustierung aller drei Vorsorgesäulen – von der gesetzlichen Rente über die betriebliche Altersversorgung bis hin zur privaten Vorsorge. Dabei stehen sowohl strukturelle Herausforderungen als auch neue Fördermodelle im Fokus.

Zeit der Ruhe – Wohlergehen durch Vorsorge

Drei Ebenen, ein Ziel: Meyers Reformkonzept

Der demografische Wandel stellt das bestehende Rentensystem vor enorme Belastungen, machte Dr. Steffen Meyer deutlich. Mit dem Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand sinkt die Zahl der Beitragszahler, während gleichzeitig der finanzielle Spielraum des Staates begrenzt ist. Vor diesem Hintergrund skizzierte Meyer einen Reformansatz, der alle drei Säulen der Altersvorsorge neu ausbalancieren soll: die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge.

Für die gesetzliche Rente wurde mit der Festschreibung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031 zunächst Planungssicherheit geschaffen. Die Alterssicherungskommission soll bis Ende Juni Vorschläge für eine langfristige Weiterentwicklung vorlegen. Nach Einschätzung Meyers sind Reformen in dieser ersten Säule besonders anspruchsvoll, da sie Fragen wie längeres Arbeiten und entsprechende Anreizsysteme betreffen. Erste Maßnahmen, etwa die sogenannte Aktivrente, seien bereits umgesetzt.

Abschied von Riester und Einführung des Altersvorsorgedepots

Die deutlichsten Veränderungen betreffen die private Altersvorsorge. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das Ende März vom Bundestag beschlossen wurde und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, wird das bisherige Riester‑System grundlegend neu gestaltet. Das bislang als komplex und renditeschwach kritisierte Modell wird durch neue Strukturen ersetzt.

Zentrales Element ist das neue Altersvorsorgedepot. Erstmals wird die steuerliche Förderung nicht mehr zwingend an eine vollständige Beitragsgarantie geknüpft. Neben klassischen Produkten mit 100‑Prozent‑Garantie sind künftig auch Varianten mit 80‑Prozent‑Garantie vorgesehen. Zudem wird es möglich sein, vollständig ohne Garantien steuerlich gefördert in breit gestreute Aktien und ETFs zu investieren – ein klarer Bruch mit der bisherigen Garantieorientierung.

Gleichzeitig wird der Kreis der Förderberechtigten ausgeweitet. Auch Selbstständige sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sollen künftig Zugang zur steuerlichen Förderung erhalten. Bei der Ausgestaltung der Zuschüsse räumte Meyer ein, dass insbesondere für niedrige Einkommen ursprünglich höhere Förderungen wünschenswert gewesen wären, die Haushaltslage jedoch Grenzen gesetzt habe. Im parlamentarischen Verfahren seien dennoch Verbesserungen erreicht worden.

Einheitliche Basislösung und staatliches Vergleichsangebot

Kernbestandteil der Reform ist ein neues Standardprodukt. Dieses sieht voreingestellte Anlagestrategien ohne Garantien vor und darf jährliche Effektivkosten von maximal einem Prozentpunkt nicht überschreiten. Alle Anbieter geförderter Altersvorsorgeprodukte sind verpflichtet, ein solches Standardprodukt anzubieten. Ziel ist eine einfache, kosteneffiziente und digitale Lösung, insbesondere für Menschen ohne ausgeprägte Kapitalmarkterfahrung.

Ergänzend dazu ist ein öffentliches Standarddepot in staatlicher Trägerschaft geplant. Dieses soll nach denselben Regeln funktionieren wie private Angebote und den Wettbewerb beleben. Konkrete organisatorische Details stehen noch nicht fest; das Bundesfinanzministerium arbeitet laut Meyer an einer möglichst effizienten Umsetzung.

Für die Auszahlungsphase sieht die Reform mehr Wahlfreiheit vor. Neben lebenslangen Renten sollen künftig auch langfristige Auszahlungspläne zulässig sein. Diese Öffnung stößt in Teilen der Versicherungswirtschaft auf Skepsis. Meyer betonte jedoch, dass die zusätzliche Flexibilität die Attraktivität der privaten Altersvorsorge insgesamt erhöhen und auch Versicherern neue Chancen eröffnen könne.

