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Betriebs- und Berufshaftpflicht Berlin

Unternehmerisches Handeln kann Dritte schädigen, Unternehmen haften dafür.

Grundsätzlich hat ein Unternehmen für die Qualität seiner Arbeit die Verantwortung. Hat die Qualität der Arbeit oder die Arbeit selbst schädigende Folgen für Dritte, so haftet das Unternehmen. Das gilt nicht nur für die ausgeführte Arbeit, sondern auch für die Folgen aus Produktfehlern.

Die Haftungsfrage

Um ein weitverbreitetes Missverständnis aus der Welt zu schaffen: Pfusch ist nicht versicherbar! Was soll dann aber eine Betriebshaftpflicht, oder, was ist dadurch versichert? Nehmen wir ein Beispiel: eine Autowerkstatt baut einen Satz neue Bremsklötze ein. Es entsteht eine Verwechslung. Die Klötze passen zwar baulich, sind aber für eine geringere Belastung ausgelegt. Die Verwechslung fällt zunächst nicht auf, bis es zum Unfall kommt. Zum Glück entsteht nur Sachschaden. Da der Unfall eindeutig auf den falschen Einbau zurückzuführen ist, haftet die Werkstatt bzw. die Haftpflicht der Werkstatt für alle Unfallkosten. Nicht versichert ist der falsche Einbau der Bremsen, den muss die Werkstatt auf eigene Kosten korrigieren, bzw. finanziell ersetzen. Es ist leicht zu erkennen, dass ein Unternehmen nicht die Qualität seiner Arbeit versichern kann, wohl aber die Folgen, die aus falscher Arbeit resultieren. Versichert sind ebenfalls Schäden, die in der Ausführung einer Tätigkeit entstehen.

Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Alle Gewerbetreibende und Unternehmen

Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines Gewerbetreibenden oder eines Unternehmens mit seinen Mitarbeitern, die aus der Tätigkeit, den Eigenschaften und den Rechtsverhältnissen resultieren. Dazu gehört die Haftung aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter Produkte. Die sogenannte „einfache“ Produkthaftung ist also immer Bestandteil der Betriebshaftpflicht. Für den Fall, dass ein Unternehmen Waren oder Produkte herstellt, die beim weiterverarbeitenden Betrieb in größere Gebinde oder Produkte eingehen (Zulieferung), können Schäden entstehen, die durch die Wertschöpfung weit über der Wertigkeit des zugelieferten Produktes liegen. Für diesen Fall bedarf es einer sogenannten „erweiterten Produkthaftpflicht“. Deren Leistungsumfang deckt Ansprüche wegen

  • Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbinden, Vermischen oder Verarbeiten der zugelieferten Erzeugnisse in andere Produkte entstehen
  • Kosten für Aus- oder Einbau mangelhafter Erzeugnisse, wie auch Maschinen

Die Betriebshaftpflicht Berlin ist eine sehr spezifische Versicherung mit Deckungskonzepten, die auf das entsprechende Unternehmen mit seinem Tätigkeitsbereich zugeschnitten sind. Das Produkt „von der Stange“ gibt es nicht!

Betriebs- und Berufshaftpflicht Berlin

Eine immer wieder vorgebrachte Fehlannahme

Eine Betriebshaftpflicht Berlin versichert nicht die Qualität und Güte der Arbeit eines Unternehmens. Die wird seitens des Unternehmens vorausgesetzt! Versichert sind aber alle Folgeschäden einer mangelhaften Arbeit. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Ein Beispiel: Eine Autowerkstatt hat in ein Fahrzeug falsche Bremsbeläge eingebaut. Das führt zu einem Unfall mit Blechschaden. Die Betriebshaft der Autowerkstatt muss für beide Blechschäden aufkommen. Die falschen Bremsen muss die Werkstatt auf eigene Rechnung ersetzen, denn der korrekte Einbau der Bremsen wäre die Obliegenheit der Werkstatt gewesen.

 

FAQ Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung Berlin

1. Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.


2. Für wen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?
Für nahezu alle Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler – egal ob Handwerk, Dienstleistung oder Produktion. Wer im Geschäftsalltag mit Kunden, Lieferanten oder Dritten in Kontakt kommt, kann versehentlich Schäden verursachen und haftet dafür gesetzlich.


3. Welche Schäden deckt die Versicherung ab?
Typischerweise werden drei Schadensarten abgedeckt:

  • Personenschäden (z. B. verletzte Personen)
  • Sachschäden (z. B. zerstörte Gegenstände)
  • Vermögensfolgeschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren (z. B. Verdienstausfall des Geschädigten).

Es können auch branchenspezifische Risiken eingeschlossen werden.


4. Was bedeutet „passiver Rechtsschutz“ in der Betriebshaftpflicht?
Die Versicherung prüft, ob eine Forderung berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden auf Kosten des Versicherers abgewehrt – notfalls auch vor Gericht.


5. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Das hängt von der Branche, Unternehmensgröße und dem Risiko ab. Für kleinere Betriebe reichen oft Summen um 3–5 Millionen Euro, bei größeren oder risikoreicheren Unternehmen können deutlich höhere Deckungen sinnvoll sein.


6. Gibt es typische Ausschlüsse oder Einschränkungen?
Ja. Nicht versichert sind beispielsweise eigene Schäden, vertragliche Garantieverpflichtungen, reine Vermögensschäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren, oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.


7. Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Prämie hängt von Faktoren wie Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Tätigkeit und Deckungssumme ab. Kleine Betriebe zahlen oft wenige hundert Euro im Jahr, große Unternehmen deutlich mehr.


8. Worin unterscheidet sich die Betriebshaftpflicht von anderen Haftpflichtarten?
Die Betriebshaftpflicht betrifft Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Eine Privathaftpflicht deckt hingegen private Schäden, eine Berufshaftpflicht greift bei rein finanziellen Fehlern (z. B. Beratungsfehler von Anwälten, Architekten etc.).


9. Welche Pflichten hat der Versicherte nach einem Schaden?
Der Schaden muss umgehend gemeldet werden, alle Fakten müssen offen gelegt werden, und Anweisungen des Versicherers sind zu befolgen. Eigene Schuldanerkenntnisse sollten vermieden werden.


10. Warum ist die Betriebshaftpflicht für Kunden und Geschäftspartner wichtig?
Sie schafft Vertrauen: Auftraggeber wissen, dass Schäden reguliert werden können und das Unternehmen dafür vorgesorgt hat. Oft ist sie Voraussetzung für Verträge oder öffentliche Aufträge.

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