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Teure Mahlzeit – Haftpflicht zahlt. Was ein Hund so alles anrichten kann.

Teure Mahlzeit – Haftpflicht zahlt. Der exquisite Geschmack eines Hundes zeigt, warum eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung unerlässlich ist.

Kostspielig: Koi-Karpfen

Essen ist fertig

Ja, wir lieben unsere Hunde. Wir machen lange Spaziergänge mit ihnen, spielen viel mit ihnen und gönnen ihnen gutes Futter, manchmal gibt es auch köstliche Leckerli. Dumm, wenn der Hund sich dabei selbst bedient. Das kann dann auch mal teuer werden.

Eine Hundehalterin machte einen Besuch bei Freunden, natürlich mit Hund. Und auch der Hund hatte viel Freude, denn es gab hinter dem Haus der Besuchten einen weitläufigen Garten. Es gab Kaffee, Kuchen und viel Unterhaltung, während der Hund zunächst an seinem angewiesenen Platz geduldig ausharrte. Irgendwann war für den Vierbeiner die Verlockung dann doch zu groß, den Garten zu erkunden und er machte sich unbemerkt auf Entdeckungstour. Dabei stieß er auf einen Teich in hinteren Bereich des Gartens und freute sich über mehrere darin schwimmende Koi-Karpfen. Was für eine Mahlzeit! Während die Menschen sich an Kaffee und Kuchen labten, verputzte Bello einen Koi-Fisch nach dem anderen. Als der Hund zurückkam und sich verdächtig das Maul leckte, kam der Verdacht. Die Entdeckung des Schadens brachte schieres Entsetzen. Dass Koi-Fische mitunter teuer sein können, ist ja bekannt. Im vorliegenden Fall handelte es sich aber um seltene Exemplare und der Wert aller Fische zusammen Betrug 19.000€.

Wer haftet für den Schaden

Natürlich der Verursacher des Schadens bzw. sein Frauchen oder Herrchen. Zum Glück hatte sich sein Halter mit einer Hundehalterhaftpflicht gegen das Risiko eines Schadens durch seinen Hund abgesichert. 19.000€ für ein paar Fisch-Leckerli, das zeugt von einem exquisiten Geschmack. Was sind dagegen Haftpflicht-Beiträge unter 100€ im Jahr für die Absicherung des Risikos der Schäden durch einen Hund? Übrigens gibt es in mehreren Bundesländern sogar eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht. Berlin gehört z.B. dazu, im Land Brandenburg gilt diese gesetzliche Pflicht nur für bestimmte Rassen.

Wer die Kosten und Mühen auf sich nimmt, einen Hund zu halten und auf die Haftpflicht verzichtet, macht einen Gedankenfehler, der im schlimmsten Fall die eigene Existenz gefährden kann. Und dabei ist es so einfach. Wer eine eigene, private Haftpflichtversicherung besitzt, und das sollte die Regel sein, kann meist durch einen geringen Zusatzbeitrag das Haftungsrisiko für einen Hund einschließen. Die reine private Haftpflichtversicherung deckt zwar auch Risiken durch Tiere ab, aber lediglich für Kleintiere wie Vögel, Katzen und Hamster, wenn sie denn ausschließlich in der Wohnung gehalten werden.

Wir gönnen unseren Vierbeinern vieles, gönnen Sie sich aber auch was…Sicherheit!