Frühstart‑Rente: Kapitalaufbau von Kindesbeinen an

Als weiteren Baustein kündigte Meyer die Einführung der Frühstart‑Rente an. Der Gesetzentwurf wird im Sommer vorgelegt werden, ein Start ist parallel zur Reform der privaten Altersvorsorge Anfang 2027 vorgesehen. Ziel ist es, Kinder frühzeitig an kapitalgedeckte Vorsorge heranzuführen.

Konkret sollen Kinder monatlich zehn Euro vom Staat auf ein individuelles Vorsorgedepot erhalten. Eltern oder Angehörige können zusätzliche Beiträge leisten. Beim Übergang ins Erwachsenenalter soll das Depot automatisch in einen geförderten Altersvorsorgevertrag übergehen. Die Ausgestaltung orientiert sich weitgehend am Standardprodukt der privaten Altersvorsorge, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

Um sicherzustellen, dass alle Kinder erreicht werden, sollen staatliche Einzahlungen für Kinder ohne individuellen Vertrag zunächst bei der Deutschen Bundesbank gesammelt werden. Dort werden die Beträge verzinst, bis sich die Eltern für ein konkretes Produkt entscheiden. Anschließend erfolgt die Übertragung auf das gewählte Altersvorsorgedepot. Auf diese Weise wird verhindert, dass Kinder ohne Vorsorge bleiben.

Zweite und erste Säule: Mehr Kapitaldeckung und klare Perspektiven

Für die betriebliche Altersversorgung verwies Meyer auf das seit Jahresbeginn geltende Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Dieses stärkt das Sozialpartnermodell, erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zur Betriebsrente und ermöglicht renditeorientiertere Kapitalanlagen. Zudem werden Förderungen für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen erhöht und dynamisiert.

Gleichzeitig machte Meyer deutlich, dass dies nur ein Zwischenschritt ist. In Ländern wie den Niederlanden, Großbritannien oder Schweden trage eine stärkere Verbindlichkeit in der zusätzlichen Altersvorsorge wesentlich zur Sicherung des Lebensstandards im Alter bei. Daher sprach sich Finanzminister Lars Klingbeil für eine verpflichtende, kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung aus.

In der gesetzlichen Rente sorgt die Verlängerung der Haltelinie bis 2031 zunächst für Stabilität. Die grundlegenden Fragen – etwa zur Entwicklung der Beitragssätze, zum Renteneintrittsalter oder zu einem zusätzlichen Kapitalstock – werden derzeit von der Alterssicherungskommission vorbereitet. Deren Bericht wird im Juni erwartet und soll Grundlage für weitere Gesetzesinitiativen sein.

Finanzielle Bildung als verbindendes Element

Abschließend betonte Meyer die Bedeutung der Finanzbildung. Wer bereits als Kind ein Vorsorgedepot besitzt und über digitale Zugänge nachvollziehen kann, wie sich Kapitalanlagen entwickeln, lernt früh den Umgang mit Geld und langfristigem Sparen. Gelinge es, eine Generation zu fördern, die informierte und eigenständige Finanzentscheidungen trifft, wäre dies ein großer gesellschaftlicher Fortschritt. Finanzbildung sei daher ein zentrales Element einer nachhaltigen Altersvorsorgestrategie – weit über die aktuelle Legislaturperiode hinaus.

Der GDV bewertet

Der GDV bewertet die Reformansätze grundsätzlich positiv, sieht jedoch noch offene Punkte. Hervorgehoben wird die stärkere Ausrichtung auf kapitalgedeckte Vorsorge, die Ausweitung des Förderkreises sowie die frühe Einbindung von Kindern über die Frühstart‑Rente. Entscheidend sei nun eine faire Ausgestaltung von Standardprodukt, öffentlichem Standarddepot und der Auffanglösung über die Bundesbank. Dabei müssten die besonderen Stärken der Versicherer – etwa bei der Absicherung von Langlebigkeit und Erwerbsminderung sowie im kollektiven Risikomanagement – gezielt eingebunden werden. Nur mit klar definierten Rollen und gleichen Wettbewerbsbedingungen könne das Drei‑Säulen‑System langfristig stabilisiert und das Versorgungsniveau im Alter gesichert werden.