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Ein erotischer Hausratschaden, verursacht aus brennender Leidenschaft

Ein erotischer Hausratschaden, verursacht aus brennender Leidenschaft. Damit musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf befassen.

Ein amouröses Frühstück

Frisch verliebt und voller Leidenschaft

Ein junges Paar, frisch verliebt und mit flatternden Schmetterlingen im Bauch, verbrachte sein erstes gemeinsames Wochenende in der Wohnung des Liebhabers. Der war am sonntagmorgens zeitig aufgestanden und gab sich alle erdenkliche Mühe, seiner Angebeteten ein verzauberndes Frühstück zu bereiten. Als alles fertig war, wurden nun auch noch für romantischen Kerzenschein gesorgt. Der frisch Verliebte begab sich ins Schlafzimmer, um die Dame seines Herzens sanft aus dem Schlaf zu wecken zum Frühstückstisch zu führen. Es kam, wie es kommen musste. Der Liebreiz der jungen Frau weckte ihn ihm spontan die Leidenschaft. Was sich jetzt ereignete, hatte das Gericht später mit folgenden charmanten Worten umschrieben: der junge Liebhaber wurde für geraume Zeit „aufgehalten“. An dieser Stelle überlassen wir das junge Paar dem, was die Phantasie erlaubt, sich der sprachlichen Ausführung aber aus Höflichkeit verbietet.

Irgendwann waren die entzündeten Kerzen heruntergebrannt und es entwickelte sich vom gedeckten Frühstückstisch aus ein Zimmerbrand. „Flammende Leidenschaft“ im doppelten Sinn der Worte. Zum Glück blieb es bei einem Sachschaden und der junge Liebhaber war im Besitz einer Hausratversicherung, der der Schaden gemeldet wurde. Die wollte aber keine Leistung erbringen. Der Versicherte habe nämlich grob fahrlässig gehandelt und sei für den Schaden verantwortlich. Der Vorgang landete vor dem Oberlandesgericht der Stadt Düsseldorf.

Ein verständnisvolles Urteil

Das Gericht urteilte ganz im Sinne des Geschädigten und ordnete die volle Übernahme der Kosten des entstandenen Schadens an. Zwar könne der Vorwurf der „Fahrlässigkeit“ im Handeln nicht verneint werden, von „grober“ Fahrlässigkeit dürfe jedoch nicht ausgegangen werden, da die „emotionale Ausnahmesituation“ in Rechnung gestellt werden müsse. Unter diesen Umständen sei es unerheblich, ob es sich um eine „Ablenkung“ von kürzerer oder längerer Dauer gehandelt habe. Wir finden dieses Urteil sehr sympathisch, ja geradezu liebevoll. Und wir vermuten, dass die Ehefrau des Richters eine sehr glückliche Person sein wird.