Durchführungswege
Die Basisvorsorge (Rürup) gibt es in der fondsbasierten Variante und der klassischen, die aber kaum noch Rendite erwirtschaftet. Der gängige Weg ist die monatliche Zahlweise bis zur Rente, auf die eine monatliche Rente bis zum Tod folgt. Möglich ist aber auch eine Einmalzahlung mit sofortiger Verrentung oder aufgeschobener Verrentung bis zum Rentenalter.
Steuervorteile in der Ansparphase
In 2% Schritten wird die steuerliche Absetzbarkeit der Basisvorsorge – umgangssprachlich Rürup genannt – bis 2025 schrittweise von derzeit 86% (2018) auf 100% angehoben. Damit ergeben sich vor allem für Besserverdiener und Selbstständige große Vorteile. Angestellte mit einem hohen Gehalt können selbstverständlich alle Vorteile der Riestervorsroge nutzen. Irgendwann ist allerdings der maximal förderbare Betrag von 2100€ jährlich ausgeschöpft. Besonders dann wird die Basisvorsorge interessant, denn hier sind 23.712 € (Stand 2018) absetzbar!
Steuersparmodell für Selbstständige in Kombination mit der BU
Für Selbstständige bietet die Basisvorsorge einen weiteren Vorteil, wenn diese mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert wird. Generell kann die BU nicht steuerlich geltend gemacht werden, da die Beiträge der Krankenversicherung die maximale Förderung in der ersten Steuerstufe bereits ausschöpfen. Wird die Basisrente mit einer BUZ (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) kombiniert, so rutscht die BU automatisch in die dritte Steuerschicht der Basisrente. In dieser Schicht kann der Versicherungsnehmer einen wesentlich höheren Betrag steuerlich absetzen. Die BU wird gewissermaßen in Form einer BUZ als Trojanisches Pferd an die Basisrente geknüpft und kann so steuerlich geltend gemacht werden.
Vorteile der Basisvorsorge
- steuerliche Absetzbarkeit steigt von derzeit (Stand 2018) 86% bis 2025 auf 100%
- Bis zu 23.712 € steuerlich absetzbar (Stand 2018)
- Hartz IV sicher
- Gleichbleibende Rente bis zum Lebensende
- Kombination mit BU Versicherung (Berufsunfähigkeit) steuerlich sinnvoll
- Sonderzuzahlungen möglich
Beispielrechnung
- Angestellter, Jahreseinkommen 37.500,00 €
- Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %
- Höchstbeitrag: 23.712,00 €
Steuerliche Auswirkungen bei der Einzahlung in die Rürup Rente
| im Jahr 2018 | im Jahr 2025 |
Als Sonderausgaben abzugsfähiger Prozentsatz | 86 % | 100 % |
Arbeitgeberanteil gesetzliche Rentenversicherung | 3.543,75 € | 3.543,75 € |
Arbeitnehmeranteil gesetzliche Rentenversicherung | 3.543,75 € | 3.543,75 € |
Summe der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung | 7.087,50 € | 7.087,50 € |
Maximale Einzahlung in die Rürup Rente | 12.912,50 € | 12.912,50 € |
Maximal geltend gemacht werden können: | 10.330,00 € | 12.912,50 € |