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Unfallversicherung ein Muss für Skifahrer, ebenso wie die Private Haftpflicht

Unfallversicherung ein Muss für Skifahrer! Immerhin kam es in der Wintersaison 22/23 zu 44.000 Skiunfällen. Welche Rolle spielen dabei die Unfall- und die Private Haftpflichtversicherung?

Skiunfall
Skiunfall

Natürlich eine Frage der Kosten

Wer einen Unfall erleidet, hat in der Regel Anspruch auf Versicherungsleistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung tritt erst einmal für die medizinische Behandlung ein, Folgekosten zahlt oftmals die Berufsgenossenschaft, falls es sich um einen Unfall im Umfeld der beruflichen Tätigkeit handelt. Auch Renten können dazu gehören. Aber wie verhält sich das im privaten Bereich und was bedeutet es, wenn der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde.

Der Skiunfall

Blauer Himmel, strahlende Sonne, blendendes Weiß der schneebedeckten Berge. Und dann das: zu schnell auf zu schwierigem Gelände, Bodenwelle, Abflug, Landung mit Schienbeinbruch. Transport in die Klinik. Soweit trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Aber außerhalb Deutschlands kann da schon das erste Problem entstehen. Deckt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Versorgung im Ausland in voller Höhe? Aber natürlich existiert in unserem Beispiel für diesen Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Vielleicht gibt es aber dennoch eine extrem schwere Bergung oder eine komplizierte Form des Rücktransports. Das wäre auch nicht das Schlimmste. Wenn aber nach dem Unfall existenzielle Einschränkungen im Lebensalltag entstehen, vielleicht sogar mit Konsequenzen für die berufliche Tätigkeit mit finanziellen Verlusten, wäre eine private Unfallversicherung die einzige Hilfe. Auf der Grundlage einer vereinbarten Versicherungssumme stehen Einmalzahlungen und Rentenzahlungen zur Verfügung, mit denen unterschiedliche Bedarfe gedeckt werden können. Müssen Auto, Wohnung oder Haus behindertengerecht umgebaut werden? Soll die medizinische Versorgung während der Rekonvaleszenz umfangreicher sein als von der Krankenkasse vorgesehen? Besteht Bedarf, dass dauerhaft Einkommensverluste ausgeglichen werden müssen? Ohne Unfallversicherung steht man das finanziell nicht durch und der Staat bietet nur eine Grundversorgung – etwas, das viele Bürger immer noch nicht begreifen.

Schuld war der andere

Sollte ein Unfallereignis die Folge der Handlung eines Dritten sein, wird der Fall noch komplizierter. Alle Kosten, die sonst durch gesetzliche Leistungen getragen werden, gehen jetzt zu Lasten des Unfallverursachers. Was aber, wenn der keine Haftpflichtversicherung hat? Soll ja vorkommen. die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bleibt natürlich bestehen, aber die Beibringung der Leistungen wird kompliziert. Grundsätzlich ist eine Haftpflichtversicherung eine unbedingte Notwendigkeit. Jedes Handeln kann schuldhaft sein und kein Mensch sollte unentschädigte Opfer hinterlassen. Da aber heutige Haftpflichtversicherungen die Möglichkeit haben, den „Forderungsausfall“ an Dritte mit abzudecken, würde man in so einem Fall nicht ohne Leistung ausgehen. Andererseits wäre man für den Fall der eigenen Haftung ja auch versichert. Skifahren ohne Unfallversicherung geht im Grunde nicht, Skifahren ohne Haftpflichtversicherung schon erst recht nicht. In manchen europäischen Ländern ist eine private Haftpflichtversicherung für Skifahrer sogar Bedingung. „Pissten-Pass“ nur mit „Police“!