Skip to main content
search

Immer mehr Pflegebedürftige beziehen Leistungen

Immer mehr Pflegebedürftige beziehen Leistungen aus der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung. Das meldet das Bundesministerium für Gesundheit und der Verband der privaten Krankenversicherungen e.V.

Stationäre Pflege
Stationäre Pflege

Höchstwert seit Einführung der Pflegeversicherung

Im Jahr 2022 gab es in der Bundesrepublik insgesamt 5,17 Millionen Pflegebedürftige. Das ist seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 der absolute Höchstwert. 4,88 Millionen waren gesetzlich versichert, 238.000 bekamen Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung. Die demographische Entwicklung zeigt deutlich, dass die Zahl der Betroffenen in Zukunft auch noch stark steigen wird.

Meist ambulante Pflege

Der größte Teil der Pflegebedürftigen wurde ambulant, also zu Hause versorgt. Das waren 83% und rund 4,28 Millionen Versicherte. 17%, also 886.000 Menschen befanden sich in stationärer Pflege in einem Pflegeheim. Seit 2017 wird der Grad der Pflegebedürftigkeit in fünf Stufen eingeteilt. Je weniger ein Betroffene in einem bewerteten Bereich alleine noch tätig sein kann, desto höher ist seine Pflegestufe. Dieser Einteilung entspricht auch die Höhe der Pflegeleistung durch die Versicherer. Zu den bewerteten Bereichen gehört die Selbständigkeit hinsichtlich Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeit, Verhalten und psychische Stabilität, der Grad der Selbstversorgung, die Gestaltung des Alltagslebens, die Bewältigung und der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen. Näheres zur Pflegeeinstufung finden Sie im Webportal des Medizinischen Dienstes (MDS), der die Pflegeeinstufung vornimmt, unter www.pflegebegutachtung.de

Wichtige Hinweise

An dieser Stelle ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung darstellt, da durch sie der tatsächliche Umfang der Pflegekosten nicht voll abgedeckt wird. Das Bundesministerium für Gesundheit weist in seiner Broschüre „Ratgeber Pflege“ mit folgender Formulierung darauf hin: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“ Zu einer solchen privaten Zusatzvorsorge im Pflegebereich zahlt der Staat zu jedem privaten Vertrag jährlich einen Beitrag von 60 Euro.