Naturgefahren absichern: Weshalb Deutschland einen eigenen Weg gehen muss
Extreme Wetterereignisse verursachen immer höhere Schäden – dennoch ist der Versicherungsschutz in Deutschland unzureichend. Zwar besitzen die meisten Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung, doch nur etwa 57 Prozent haben zusätzlich einen Schutz gegen Naturgefahren wie Hochwasser oder Starkregen abgeschlossen. Fehlt diese Absicherung, springt im Ernstfall häufig der Staat ein. Dieses Vorgehen ist jedoch weder dauerhaft planbar noch finanziell belastbar.
Angesichts dieser Situation wird in der politischen Diskussion regelmäßig auf ausländische Versicherungssysteme verwiesen, insbesondere auf das französische Modell. Oft entsteht dabei der Eindruck, ein solches System ließe sich unkompliziert und kostengünstig auf Deutschland übertragen. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft greift diese Annahme jedoch zu kurz.

Internationale Modelle taugen nicht als Blaupause
Ein Blick über die Landesgrenzen ist sinnvoll, liefert aber keine einfache Patentlösung. In Europa existieren sehr unterschiedliche Systeme zur Absicherung von Naturgefahren. Sie unterscheiden sich nicht nur in ihrer Finanzierung, sondern auch in ihrer rechtlichen Ausgestaltung, im Umfang der versicherten Leistungen und in der Rolle des Staates. Genau diese Unterschiede machen deutlich: Kein Modell lässt sich eins zu eins auf Deutschland übertragen.
Was sich aus dem Vergleich jedoch klar ableiten lässt, ist die Notwendigkeit eines Zusammenspiels von Staat und Versicherungswirtschaft. Ohne wirksame Präventionsmaßnahmen und ohne eine konsequente Anpassung an die Folgen des Klimawandels kann kein Absicherungssystem langfristig stabil bleiben.
Frankreich: Ein anderes System – nicht einfach ein günstigeres
Das französische CatNat-System wird häufig auf einen vermeintlich niedrigen Beitrag reduziert. Tatsächlich funktioniert es grundlegend anders als das deutsche Modell. In Frankreich wird der Schutz vor Naturgefahren über einen gesetzlich festgelegten Zuschlag auf bestehende Versicherungsverträge finanziert. Zusätzlich spielt mit der Caisse Centrale de Réassurance (CCR) ein staatlich gestützter Rückversicherer eine zentrale Rolle, der durch eine staatliche Garantie abgesichert ist.
Auch der Leistungsumfang unterscheidet sich deutlich. Während in Frankreich in der Regel lediglich der Zustand vor dem Schaden wiederhergestellt wird, haben Versicherte in Deutschland häufig Anspruch auf einen Wiederaufbau nach aktuellen Baustandards. Dieser sogenannte gleitende Neuwert stellt einen erheblich umfassenderen Schutz dar. Ein reiner Vergleich der Beiträge blendet diese Unterschiede aus und führt zu falschen Schlussfolgerungen.
Zudem trägt der französische Staat einen erheblichen Teil des Risikos. Das System ist kollektiv organisiert und stark staatlich geprägt – es handelt sich also nicht um einen besonders effizienten Marktmechanismus, sondern um eine politisch gewollte Risikoteilung. Diese Voraussetzungen sind in Deutschland so nicht gegeben.
Strukturelle Schwächen des französischen Modells
Wer internationale Modelle bewerten will, muss neben den Kosten auch die Leistungen und die Risikoverteilung berücksichtigen. Genau hier offenbaren sich Schwächen des französischen Systems. Staatlich festgelegte Selbstbehalte, geringe Anreize zur Prävention und die starke Abhängigkeit von der CCR mit staatlicher Rückendeckung haben zu einem strukturellen Ungleichgewicht geführt.
Der sogenannte Langreney-Bericht, der 2024 für das französische Wirtschafts- und Finanzministerium erstellt wurde, beschreibt diese Problematik deutlich. Steigende Schäden durch Dürre, Überschwemmungen und andere Extremereignisse haben das System zusätzlich unter Druck gesetzt. Der Staat musste wiederholt eingreifen und bleibt der zentrale Risikoträger.
Zur Stabilisierung wurden unter anderem höhere Zusatzprämien, eine klimabezogene Anpassung der Beiträge, steigende Selbstbehalte sowie mehr Prävention und die stärkere Einbindung privater Rückversicherer empfohlen. Viele dieser Maßnahmen sind bislang nicht umgesetzt. Schon deshalb kann das französische Modell nicht als dauerhaft erfolgreiches Vorbild gelten.
Hinzu kommt ein weiterer Nachteil pauschaler Systeme: Wenn Risiken weitgehend kollektiv getragen werden, verlieren individuelle Vorsorgemaßnahmen an Bedeutung. Bauweise, Standortwahl und Schutzmaßnahmen spielen dann eine geringere Rolle – ein problematischer Effekt in Zeiten zunehmender Naturgefahren.
Auch rechtlich wirft eine Übertragung auf Deutschland Fragen auf. Bereits heute verfügen mehr als die Hälfte der Wohngebäude über einen vertraglich geregelten Elementarschutz. Ein Übergang zu einem Abgabensystem nach französischem Vorbild müsste sicherstellen, dass bestehende Entschädigungsansprüche nicht verloren gehen.
Ein passendes Konzept für deutsche Rahmenbedingungen
Statt ein ausländisches Modell zu kopieren, braucht Deutschland eine Lösung, die zu den hiesigen rechtlichen, institutionellen und finanziellen Strukturen passt. Ziel muss es sein, den Versicherungsschutz auszuweiten, auch hohe Risiken versicherbar zu halten und gleichzeitig bezahlbare Beiträge zu ermöglichen.
Mit dem Konzept „Elementar Re“ hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft einen entsprechenden Ansatz vorgelegt. Vorgesehen ist ein Sicherungssystem, das privatwirtschaftlichen Versicherungsschutz auch bei zunehmenden Naturgefahren flächendeckend gewährleistet, Prävention stärkt und den Staat gezielt dort einbindet, wo Extremereignisse die Leistungsfähigkeit des Marktes übersteigen.
Nicht die Übernahme eines fremden Modells ist entscheidend, sondern eine tragfähige Lösung, die den besonderen Anforderungen in Deutschland gerecht wird.
