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Basisrente (Rürup)

Die Basisrente ist vor allem bei Besserverdienern und Selbstständigen beliebt. Im Gegensatz zur Riesterrente gibt es hier zwar keine staatlichen Zulagen, dafür können bis zu 23.712 € jährlich steuerlich geltend gemacht werden (Stand 2018). In der Ansparphase profitieren also alle, die mehr als 2100€ im Jahr zurücklegen wollen, denn das ist der maximal absetzbare Betrag der Riestervorsorge.

Durchführungswege

Die Basisvorsorge (Rürup) gibt es in der fondsbasierten Variante und der klassischen, die aber kaum noch Rendite erwirtschaftet. Der gängige Weg ist die monatliche Zahlweise bis zur Rente, auf die eine monatliche Rente bis zum Tod folgt. Möglich ist aber auch eine Einmalzahlung mit sofortiger Verrentung oder aufgeschobener Verrentung bis zum Rentenalter.

Steuervorteile in der Ansparphase

In 2% Schritten wird die steuerliche Absetzbarkeit der Basisvorsorge – umgangssprachlich Rürup genannt – bis 2025 schrittweise von derzeit 86% (2018) auf 100% angehoben. Damit ergeben sich vor allem für Besserverdiener und Selbstständige große Vorteile. Angestellte mit einem hohen Gehalt können selbstverständlich alle Vorteile der Riestervorsroge nutzen. Irgendwann ist allerdings der maximal förderbare Betrag von 2100€ jährlich ausgeschöpft. Besonders dann wird die Basisvorsorge interessant, denn hier sind 23.712 € (Stand 2018) absetzbar!

Steuersparmodell für Selbstständige in Kombination mit der BU

Für Selbstständige bietet die Basisvorsorge einen weiteren Vorteil, wenn diese mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert wird. Generell kann die BU nicht steuerlich geltend gemacht werden, da die Beiträge der Krankenversicherung die maximale Förderung in der ersten Steuerstufe bereits ausschöpfen. Wird die Basisrente mit einer BUZ (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) kombiniert, so rutscht die BU automatisch in die dritte Steuerschicht der Basisrente. In dieser Schicht kann der Versicherungsnehmer einen wesentlich höheren Betrag steuerlich absetzen. Die BU wird gewissermaßen in Form einer BUZ als Trojanisches Pferd an die Basisrente geknüpft und kann so steuerlich geltend gemacht werden.

Vorteile der Basisvorsorge

  • steuerliche Absetzbarkeit steigt von derzeit (Stand 2018) 86% bis 2025 auf 100%
  • Bis zu  23.712 € steuerlich absetzbar (Stand 2018)
  • Hartz IV sicher
  • Gleichbleibende Rente bis zum Lebensende
  • Kombination mit BU Versicherung (Berufsunfähigkeit) steuerlich sinnvoll
  • Sonderzuzahlungen möglich

Beispielrechnung

  • Angestellter, Jahreseinkommen 37.500,00 €
  • Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %
  • Höchstbeitrag: 23.712,00 €

Steuerliche Auswirkungen bei der Einzahlung in die Rürup Rente

im Jahr 2018im Jahr 2025
Als Sonderausgaben abzugsfähiger Prozentsatz86 %100 %
Arbeitgeberanteil gesetzliche Rentenversicherung3.543,75 €3.543,75 €
Arbeitnehmeranteil gesetzliche Rentenversicherung3.543,75 €3.543,75 €
Summe der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung7.087,50 €7.087,50 €
Maximale Einzahlung in die Rürup Rente12.912,50 €12.912,50 €
Maximal geltend gemacht werden können:10.330,00 €12.912,50 €

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